Nachtragsverteilung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Nachtragsverteilung

Beitrag von Käsebrot »

Hi,
aufgrund einer Nachtragsverteilung wurde ich eine Woche nach Aufhebung meines Verfahrens 09/18 aufgefordert, meine Steuererklärung für 2017 (und nur für 2017!) zu machen und diese an das alte FA zu schicken (Wechsel wegen Umzug). Das tat ich auch.
Erfolgt (im Normalfall) für 2018 auch nochmal eine gesonderte Aufforderung oder wird das dann erwartet?

Problem ist, dass zum Zeitpunkt des Versendes für 2017 das alte FA gar nicht mehr zuständig war, somit die Bearbeitung ein halbes Jahr dauerte und dann der Bescheid fälschlicherweise auch noch mir zugestellt wurde. Nun sitze ich auf dem Bescheid von 2018 - ohne Erstattung - und weiß nicht, was schief gelaufen ist.

Bitte nicht schimpfen, ich möchte nur verstehen.

Vielen Dank!
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Nachtragsverteilung

Werbung

Hi Käsebrot,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nachtragsverteilung" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 405
Beiträge: 2505
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von caffery »

Käsebrot hat geschrieben: 19. Mai 2019, 20:31 Erfolgt (im Normalfall) für 2018 auch nochmal eine gesonderte Aufforderung oder wird das dann erwartet?
Da musst Du in Deine Beschlüsse gucken. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass auch für 2018 die Nachtragsverteilung angeordnet wurde. Natürlich nur anteilig bis zum Ende des Verfahrens. Ich vermute mal, dass eine gesonderte Aufforderung erfolgt. Es spricht aber natürlich auch nichts dagegen, es auch ohne eine solche einfach zu machen;)
Käsebrot hat geschrieben: 19. Mai 2019, 20:31 Problem ist, dass zum Zeitpunkt des Versendes für 2017 das alte FA gar nicht mehr zuständig war, somit die Bearbeitung ein halbes Jahr dauerte und dann der Bescheid fälschlicherweise auch noch mir zugestellt wurde. Nun sitze ich auf dem Bescheid von 2018 - ohne Erstattung - und weiß nicht, was schief gelaufen ist.
Da fällt mir grad nichts zu ein. Hier wäre wohl das entsprechende Finanzamt der richtige Adressat für eine Nachfrage.

...obwohl: Ich denke, es ist normal, dass Du den Bescheid bekommen hast. Wenn Du kein Geld für 2017 bekommen hast, ist das wahrscheinlich direkt dort gelandet wo es hinsollte. Kann das sein?
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von Käsebrot »

Die Nachtragsverteilung bis zur Aufhebung wurde angeordnet, das weiss ich. Was ich bis dato hingegen nicht wusste, war, dass mein Anspruch auf Erstattung dem Grunde nach bereits letztes Jahr entstand. Aber hey, warum nicht auch gleich noch was fürs Leben mitnehmen? Allerdings wollte ich jetzt nicht gleich noch die Ausbildung zum Steuerfachangestellten machen, um zu verstehen, warum die Erstattung für 2018 anteilig auch noch eingezogen werden kann.

Für mich hat der IV/TH jedoch auch ein bisschen geschlafen, weil die Zuständigkeit des Finanzamtes mit Aufhebung des Verfahrens ja wieder wechselt und somit die ewig lange Bearbeitungszeit nicht an mir lag. Wie gut der TH Unterlagen durchsieht, hat er mir - leider - schon zweimal bewiesen, beides zum Glück nichts gravierendes. Da wird der Inhalt eines Briefumschlages schon mal einfach pauschal abgeheftet, obwohl mehrere Begehren darin enthalten waren, um dann zu reklamieren, dass etwas fehlt...

