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Mitteilungspflicht Lohnerhöhung / Umzug

Verfasst: 21. Mai 2019, 16:37
von waggonbau
Hallo allerseits,

aktuell stellen sich mir folgende, womöglich profane Fragen:

Mein Chef möchte mir ab Juli 2019 200,00 Euro Brutto mehr Gehalt zahlen, gleichzeitig steigt ja auch die Pfändungsfreigrenze, jedoch würde sich wiederum auch der Pfändungsbetrag um ca 20,00 Euro erhöhen.. (Befinde mich im letzten Jahr der WVP. )

1. Frage: Muss ich diese Lohnerhöhung dem Gericht mitteilen?

2. Frage: Wenn der Arbeitgeber in neue Büroräume an eine andere Adresse umzieht, muss dies auch dem Gericht mitgeteilt werden? Arbeitgeber bleibt der selbe.

Besten Dank schon einmal :)

Re: Mitteilungspflicht Lohnerhöhung / Umzug

Verfasst: 21. Mai 2019, 17:12
von tidus82
1. nein, aber dem Treuhänder musst du das mitteilen
2. ja - aber auch dem Treuhänder

Re: Mitteilungspflicht Lohnerhöhung / Umzug

Verfasst: 21. Mai 2019, 18:00
von caffery
*öhm*

Ich hoffe, dass ich mich nicht unbeliebt mache, wenn ich dazu erklärbärmäßig absenfe.

Streng formal gesehen, müsste meines Erachtens nichts davon mitgeteilt werden, da ohnehin der Arbeitgeber für die korrekte Abtretung zuständig sein dürfte - die Lohnerhöhung also ohnehin da landen sollte wo sie hin muss.
Es werden also gem. § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO keine der Abtretungserklärung unterliegenden Bezüge verheimlicht. Anders würde es natürlich aussehen, wenn eine andere Abrede mit dem TH bezüglich der pfändbaren Bezüge besteht.
Allenfalls unter Satz zwei findet man hier, dass auf VERLANGEN des TH der Umstand mitgeteilt werden muss.

Zu Punkt 2 würde ich formal gesehen eigentlich auch sagen: Nein, denn ein Wechsel der Beschäftigungsstelle liegt hier nicht vor.

Da aber kein Mensch Briefe eines TH braucht, der sich aufplustert weil er sich ans Bein gepinkelt fühlt, würde ich unterm Strich aber dennoch sagen:
Teile beides einfach mit und gut ist. Ich sage immer: Lieber einmal zu oft etwas mitteilen als einmal zu wenig.

Abschließend sei noch erwähnt, dass die Form des § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO für mitteilungspflichtige Auskünfte grundsätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber dem Treuhänder UND dem Insolvenzgericht erwähnt.

Re: Mitteilungspflicht Lohnerhöhung / Umzug

Verfasst: 22. Mai 2019, 16:18
von waggonbau
Hallo und Danke für Euer feedback.

Den TH hab ich in meiner Frage gar nicht erwähnt, da dieser in jedem Fall von mir über jede auch noch so kleine Änderungen benachrichtigt wird ;) So werde ich dies auch mit dem Gericht handhaben.

Vielleicht ist es nur die Mischung aus Ungeduld und Vorfreude, gepaart mit einer gewissen Portion "Angst", dass man gerade jetzt auf der Zielgeraden etwas falsch macht, bzw. vergisst einen so kleinen Vermerk,wie einen Firmenumzug, nicht ans Gericht zu melden.

Also, sicher ist sicher und besten Dank

tidus82 und Erklärbar caffery :D

Re: Mitteilungspflicht Lohnerhöhung / Umzug

Verfasst: 8. Sep 2023, 07:48
von Ben1986
Moin. ich hab mich nun mit dem Gläubiger der vbuh per Schuldanerkenntnis in der Wohlverhaltensphase einigen können. In meinen Schuldanerkenntnis ist exakt festgehalten die Ratenzahlungsvereinbarung nach rechtskräftiger Restschuldbefreiung,um Klagewege die seitens des Gläubigers gefolgt hätten für beide Seiten zu vermeiden.Muss ich dem Treuhänder dies mitteilen,dass ich ein Schuldanerkenntnis mit dem Gläubiger vereinbart habe oder nicht? Lg

Der Gläubiger hat sich damals korrekt mit vbuh zur Tabelle angemeldet.

