Inkassoservice Arbeitsagentur schickt Mahnung über Teilforderung, trotz Insolvenzeröffnung, was tun?
Verfasst: 21. Apr 2023, 06:25
Hallo,
ich habe beim Inkassoservice der Arbeitsagentur zwei offene Posten, weil bei denen anscheinend etwas durcheinander gekommen ist. Kann das jetzt schlecht erklären, weil ich selbst nicht so genau weiß, wie das Chaos zustande gekommen ist.
Jedenfalls gibt es eine Gesamtforderung und eine Teilforderung mit jeweils eigenem Aktenzeichen, obwohl die Teilforderung bereits in der Gesamtforderung enthalten ist.
Deswegen war vor 2 Jahren auch mal der GV da und dem hab ich das erklärt. Er konnte anhand meines Schriftverkehrs mit der Arbeitsagentur nachvollziehen, dass es tatsächlich nur die Gesamtforderung geben dürfte. Er meinte, er würde das rückmelden an die Arbeitsagentur, dass die die Forderungen überprüfen sollen und dann hab ich nie wieder etwas gehört.
Jetzt ist mein Insolvenzverfahren soweit fortgeschritten, dass ich auf den Abschluss warte und auf einmal flattert mir wieder eine Mahnung über die Teilforderung der Arbeitsagentur ins Haus.
Lt. Insolvenztabelle ist nur die Gesamtforderung gemeldet worden und ich bin davon ausgegangen, die Arbeitsagentur hat es zwischenzeitlich geschafft, diese angebliche Teilforderung zu löschen. War aber wohl nicht der Fall.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe das damals schon nicht hinbekommen, dass die das endlich mal aufdröseln und selbst merken, dass da der Wurm drin ist.
Soll ich die Forderung ignorieren oder was soll ich machen?
Gruß
ich habe beim Inkassoservice der Arbeitsagentur zwei offene Posten, weil bei denen anscheinend etwas durcheinander gekommen ist. Kann das jetzt schlecht erklären, weil ich selbst nicht so genau weiß, wie das Chaos zustande gekommen ist.
Jedenfalls gibt es eine Gesamtforderung und eine Teilforderung mit jeweils eigenem Aktenzeichen, obwohl die Teilforderung bereits in der Gesamtforderung enthalten ist.
Deswegen war vor 2 Jahren auch mal der GV da und dem hab ich das erklärt. Er konnte anhand meines Schriftverkehrs mit der Arbeitsagentur nachvollziehen, dass es tatsächlich nur die Gesamtforderung geben dürfte. Er meinte, er würde das rückmelden an die Arbeitsagentur, dass die die Forderungen überprüfen sollen und dann hab ich nie wieder etwas gehört.
Jetzt ist mein Insolvenzverfahren soweit fortgeschritten, dass ich auf den Abschluss warte und auf einmal flattert mir wieder eine Mahnung über die Teilforderung der Arbeitsagentur ins Haus.
Lt. Insolvenztabelle ist nur die Gesamtforderung gemeldet worden und ich bin davon ausgegangen, die Arbeitsagentur hat es zwischenzeitlich geschafft, diese angebliche Teilforderung zu löschen. War aber wohl nicht der Fall.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe das damals schon nicht hinbekommen, dass die das endlich mal aufdröseln und selbst merken, dass da der Wurm drin ist.
Soll ich die Forderung ignorieren oder was soll ich machen?
Gruß