Ich befürchte, dass sich die Bearbeitung beider Erklärungen überschnitten hat, weil der Bescheid für 2017 erst Mitte März kam, während die Erklärung für 2018 Ende Februar verschickt wurde. Und das wiederum ist darauf zurückzuführen, dass der TH verlangt hat, die Erklärung an das falsche FA zu schicken.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von Käsebrot »

caffery hat geschrieben: 19. Mai 2019, 21:11 ...obwohl: Ich denke, es ist normal, dass Du den Bescheid bekommen hast. Wenn Du kein Geld für 2017 bekommen hast, ist das wahrscheinlich direkt dort gelandet wo es hinsollte. Kann das sein?
Drei Tage nach dem Bescheid über 2018 kam die Rückforderung für 2017. Außerdem muss für 2018 erst noch neu gerechnet werden, wegen anteilig.

Den TH wirds sicher freuen, wenn des jetzt so schnell vom Tisch ist, ich hingegen ärgere mich darüber ein wenig, einfach weil von 2018 bisher keine Rede war (und der Normalbürger im Regelfall ja nicht weiß, warum die (anteilige) Pfändung weiterhin möglich ist). Nicht in der Aufforderung, die Erklärung für 2017 abzugeben geschweige in einem weiteren Schreiben seit dem 1.1.19.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 405
Beiträge: 2505
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von caffery »

hmmm... ich fürchte ich verstehe das konkrete Problem bzw. die Frage nicht.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von Käsebrot »

Mein (naiv-)laienhaftes Verständnis verlangt, dass der TH sich melden soll, wenn er was von mir will. Und die Steuer von 2018 liegt ja sozusagen noch in seinem Auftrag sie einzutreiben. Deswegen bin ich grad zumindest ein wenig enttäuscht, noch dazu, weil das Verfahren sich sechs Wochen unnötig in die Länge zog, da angeblich noch Unterlagen fehlten, was aber nicht stimmte und das jetzt nochmal gute 100€ weniger sind, die das FA an mich auszahlen darf.
Nun habe ich in gutem Glauben die Steuer so früh gemacht, weil ich eben nicht davon ausgegangen bin, dass er nochmal die Hand aufhält (Das einzige, was ich in irgendeiner Form überhaupt mit Abrechnung zu tun habe ist das Einlesen von Krankenversicherungskarten, sodass ich bis letzte Woche tatsächlich keinen blassen Schimmer hatte, dass der Anspruch auf Steuererstattung dem Grunde nach schon während des noch laufenden Verfahrens entstanden ist. Um es mal so fachlich wie mir möglich auszudrücken.).

Ich frage mich einfach ein bisschen, ob nicht der TH vielleicht seine Pflichten etwas verletzt hat, zum einem, weil 2017 ans alte FA geschickt werden sollte (die Zuständigkeit wechselt ja aber nach Aufhebung des Verfahrens, was einem erfahrenen IV durchaus bekannt sein dürfte) und zum anderen, weil ich für 2018 offiziell noch gar keine Aufforderung erhielt.

Andererseits sind die 1200€ mehr in der Kasse ein weiterer Schritt, dass ich bereits nach drei Jahren ein Ei drüber hauen kann. So langsam legt sich der Schock und die leise Wut darüber, dass viele Fragen keine Beachtung finden, so lange man die Antwort nicht kennt.
0
Benutzeravatar
FinLaure
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 74
Registriert: 14. Aug 2018, 07:57

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von FinLaure »

Ich verstehe das Problem immer noch nicht. Du bist in der WHP. Das heißt auch, Du bist für die Anfertigung der Steuererklärung selbst verantwortlich. Die Nachtragsverteilung regelt nur, welcher Anteil noch an den TH ausgekehrt und welcher Deiner ist (also alles, was auf nach 09/18 fällt).
Bei mir gab es nie einen Finanzamtswechsel, das scheint also auch nicht unbedingt die Regel zu sein. So, wie sich das lese, ist doch alles richtig bisher...
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 405
Beiträge: 2505
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von caffery »

Es scheint mir hier auch eher um eine Art von "Ärger Luft machen" zu gehen - was aber auch völlig okay ist.

Den einzigen "Fehler" des TH den ich bisher rausgelesen habe wäre, dass er (vermutlich versehentlich) das falsche Finanzamt in seine Mitteilung geschrieben hat. Da mag er zwar unaufmerksam gewesen sein - ich würde den Fehler jetzt aber mal aus der Ferne für "verzeihbar" halten.

