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Privatinsolvenz Verkürzen

Verfasst: 7. Mai 2023, 20:03
von Serkan55
Hallo ich bin seit 11.08.2020 Privatinsolvenz. Seit dem wird mein Lohn gepfändet. Es wurde vom Gericht auf Fünf Jahre angesetzt. So ich hab hier gelesen das man auch verkürzen kann, wollte wissen wann man es kürzen kann. Und muss ich mein Insolvenzverwalter anschreiben um zu erfahren was bist jetzt eingezahlt wurden ist?
Danke

Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Verfasst: 8. Mai 2023, 07:45
von Graf Wadula
Allgemein gesagt: Sie können auf drei Jahre verkürzen, wenn Sie 35% der (angemeldeten und festgestellten) Forderungen tilgen. Ansonsten gab es eine Verkürzung auf 5 Jahre, aber Sie sind ja bereits ein Fall, der "nur" 5 Jahre läuft.

Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Verfasst: 8. Mai 2023, 15:03
von Serkan55
Danke .Aber woher erfahre ich wie viel ich schon getilgt habe? Und heißt es da mein fall auf 5 jahre ist das ich nicht mehr kürzen kann?

Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Verfasst: 8. Mai 2023, 15:37
von tidus82
Du erfährst das typischerweise indem du deinen Insolvenzverwalter / Treuhänder fragst.
Und wenn du die 35% bereits erreicht hast, dann kannst du auf 3 Jahre verkürzen - ansonsten leider nicht, bzw. nur auf 5 Jahre.

Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Verfasst: 8. Mai 2023, 15:47
von robo
Mal ne Frage:
Warum hast Du am 11.8.2020 den Inso-Antrag gestellt - und nicht noch die sechs Wochen bis zum 1.10.2020 gewartet ? Dann hätte Dein Verfahren doch nur drei Jahre gedauert.

Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Verfasst: 8. Mai 2023, 16:53
von Serkan55
Ich weiß das habe ich aber damals nicht gewusst. Sonst hätte ich natürlich sechs Wochen gewartet. Leider

Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Verfasst: 8. Mai 2023, 16:58
von robo
Bist Du in einem "Verbraucher"-Insolvenzverfahren ?
Dann stehen in Deinem Aktenzeichen die Buchstaben "IK".

Oder bist Du in einem "Regel-Insolvenzverfahren" ?
Dann stehen in Deinem Aktenzeichen die Buchstaben "IN".

Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Verfasst: 8. Mai 2023, 17:35
von Serkan55
Bei mir steht IK..

Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Verfasst: 8. Mai 2023, 18:13
von robo
Dann brauchtest Du für Deinen Inso-Antrag damals lt. Gesetz eine Bescheinigung einer "geeigneten Stelle", also Schuldnerberatung oder Anwalt - und die haben Dir nicht gesagt: "Warten Sie noch sechs Wochen, dann sparen Sie sich drei Jahre" ?
Komisch.

Du kannst jetzt bei Deinem Inso-Gericht "Akteneinsicht" beantragen. Ruf an und mach einen Termin dafür aus. Oder ruf Deinen IV/TH an, der möchte Dir doch bitte schreiben, was Du schon bezahlt hast.

"Normal" sollte man ja selbst auf sein Geld achten ... Du bekommst doch eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung von Deinem Arbeitgeber und da steht drauf, wieviel Lohn/Gehalt Du bekommst, brutto und netto, und wohin was ausgezahlt wird, etwa so: "Auszahlungsbetrag an Serkan55 = xxxx EUR, Überweisungsbetrag an IV/TH .... = xxx EURO."
Wenn Du alle Abrechnungen noch hast, kannst Du es Dir auch selbst zusammenrechnen (und die Abrechnung des IV/TH kontrollieren).

Viel Glück !

Re: Privatinsolvenz Verkürzen

Verfasst: 8. Mai 2023, 18:40
von Serkan55
Ja ich war bei einem Anwalt aber der hat mir es leider nicht gesagt. Stimm ich werde alle meine Abrechnung kontrollieren und zusammen rechnen. Den Insolvenz Verwalter hab ich heute angeschrieben.
Danke für deine Antwort