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Reisekosten/Dienstfahrten/Urlaubsgeld
Verfasst: 16. Mai 2019, 22:26
von Lieschenmüller
Ich hab da mal zwei Fragen.
Darf mein Arbeitgeber, der uns die Reisekosten (wechselnde Arbeitsstätte) und die Dienstreisen bezahlt, mir das Geld auch in Bar auszahlen oder auf das Konto meines Freundes überweisen, da es ja im Moment noch von der Bank eingefroren wird.
Ich frage nur deshalb, weil wir im Juni mit den Motorrädern nach Skandinavien fahren und so ein kleines Taschengeld mir ein besseres Gefühl geben würde. Sind schliesslich ca 300€ und zudem nicht Pfändbar. Also wäre das doch eigentlich rechtens...oder?
Nächste Frage...
Ich bekomme diesen Monat von der Rentenkasse in Holland Urlaubsgeld. Da die erstens immer noch pfänden und zweitens alles pfänden, geht das ja nachher komplett auf das Anderkonto. Wie krieg ich das eigentlich wieder zurück...ist ja auch nicht pfändbar?
Re: Reisekosten/Dienstfahrten/Urlaubsgeld
Verfasst: 17. Mai 2019, 21:00
von Witwe Bolte
Ich habe nicht wirklich Ahnung von der Rechtslage, sorry.
Du bist im Insolvenzverfahren?
Noch im eröffneten Verfahren?
Hast Du aus Deinem Arbeitsverhältnis pfändbare Einkünfte?
Falls ja: Überweist der Arbeitgeber das direkt an den IV
oder machst Du das selbst?
Meine Meinung:
Es wär mal zuerst zu klären, ob "Reisekosten und Dienstreise" zu pfändbarem Einkommen gehört.
Falls nicht, kann der Arbeitgeber zahlen, wie er möchte - oder wie Du möchtest.
Wäre ich der Arbeitgeber, hätte ich evt. nur etwas Bauchschmerzen dabei, Dein Geld auf das Konto eines Dritten (Dein Freund) zu überweisen, von und wegen "schuldbefreiende Zahlung" - nicht, dass ich nachher zweimal zahlen muss. Dann lieber "nach BAT" *g* (Bar Auf Tatze) - mit Quittung, versteht sich.
"Mit den Motorrädern" - wie geht das, falls Du im eröffneten Verfahren bist?
Nicht Dein Moppett?
Falls doch: Hat Dein IV es "freigegeben"?
Jedenfalls: Gute Reise! Ob mit oder ohne Kohle.
Re: Reisekosten/Dienstfahrten/Urlaubsgeld
Verfasst: 17. Mai 2019, 21:54
von Lieschenmüller
Also ja ich bin im eröffneten Verfahren.
Freund ist Eigentümer des Motorrades, mit dem ich fahre. Ich bin der Halter. Hat was mit Motorradtreffen zu tun, auf denen Stichprobenartig kontrolliert wird und ich nicht immer einen Zettel in der jeweiligen Landessprache dabei haben kann um dar zu legen, das ich drauf fahren darf.
Arbeitgeber überweist noch gar nichts an den IV, da noch ein Gerichtvollzieher aus Holland eine Pfändung betreibt, die 8 € unter der Pfändbaren teils meines Gesamteinkommens liegt.
Dienstreisen sind auf jeden Fall unpfändbar, bei den Reisekosten(Wohnung erste Arbeitsstätte) weiss ich das jetzt auch nicht so genau. Das wird aber das Steuerbüro meines Arbeitgebers wissen.
Hatte schon nachgefragt aber unsere Personalerin hat heute frei. Mail an sie ist raus und ich ruf sie Montag morgen direkt an.
Re: Reisekosten/Dienstfahrten/Urlaubsgeld
Verfasst: 17. Mai 2019, 21:55
von Lieschenmüller
Ach...danke! Wegen der guten Reise
Re: Reisekosten/Dienstfahrten/Urlaubsgeld
Verfasst: 18. Mai 2019, 09:50
von caffery
Völlig unabhängig von der grundsätzlichen Frage der Pfändbarkeit würde ich dringend von dem genannten Vorhaben abraten, da es aus meiner Sicht einen Verstoß gegen die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten darstellt. Zumindest dann, wenn die "Umleitung" der Gelder nicht mit der Insolvenzverwaltung abgesprochen wurden.
Es steht dem Insolvenzschuldner nicht zu eigenmächtig über die Pfändbarkeit von Geldern zu entscheiden. Nebenbei sind sowohl Aufwandsentschädigungen, als auch Urlaubsgelder lediglich "im Rahmen des üblichen" unpfändbar. Ich halte es bei Deinen Ausführungen für nicht unwahrscheinlich, dass dieser Rahmen hier auch überschritten werden könnte.
