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Gehalt der Ehefrau

Verfasst: 1. Apr 2023, 16:41
von jan
Hallo,

ich bin in der WVP der Insolvenz. Meine Frau verdient zur Zeit nichts und da ich unterhaltsverpflichtet bin wird Sie beim Pfändungsfreibetrag berücksichtigt.

Gibt es eine Grenze bis wohin Sie zuverdienen darf und trotzdem nicht bei der Pfändung berücksichtigt wird ?

Viele Grüße
Jan

Re: Gehalt der Ehefrau

Verfasst: 1. Apr 2023, 17:05
von imker
1. Ja.
2. Aber keine gesetzliche Tabelle.
3. Das läuft über einen Antrag auf Nichtberücksichtigung einer "Person" beim Insolvenzgericht.
4. Oft wird diskutiert, ob der Insolaner dem TH mitteilen muss, dass es eine Änderung bei der erwerbstätigkeit der unterhaltsberechtigten Ehefrau gegeben hat.
5. Dann kommt es bei den meisten Gerichten wohl darauf an, ob sie sich von dem Netto-Verdienst allein "unterhalten kann".
6. Persönlich würde ich immer schauen, wie viele Monate das Verfahren noch dauern wird und eine Reduzierung des Freibetrages und des %-satzes dann hinzunehmen ist.
7. "Frag mal bei der Beratungsstelle" nach-manchmal haben die trickreiche Ideen.