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Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Verfasst: 16. Mai 2019, 12:06
von Lieschenmüller
Ich bekomme ja aus Holland eine Rente, die durch einen Holländische Gerichtsvollzieher gepfändet wird. Ja genau wird! Die haben nämlich leider nicht verstanden was meine IV ihnen mit der Übermittlung des Beschlusses sagen wollte.
Ich habe dann in ihrem Auftrag dort angerufen und das klar gestellt. Alles kein Problem, mach ich doch gerne.
Jetzt möchte meine IV, dass ich einen Vertrag unterschreibe, in dem ich zustimme ihr jeden Monat 214.34€ zusätzlich zu überweisen, da ja kein Geld kommt, wegen der Pfändung von 682,12€ in Holland und sie erst danach die Quellen frei gibt. Pfändungsbetrag mit meinem Einkommen wäre 690€. Es steht kein Datum oder zu erwartendes Ereignis in diesem Vertrag, welches mich dann entbinden würde. Also bin ich dann vorhin zum Vollstreckungsgericht gefahren und habe dort einen Antrag auf freigabe von Quellen gestellt, bzw. eine Anhebung des freien Betrages, da ich auch noch Dienstreisenrückerstattung bekomme.
Ich habe nämlich Angst, wenn ich den Vertrag unterschreibe und dann wegen Autoreparatur oder ähnlichem nicht in der Lage bin, das zu bezahlen, meine RSB gefährdet wäre.
Reagier ich da über?

Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Verfasst: 16. Mai 2019, 15:21
von Witwe Bolte
" ... Vertrag unterschreiben, in dem ich zustimme ..." - klingt irgendwie komisch, finde ich.
Die Rechte und Pflichten von IV und Insolaner sollten sich doch aus der InsO ergeben?
Ich würde keinen "Vertrag" unterschreiben, dass ich "zustimme" ...

Entweder Du musst diese 214,34 € zahlen - oder nicht.
Welchen Vorteil hättest Du denn, WENN Du unterschreibst?
Das habe ich nicht verstanden.

Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Verfasst: 16. Mai 2019, 15:41
von Lieschenmüller
Ich hätte dabei gar keinen Vorteil. Ich hätte dabei nur Nachteile. Vor allem dieser bittere Nachgeschmack...wenn du das machst mach ich das, ansonsten guckste in die Röhre.
Sie, also die IV findet, ich müsste, solange die Sache mit Holland noch nicht geklärt ist, einen freiwilligen Anteil an meinem Gehalt zahlen. Damit die Gläubiger sehen, dass ich auch zahlungswillig bin.
Also der Rechtspfleger bei Gericht meinte auch, wenn das mit Holland nicht klappt, soll sie doch Rechtmittel einlegen.
Sie könnte ja auch hin gehen und meinem Arbeitgeber alle relevanten Daten übermitteln und der würde ihr dann brav jeden Monat 8€ überweisen. Hatta gesacht, macht er. Dann bekommt sie ja Geld aufs Anderkonto.

Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Verfasst: 16. Mai 2019, 15:56
von FinLaure
Schön, dass Deine IV das so findet. Frag sie doch bitte erstmal, nach welcher Rechtsgrundlage sie das so haben möchte. Die Rechte und Pflichten sind in der InsO geregelt. Extra-Verträge schließt man da nicht ab.

Für alles andere kann sie ja gern das Insolvenzgericht bemühen.

Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Verfasst: 16. Mai 2019, 16:56
von Witwe Bolte
Ob "die Gläubiger" das wirklich sehen (und ob sie es überhaupt interessiert?),
dass Du "zahlungswillig" bist?

Oder ob sich nur das Konto der IV an Deiner 'Willigkeit' erfreut?
Schliesslich bekommt Dein Geld zuerst der IV ...
Ein gewisses Eigeninteresse seinerseits/ihrerseits könnte also durchaus vorhanden sein.

Ansonsten sehe ich es wie FinLaure:
Ohne Rechtsgrundlage keine Zahlung.

Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Verfasst: 16. Mai 2019, 17:33
von Lieschenmüller
Eben...und deswegen war ich dann heute morgen auch beim Vollstreckungs/Insogericht und habe das vertrauensvoll in deren Hände gelegt.
Bin ja schliesslich nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
Trotzdem danke für die unterstützenden Worte. Dachte schon ich hätte paranoya....oder wie wird das nochmal geschrieben.

Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Verfasst: 25. Mai 2019, 12:40
von Lieschenmüller
Wie war das nochmal? Ein Beschluß zur Freigabe der Quellen ist nicht Rückwirkend, oder?
Dementsprechend müsste ich, sobald ich den Beschluss habe, alle Gelder die auf meinem Konto eingefroren sind nochmal extra frei geben lassen, bevor sich der IV daran bedient. Damit sind die Gelder gemeint, die aus dem unpfänbaren Einkommen stammen, wo sich meine IV aber weigert die Quellen frei zu geben.
Warte immer noch auf den Beschluss de AG und befürchte, das mein jetziger Lohn auch nicht voll an mich ausgezahlt wird.

Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Verfasst: 26. Mai 2019, 10:04
von caffery
Ich bin hier der Meinung, dass Dein Problem ziemlich speziell ist und bei weitem das übersteigt was man sinnvoll und zielführend in einem Forum bewerten oder gar beraten kann.

Natürlich kommt mir der Versuch der reflexartigen Weitergabe des Problems mit dem "ignoranten" ausländischen Drittschulder durch die Verwalterin an Dich auch nicht sonderlich seriös vor (um es vorsichtig auszudrücken), es hilft aber wohl nicht viel wenn ich mir dazu jetzt weitere Theorien daherdichte. Ich hatte einen vergleichbaren Fall noch nie.