Re: Reisekosten/Dienstfahrten/Urlaubsgeld
Verfasst: 18. Mai 2019, 10:04
von Lieschenmüller
Danke caffery. Wobei sich mir die Frage stellt, wenn ich im Dienst, im Monat 1000km fahre und diese mit 0,30€ pro KM erstattet bekomme. Also gesetzeskonform, dann kann ich doch in dem Sinne, das übliche nicht überschreiten. Es sind ja wirklich gemachte Kosten, die ich einfach nur zurück bekomme.
Das Urlaubsgeld ist in der Höhe, dann auch wieder üblich...zumindest in Holland. Von meinem deutschen Arbeitgeber bekomme ich kein Urlaubsgeld.
Is auch wurscht...ich warte jetzt mal ab, was das Vollstreckungsgericht zu dem ganzen Vorgang sagt.
Re: Reisekosten/Dienstfahrten/Urlaubsgeld
Verfasst: 18. Mai 2019, 10:58
von Ruhrpottmensch
Ich kann zwar zu Deinem konkreten -und scheinbar etwas verzwickten- Fall nicht wirklich etwas beitragen...
Aber ich würde Dir gerne einen "Zahn" ziehen (Auch weil es für mich im Duktus etwas raus geklungen hat)...
Nicht alles ist in der Inso auf den ersten Blick "logisch". Und nicht alles was man auch den ersten Blick glaubt, muss auch so stimmen bzw. im Insorecht so vorgegeben sein.
Lies einfach mal hier im Forum ein bisschen quer, ich denke z.B. caffery kann das durchaus bestätigen, nicht alles was ein Schuldner als "gerecht" empfindet, deckt sich immer zu 100% mit dem Insorecht und der Auffassung einiger Gerichte oder IV. Klingt blöd, ist aber leider in manchen Konstellationen so. Musste ich mich selbst auch erst einmal dran gewöhnen...
Re: Reisekosten/Dienstfahrten/Urlaubsgeld
Verfasst: 18. Mai 2019, 11:33
von Lieschenmüller
Is schon klar, dass nicht alles logisch ist. Wäre ja auch gar nicht machbar, da nicht jeder Mensch die selbe Logik hat. Bei manchen fehlt sie sogar gänzlich.
Ich halte mich da auch ans Inso Recht, dass Dienstreisen nicht pfändbar sind.
Aber ich hab ja schon gesagt, ich lass es und warte auf die Entscheidung bzgl. meiner Quellenfreigabe.
Trotzdem finde ich...was Recht ist, muss auch Recht bleiben und darf nicht durch einen IV über den Haufen geworfen werden.
Es kann ja auch nicht im Sinne der Inso sein, dass ich mir Geld bei meinem Freund leihen muss um zu tanken, damit ich meinem Beruf nach gehen kann. (Privatwagen wird für sämtlich fahrten genutzt, KM werden erstattet.) Jetzt mal abgesehen von dem anstehenden Urlaub, ist das auch schon passiert.
Ich werde mich in Geduld üben, mir ein schönes Wochenende machen und zusehen, dass ich meine Kröten irgendwie zusammen halte.
Re: Reisekosten/Dienstfahrten/Urlaubsgeld
Verfasst: 18. Mai 2019, 12:34
von caffery
Lieschenmüller hat geschrieben: ↑18. Mai 2019, 11:33
Ich halte mich da auch ans Inso Recht, dass Dienstreisen nicht pfändbar sind.
Wie sagt einer meiner Lieblingsdozenten immer so gerne: "Zwischen Recht haben und Recht bekommen besteht leider nicht selten ein großer Unterschied."
Aber ganz abgesehen davon steht hier im Gesetz (Der ZPO, nicht in der InsO) etwas anderes:
"§ 850a
Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
3. Aufwandsentschädigungen(...) soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;"
Da steht also weder pauschal "Dienstreisen", noch etwas davon, dass es grundsätzlich unpfändbar ist.
Zum Thema Urlaubsgeld ist es dasselbe:
"Unpfändbar sind
2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge (...)soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;"
Da steht nicht sowas wie "Alle Formen von Urlaubsgeldern sind grundsätzlich unpfändbar".
Außerdem unterliegst Du im eröffneten Verfahren u.a. dem § 97 InsO und hast zudem - wie gesagt - nicht das Recht solche Entscheidungen eigenständig zu treffen.
Der Weg sollte hier immer sein: "Zahlung erhalten - Zahlung mitteilen - Entscheidung abwarten - akzeptieren oder ggf. dann dagegen vorgehen"
Vom hier angedachten Weg "augenscheinlich unpfändbare Zahlung wird erwartet - Zahlung wird umgeleitet - hoffen, dass es so in Ordnung geht (frei formuliert)" würde ich dringend abraten.
Re: Reisekosten/Dienstfahrten/Urlaubsgeld
Verfasst: 18. Mai 2019, 14:21
von Lieschenmüller
Nrin...ich werde es nicht machen. Danke für deine Mühe.