Re: Mitteilungspflicht Lohnerhöhung / Umzug

Verfasst: 8. Sep 2023, 07:58
von caffery
Ben1986 hat geschrieben: 8. Sep 2023, 07:48 Muss ich dem Treuhänder dies mitteilen,dass ich ein Schuldanerkenntnis mit dem Gläubiger vereinbart habe oder nicht?
Nein
Ben1986 hat geschrieben: 8. Sep 2023, 07:48 Der Gläubiger hat sich damals korrekt mit vbuh zur Tabelle angemeldet.
Ich dachte, Du hattest dem vbuh Attribut damals widersprochen?! Wozu hast Du Dich denn dann jetzt proaktiv vor ihm in den Staub geworfen?

Wenns ein Profigläubiger ist bezweifle ich stark, dass das Schuldanerkenntnis für Dich auch nur irgendeinen winzigen Vorteil haben könnte...

Re: Mitteilungspflicht Lohnerhöhung / Umzug

Verfasst: 8. Sep 2023, 08:01
von Ben1986
Moin caffery die Gefahr ist zu groß geworden,dass er ein Versagunggrund hinterherwirft oder Betruganzeige usw. Er hätte definitiv Feststellungsklage gemacht. Ich hab mit dem Geschäftsführer mich unterhalten und da meine Selbstauskunft per Vermittler ausgefüllt wurde ist das nicht so einfach mit den das mich keinerlei Schuld trifft. Man weiß ja auch nicht wie schlussendlich das Gericht entschieden hätte.

Es war aber echt eine gute Kommunikation mit dem Geschäftsführer und schlussendlich ist das im Gegensatz zu den Forderungen meiner restlichen Insolvenzforderungen nichts was ich nun auch locker stemmen kann . Zudem war ich wegen meines Falls beim Notar der auch als Insolvenzverwalter tätig ist und er sagte auch das ist schon sinnvoll wie ich das gemacht habe,er hat über meine Unterlagen geguckt

Und wie versprochen damals habe ich hier halt meine Erfahrung auch mitgeteilt.

Re: Mitteilungspflicht Lohnerhöhung / Umzug

Verfasst: 8. Sep 2023, 15:36
von Itak65
Hallo Ben1986,
war das bei dir nicht auch die Si..a? Zahlst du das in Raten oder mit einmal das würde mich interessieren. Du sagtest doch du bist 100 pro im Recht. Na da weiß ich schon auf was ich mich einstellen muss. noch eine Frage zahlst du das währen der WHP wenn ja darf man das wegen gläubiger bevorteilung etc.?

Itak65

Re: Mitteilungspflicht Lohnerhöhung / Umzug

Verfasst: 8. Sep 2023, 16:35
von Ben1986
Genau die Sigma Bank mit denen kann ich dir nur Raten sich zu einigen,während meiner WVP zahl ich natürlich nichts(§295 Nr.4 Inso) das ist nicht erlaubt. In Raten zahl ich bis ich überhaupt zahlen muss habe ich den Betrag schon zusammen sind ja noch paar Monate bis zur Restschuld.

Mit den Recht haben ist immer so eine Sache das kann genauso nach hinten los gehen, ich habe meine Unterlagen prüfen lassen und wäre eine 50:50 Entscheidung. Zudem steigen die Kosten immer höher später durch Klagewege evtl Versagung der Restschuld(eher unwahrscheinlich wenn du WVP bist),dass kann übel für dich ausgehen und die Kosten sowieso. Das Thema ist individuell und kommt immer auf den Einzelfall an.

Du musst selbst Wissen ob dir das Risiko es Wert ist sich gegen den Gläubiger anzulegen oder eher eine friedliche Lösung suchst. Schlussendlich ist man ja auch der Verbindlichkeit eingegangen das darf man auch nicht vergessen.

ich werde jedenfalls jetzt keine Nachrichten diesbezüglich abgeben,da alles dazu gesagt ist.

Lass dir von einen Rechtsanwalt deine Unterlagen prüfen und wäg ab was für dich sinnvoller ist.( Kostet etwas aber dies ist es Wert meines Erachtens)

Für die Zukunft die Bank einen großen Bogen machen. Ich hab mich zum Glück auf guten Wege einigen können, damit kann ich gut leben.