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Stufenantrag im Zugewinnausgleichsverfahren bei Scheidung und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 23. Apr 2023, 13:42
von Karli*
Folgender Fall zur Diskussion:

A und B sind seit ca. 7. Jahren verheiratet. Es besteht keine Ehevertrag also besteht eine gesetzliche Zugewinngemeinschaft.

A durchläuft ein Verbraucher-Insolvenzverfahren und es ist die Insolvenz mit Eröffnungsbeschluss eröffnet und der Insolvenzverwalter wurde bestellt.

B stellt nach dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens von A einen Scheidungsantrag, nachdem 1 Jahr seit der Trennung vergangen sind. Es besteht ein festes Trennungsdatum. Der Scheidungsantrag wird nun A vom Familiengericht zugestellt.

A ist sich sicher, dass B während der Ehe einen deutlich höheren Zugewinn erwirtschaftet hat.

A fordert, nach dem der Scheidungsantrag von B eingegangen ist, B zunächst nun außergerichtlich mit einem Schreiben auf, Auskunft zu den verfahrensrelevanten Stichtagen (Tag der Eheschließung, Trennungsdatum, Zugang des Scheidungsantrages) zu erteilen.

B lässt die von A gesetzte Frist (6Wochen) zur Auskunftserteilung kommentarlos verstreichen.

A beabsichtigt nun beim Familiengericht einen Stufenantrag im isolierten Verfahren außerhalb des Scheidungsverfahrens zu stellen und stellt in der 1. Stufe nun Antrag auf Auskunftserteilung. Die 1. Stufe zieht sich in die Länge, da u. a. eine Wertermittlung der in Alleineigentum von B stehenden Immobilie durchgeführt werden muss. Hierfür wird vom Gericht ein Gutachter beauftragt.

Die Scheidung ist in der Zwischenzeit bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Nun zur Frage:

Soweit nun B vom Familiengericht im Rahmen des Stufenantrages zur Auskunft verurteilt wird, wie lange hat A Zeit in die Leistungsstufe (2. Stufe) einzutreten um den nun bezifferten Zugewinnausgleichsanspruch geltend zu machen? Muß dies sofort geschehen oder hat A hier Zeit, um in die 2. Stufe einzutreten?

Zu welchem Zeitpunkt beginnt denn nun eigentlich die sogenannte "Wohlverhaltsphase" des Insolvenzverfahrens? Hierzu findet man im www. total unterschiedliche Erklärungen, die teilweise sehr verwirrend sind.

Besten Dank für hoffentlich viele Rückmeldungen.

Re: Stufenantrag im Zugewinnausgleichsverfahren bei Scheidung und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 23. Apr 2023, 13:51
von imker
Warte mit Deinen Anträgen beim Familiengericht
Frage den Scheidungsanwalt, bis wann nach einer Scheidung der Zugewinn noch geltend gemacht werden kann
Dann melde ich hier noch einmal mit den Dir erteilten Auskünften.

Re: Stufenantrag im Zugewinnausgleichsverfahren bei Scheidung und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 27. Apr 2023, 13:09
von AdiDana
Zu den Fragen bezüglich des Zugewinnausgleichs kann ich leider nicht behilflich sein. Aber zu deiner Frage, wann die "Wohlverhaltensphase" beginnt nur kurz: das ist total unterschiedlich. Oft liest man 1 Jahr, das mag im Durchschnitt auch hinkommen, aber sobald es Unklarheiten gibt, der IV überlastet ist, der IV gut an dir verdient, das Gericht überlastet ist oder was weiß ich auch alles, kann das lange dauern. Bei mir drei Jahre. Obwohl nur 5 Gläubiger und eigentlich keine Unklarheiten. Aber bei mir waren durchschnittlich 500 Euro monatlich pfändbar und im eröffneten Verfahren bekommt der IV 40% davon. Also nicht lohnend das Verfahren zu schließen und in die Wohlverhaltensphase überzugehen, sage ich mal.

Re: Stufenantrag im Zugewinnausgleichsverfahren bei Scheidung und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 28. Apr 2023, 04:13
von Nie_mehr_Schulden
Ich kann auch nur meinen Erfahrungswert beisteuern, wann man in die Wohlverhaltensphase kommt. Bei mir waren es bei der dreijährigen Privatinsolvenz 20 lange Monate bis ich in die Wohlverhaltensphase kam. Bei mir gab es monatlich in etwa die gleiche Summe für den IV wie bei meinem Vorposter.

Re: Stufenantrag im Zugewinnausgleichsverfahren bei Scheidung und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 28. Apr 2023, 07:10
von El Torro
Hallo....bei mir hat es 38 Monate gedauert, bis Ich in der WVP war...bei mir war nichts zu verwerten und auch kein Lohneinzug..allerdings Altverfahren(6 Jahre Insolvenz).
Zur Zeit schaue Ich aus anderen Gründen bei Insolvenzbekanntmachungen oft hinein und habe festgestellt, das es sogar Verfahren gab und gibt, wo es 5 Jahre gedauert hat bis zur WVP und es wurde 0 Euro eingezogen....

Gruss El Torro