Formal reicht es zudem m.E. völlig aus, die Nachtragsverteilung im Aufhebungsbeschluss anzuordnen. Der TH muss da nicht nochmal jedes Jahr extra dran erinnern. Er kann auch einfach davon ausgehen, dass der Insolvenzschuldner das Dingen gelesen hat, verstanden hat und wissen muss was zu tun ist.

Treuhänder sind keine Erinnerungs- und Erklärbären - die allermeisten verstehen sich sogar ganz ausdrücklich quasi als das Gegenteil. Ich sage das jetzt nicht um Dich zu ärgern - es ist aber die Realität.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von Käsebrot »

FinLaure hat geschrieben: 20. Mai 2019, 15:56 Ich verstehe das Problem immer noch nicht. Du bist in der WHP. Das heißt auch, Du bist für die Anfertigung der Steuererklärung selbst verantwortlich. Die Nachtragsverteilung regelt nur, welcher Anteil noch an den TH ausgekehrt und welcher Deiner ist (also alles, was auf nach 09/18 fällt).
Bei mir gab es nie einen Finanzamtswechsel, das scheint also auch nicht unbedingt die Regel zu sein. So, wie sich das lese, ist doch alles richtig bisher...
Das „Problem“ ist letztlich, dass der TH jetzt Geld von mir bekommt, was er nicht explizit angefordert hat. Und das stieß mir im ersten Moment einfach auf, weil es ja immer heißt, nach Aufhebung des Verfahrens dürfen u. a. Steuererstattungen wieder behalten werden. Was das Aber im Aufhebungsbeschluss in der Realität bedeutet, wird vorsichtshalber nirgendwo erwähnt oder als bekannt vorausgesetzt.

Ich arbeite im Gesundheitswesen, da lernt man über Steuerrecht eher weniger, weshalb mich das jetzt echt überfahren hat. Ich wusste das wirklich bisher nicht, dass der Anspruch auf Erstattung nicht erst mit Abgabe der Steuererklärung entsteht, sondern bereits in dem Moment, in dem die Steuern gezahlt wurden. Deswegen hat mich der Passus mit der Aufrechterhaltung des Insolvenzbeschlags erstmal nicht weiter beeindruckt, zumal die 2017er Erklärung ja auch noch ausstand.

Ob man sich nun über ein Zuckerl von 1600€ oder lediglich von 270€ freuen darf, macht schon einen gewaltigen Unterschied.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von Käsebrot »

caffery hat geschrieben: 20. Mai 2019, 16:05
Formal reicht es zudem m.E. völlig aus, die Nachtragsverteilung im Aufhebungsbeschluss anzuordnen. Der TH muss da nicht nochmal jedes Jahr extra dran erinnern. Er kann auch einfach davon ausgehen, dass der Insolvenzschuldner das Dingen gelesen hat, verstanden hat und wissen muss was zu tun ist.
Gelesen ja, falsch verstanden auch ja. Wie gesagt, mit Steuerrecht hab ich absolut überhaupt gar nichts zu tun. Leider habe ich auch keinen wirklichen Vor-Ort-Ansprechparter, der mir bei auftauchenden Fragen kurz helfen würde. O-Ton der Schuldnerberatung, die meinen Antrag gemacht hat: „Nach Einreichen des Antrages sind wir nicht mehr zuständig.“
IV bzw im Verlauf dann TH hat manchmal schon Probleme, Fragen zu beantworten, die nur er aufgrund seiner Tätigkeit beantworten kann. Rechtsberatung macht er nicht, was ja auch legitim ist, schon gar nicht gegenüber dem Schuldner.
Das Gericht beantwortet auch nur sehr allgemeine Fragen. Und die 190€ plus MWSt für eine Antwort von einem RA habe ich nun auch nicht jeden Monat locker.

Insgesamt läuft alles relativ rund bei mir, aber wenn dann doch - so wie jetzt - eine Frage auftaucht, für die sich keiner verantwortlich fühlt, ich aber wieder besser schlafen könnte, wenn ich den Hintergrund verstanden hab, macht mich das dann schon wahnsinnig.
0
Antworten