Antrag auf Restschuldbefreiung
Verfasst: 1. Apr 2023, 23:42
Hey,
folgende Frage habe ich schon damals meinem Schuldnerberater gestellt. Aber jetzt durch die aktuellen News über die Schufa ist mir meine Insolvenz nochmal durch den Kopf gegangen.
Frage:
Muss ich den Antrag auf Restschuldbefreiung selber stellen? Ich kann die Passage nicht ganz deuten.
Wäre jemand so lieb und könnte mir sagen was mich jetzt noch erwartet.
Ich erinnere mich leider nicht mehr genau an die Antwort von meinem Schuldnerberater. Aber die Antwort ging in die Richtung dass ich nichts machen muss.
Vom 21.07.2022
folgende Frage habe ich schon damals meinem Schuldnerberater gestellt. Aber jetzt durch die aktuellen News über die Schufa ist mir meine Insolvenz nochmal durch den Kopf gegangen.
Frage:
Muss ich den Antrag auf Restschuldbefreiung selber stellen? Ich kann die Passage nicht ganz deuten.
Wäre jemand so lieb und könnte mir sagen was mich jetzt noch erwartet.
Ich erinnere mich leider nicht mehr genau an die Antwort von meinem Schuldnerberater. Aber die Antwort ging in die Richtung dass ich nichts machen muss.
Vom 21.07.2022
Freundliche GrüßeIn dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn XXXX,
wurde mit Beschluss vom 28.01.2021 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Der gegenwärtige Insolvenzverwalter, XXXX, wird zum Treuhänder bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.01.2021 begonnen und beträgt 3 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden.