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Überstunden auszahlen/Wohlverhaltensphase/ wie am sinnvollsten?

Verfasst: 29. Mär 2023, 19:03
von Ben1986
Mahlzeit. Ich habe jede Menge Überstunden angesammelt und bin in der Wohlverhaltensphase. Meines Wissens gehen die dennoch zu 50 Prozent an den Insolvenzverwalter wenn ich mir die auszahlen lassen würde. Ist es sinnvoll die erst nach der RSB auszahlen zulassen?Da es locker über 100 Ü sind,ich könnte das Geld gerade nach der RSB gebrauchen. Jemand ein Rechner wie die sich berechnen lassen?

Gruß

Re: Überstunden auszahlen/Wohlverhaltensphase/ wie am sinnvollsten?

Verfasst: 29. Mär 2023, 21:32
von robo
Ist Dein AG so kulant, dass Du selbst entscheiden kannst, OB Auszahlung und WANN Auszahlung ?

Und er kommt dann auch nicht mit dem §195 BGB und sagt: Drei Jahre um - Pech gehabt, der Anspruch ist verjährt!

Du weißt schon, dass ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB stellen könnte, wenn er davon Wind bekommt ?

Re: Überstunden auszahlen/Wohlverhaltensphase/ wie am sinnvollsten?

Verfasst: 29. Mär 2023, 21:44
von Ben1986
Ich arbeite in der Pflege ,so einfach kannste die nicht abbummeln. Mit der drei Jahre Verjährungsfrist ist es generell richtig, mir geht's hier eigentlich um das errechnen der Stunden. Für das ansammeln kann ich ja nichts.

Re: Überstunden auszahlen/Wohlverhaltensphase/ wie am sinnvollsten?

Verfasst: 29. Mär 2023, 22:20
von tidus82
Ich wäre mir jetzt ehrlich gesagt nicht sicher was für die Wohlverhaltenszeit bzw. Insolvenz gilt, ob der Anspruch gilt, oder das tatsächliche Erhalten des Geldes.
Denn im Prinzip hast du ja mit jeder Überstunde, die du erbringst einen Anspruch gegen deinen Arbeitgeber - nämlich in Form von Freizeitausgleich oder - wenn das nicht möglich ist - in Form von Moneten.
Dieser Anspruch ist natürlich meines Erachtens nach dem Insolvenzverwalter / Treuhänder zu melden, sonst steht (auch nur meiner Meinung nach) die RSB auf dem Spiel.

Und wenn wir mal ehrlich sind: es wäre schon ganz schön blöd, wenn man in der Insolvenz Überstunden en Gros anhäufen kann und die dann nach Ende der WVP auszahlen könnte um seine Schulden nicht zu begleichen. Nicht umsonst heißt es ja Wohlverhaltensphase - da sollte man schon alles dafür tun um die Masse nicht zu schädigen.

auch wenn sich das nach Moralkeule anhört, soll es eigentlich eher ein Denkanstoß sein :)

Re: Überstunden auszahlen/Wohlverhaltensphase/ wie am sinnvollsten?

Verfasst: 29. Mär 2023, 22:35
von Ben1986
Stimmt schon . Mein Arbeitgeber gibt dies auch richtig an in dem Gehaltsnachweis ich halte ja kein Geld geheim auf mein Konto ,sondern nur mein unpfändbaren Lohn. Nur wo trifft mich den Schuld ,wenn mein Arbeitgeber da soviel ansammelt und noch nicht ausbezahlt hat und somit auch dann die Hälfte an mein Verwalter davon abführt.Wie gesagt ich habe bislang nichts erhalten oder verschwiegen von irgendein Überstundenlohn.

Mein Arbeitgeber überweist weiterhin den pfändbaren Anteil an mein Verwalter und ich schicke diesen meine Gehaltsabrechnung.

Also ich bin jetzt seit genau zwei Jahren bei dem Arbeitgeber,da ist noch nichts verjährt. Wieviel darf er maximal ansammeln an Stunden? Fragen die ich selbst nicht beantworten kann.

Re: Überstunden auszahlen/Wohlverhaltensphase/ wie am sinnvollsten?

Verfasst: 30. Mär 2023, 07:18
von Graf Wadula
Überstunden werden - vereinfacht gesagt - nach § 850a ZPO bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrags berücksichtigt. Mal als Beispiel (ohne jetzt brutto und netto usw.):
Sie bekommen 2.000 ,- € netto und kriegen 500 € Überstunden, dann sind schon mal 250,- € pfändungsfrei. Die restlichen 250,- sind aber nicht voll pfändbar, sondern Sie werden dem Nettoeinkommen hinzugerechnet. Somit werden in der Tabelle 2.250,- € als monatliches Einkommen berücksichtigt (ohne Unterhaltspflichten bedeutet das ca. umgerechnet, dass weitere 3/10 unpfändbar sind)

Re: Überstunden auszahlen/Wohlverhaltensphase/ wie am sinnvollsten?

Verfasst: 30. Mär 2023, 09:35
von robo
Ben1986 hat geschrieben: 29. Mär 2023, 22:35 ...

Mein Arbeitgeber überweist weiterhin den pfändbaren Anteil an mein Verwalter und ich schicke diesen meine Gehaltsabrechnung.
Und warum rechnet er Deine Überstunden nicht korrekt ab und überweist Dir den nichtpfändbaren Teil davon und den pfändbaren an den IV/TH ?
Ben1986 hat geschrieben: 29. Mär 2023, 22:35 ...
Wieviel darf er maximal ansammeln an Stunden? Fragen die ich selbst nicht beantworten kann.
...
Guck in Deinen Arbeitsvertrag und ggf. in den Tarifvertrag.
Oder frag Deinen Betriebs-/Personalrat.

Hast Du Dich dem AG gegenüber in irgendeiner Form geäussert, dass er Deine Überstunden zZt nicht auszahlen/abrechnen soll ?

Sind in Deiner Gehaltsabrechnung diese bisher nicht bezahlten Überstunden zu sehen ?

Dann wäre es ja Sache des IV/TH, das Geld einzufordern ...
(wenn Du ihm Deine Gehaltsabrechnungen regelmäßig schickst).

Re: Überstunden auszahlen/Wohlverhaltensphase/ wie am sinnvollsten?

Verfasst: 30. Mär 2023, 19:35
von Ben1986
In den Gehaltsabrechnungen steht zwar die Zeile oben ,die ist hingegen aber nie ausgefüllt in keinen Monat was Überstunden angeht.

Aber nichtsdestotrotz habe ich meine Arbeitgeber nochmals angeschrieben bezüglich der Auszahlung und halt der korrekten Berechnung mit Anteil an den Treuhänder und er macht dies nun auch.

Re: Überstunden auszahlen/Wohlverhaltensphase/ wie am sinnvollsten?

Verfasst: 20. Apr 2023, 23:48
von Ben1986
Auch in dieser Sache ist jetzt alles geklärt. Mir werden die Überstunden ausbezahlt. Klar ist das Rund die Hälfte gehört der Pfändung heißt das zum Beispiel 100 Ü Stunden x Stundelohn (17)€ = 1700 brutto / 2 = 850 Brutto? Hat jemand ein guten Link evtl um das zu berechnen? Lg

Das schwierige ist,das mein Stundenlohn in monatlichen Abständen immer etwas erhöht wurde mittlerweile bei 22€ / Std . Welchen Stundenlohn muss dann der Arbeitgeber nehmen oder ist das in seinen Ermessen und er könnte auch den aktuellen Stundenlohn nehmen?