Wenn ich Dich auf der Arbeit hätte, würde ich wohl den Fall mit Kollegen besprechen und noch unsere Fachberatung hinzuziehen - ggf. sogar noch den ein oder anderen "Telefonjoker" ziehen. Das Ende vom Lied wüsste ich aber jetzt schon: Schick sie zum Anwalt.

Mehr kann ich Dir hier auch nicht raten. Je nach aktueller Erwerbs- und Einkommenssituation kannst Du versuchen bei einem Rechtspfleger einen Gutschein für eine Rechtsberatung zu bekommen.

Allein wirst Du hier verständlicher Weise überfordert sein und die allermeisten Beratungsstellen werden sich da vermutlich nicht "rantrauen".

Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Verfasst: 26. Mai 2019, 11:36
von Lieschenmüller
Theeoretisch ist es ja ganz einfach...alles zusammen rechnen. In die Tabelle gucken, das abziehen, was zur Zeit gepfändet wird und den Rest überweist mein Arbeitgeber. Zeitgleich einen netten Brief an das holländische Gericht, dass die sich nicht an die Regeln halten und dem Gerichtsvollzieher um die sofortige herausgabe der Gelder auffordern.
Jetzt mal ausser acht gelassen, das die Rente die ich beziehe, aus einem Körperlichen Schaden herrührt und dann ja nochmals einer Prüfung auf volle oder teilweise Pfändbarkeit unterliegen würde....wenn ich das Gesetz jetzt richtig verstanden habe.
Ich will ja zahlen und ich bin auch total damit einverstanden, dass alle Bezüge zusammen veranschlagt werden aber es kann ja eigentlich nicht sein, dass ich nicht an das Geld rankomme, dass mir laut Pfändungtabelle zusteht, nur weil Madamme sich evtl. nicht damit auskennt oder die falschen Schritte einleitet oder sich keinen Übersetzer leisten möchte oder auf das Recht pocht, wir sind hier in Deutschland also hat das alles auf deutsch zu funktionieren. Hallo....wir sind in Europa, da gibts doch auch Gesetze
Denn wenn ich z.B. nicht tanken kann, kann ich meiner Arbeit nicht nachgehen. Mein Chef wird mir echt was anderes erzählen. Und wenn mein Chef dann sagt, du bist nicht mehr tragbar und mir kündigt, hab ich die A-Karte. Das wird nicht passieren wäre aber in der Theorie denkbar.

Sorry ...ich rege mich gerade etwas auf, denn wenn jetzt mein Lohn aufs Konto kommt, liegen da 1500€ drauf, die sie sich so mir nix, dir nix einfach mal einsacken kann obwohl es mein Geld ist, weil aus unpfändbarem Einkommen.

Rückblickend auf die letzten Monate hätte ich den ganzen Mist besser einfach so weiter laufen lassen können und hätte ein wesentlich ruhigeres Leben. Gut...ich hätte dann bis ins Grab bezahlen müssen aber meinen Nerven ginge es besser.

Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Verfasst: 26. Mai 2019, 12:13
von caffery
Lieschenmüller hat geschrieben: 26. Mai 2019, 11:36 Jetzt mal ausser acht gelassen, das die Rente die ich beziehe, aus einem Körperlichen Schaden herrührt und dann ja nochmals einer Prüfung auf volle oder teilweise Pfändbarkeit unterliegen würde....wenn ich das Gesetz jetzt richtig verstanden habe.
Da gehts doch schon los. Ich habe auf der Arbeit eine mehrseitige Arbeitshilfe unseres Dachverbandes zum Thema Pfändbarkeit solcher Gelder liegen. Seriös geschätzt stehen die minimum 30 verschiedene Rechtsgrundlagen drin, anhand derer man feststellen kann wie solche Gelder im Einzelfall gehandhabt werden.
Wohlgemerkt: Rechtsgrundlagen nach deutschem Recht!
Lieschenmüller hat geschrieben: 26. Mai 2019, 11:36nur weil Madamme sich evtl. nicht damit auskennt
Ich orakel mal zärtlich, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass Du da nicht so falsch liegst. Ähnlich sieht es wahrscheinlich bei den Holländern aus. Unterm Strich ist es wahrscheinlich so wie es immer ist, wenn man sich nicht ganz sicher ist - aber auch weiß, dass man unter Umständen haftbar gemacht werden kann wenn man falsch entscheidet: Man versucht das Haftungsrisiko auf den kleinsten gemeinsamen Nenner bzw. auf das kleinste Risiko umzuwälzen. Das wärst dann wohl aus deren Sicht zweifelsfrei Du.
Lieschenmüller hat geschrieben: 26. Mai 2019, 11:36 sich keinen Übersetzer leisten möchte
Also ich habe noch nie einen zumindest mittel gebildeten Holländer getroffen (ich wohne auch relativ nah an dem Land;)), der nicht mindestens so gut deutsch spricht wie unsere besten Abiturienten englisch;) Daran kann es wohl kaum liegen.

Ich würde mir wie gesagt einen Rechtsbeistand besorgen und vorher beim Gericht einen Gutschein beantragen. Wenn Du dabei die aktuelle Situation schilderst sollte das in jedem Fall was bringen. Wenn ichs richtig verstanden habe, wird ja bei Dir aktuell alles eingefroren und Du bist quasi mittellos.