Unterhaltspflichtige Personen und Lohnnachweis
Verfasst: 18. Apr 2023, 16:13
Hallo alle Zusammen.
Der Insolvenzverwalter meines Mannes fordert meine Drei letzten Lohnscheine. Ich Frage mich ob das so rechtens ist.
Sein Wortlaut:
"Ich benötige diese jedoch ZWINGEND zur Prüfung für eine (anteilige) Nichtberücksichtigung nach § 850c Abs. 6 ZPO. Denn wenn Sie mehr als als den Sozialhilfesatz zzgl. Zuschlag von 30-50% als Nettoeinkommen haben, können Sie sich selber unterhalten und sind nicht auf den Unterhalt von Ihrem Ehemann angewiesen. Sie müssten daher als unterhaltsberechtigte Person rausgerechnet werden."
Ich verdiene ca 1300 netto und habe drei Kinder ( zwei mit in die Ehe gebracht und ein gemeinsames). Die müssten doch dazu gerechnet werden ? Müssen wir jetzt befürchten dass die pfändungsfreigrenze meines Mannes geändert wird, da ich als unterhaltspflichtige Person mit angegeben bin.
Danke euch
Der Insolvenzverwalter meines Mannes fordert meine Drei letzten Lohnscheine. Ich Frage mich ob das so rechtens ist.
Sein Wortlaut:
"Ich benötige diese jedoch ZWINGEND zur Prüfung für eine (anteilige) Nichtberücksichtigung nach § 850c Abs. 6 ZPO. Denn wenn Sie mehr als als den Sozialhilfesatz zzgl. Zuschlag von 30-50% als Nettoeinkommen haben, können Sie sich selber unterhalten und sind nicht auf den Unterhalt von Ihrem Ehemann angewiesen. Sie müssten daher als unterhaltsberechtigte Person rausgerechnet werden."
Ich verdiene ca 1300 netto und habe drei Kinder ( zwei mit in die Ehe gebracht und ein gemeinsames). Die müssten doch dazu gerechnet werden ? Müssen wir jetzt befürchten dass die pfändungsfreigrenze meines Mannes geändert wird, da ich als unterhaltspflichtige Person mit angegeben bin.
Danke euch