Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

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Lieschenmüller
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Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Beitrag von Lieschenmüller »

Naja völlig mittellos ist übertrieben. Ich hab den Grundfreibetrag auf meinem P-Konto.
Allerdings frage ich mich gerade, wie mir ein Anwalt helfen soll?
Zum Einen müsste ich dann ja schon einen finden, der sich in beiden Ländern mit dem Insorecht auskennt, den zu finden bezweifel ich doch sehr stark. Zum Anderen, kann der ja auch nur beim AG anklopfen und einen Antrag stellen. Ich denke mal, das krieg ich dann auch noch selber hin.

Ich sagte ja schon, sollen sie meine Rente von mir aus komplett anrechnen, is mir wurscht. Ob ich jetzt 10€ mehr oder weniger abtrete macht den Braten auch nicht fetter oder weniger fett. Ich habe mich darauf eingestellt, dass ich diesen Betrag abgeben muss und kann damit leben.

Vielleicht sollte ich doch nochmal beim Rechtspfleger des AG vorsprechen, vielleicht weiss der ja Rat. Der meinte ja schon dass die IV doch gefälligst ihre Arbeit machen soll und in Holland Rechtmittel einlegen soll.
Der hat mir ja auch dazu geraten, diesen Knebelvertrag mit der IV, von wegen freiwillige Zahlung , nicht zu unterschreiben.
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caffery
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Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Beitrag von caffery »

Lieschenmüller hat geschrieben: 26. Mai 2019, 13:25 Ich denke mal, das krieg ich dann auch noch selber hin.
Na dann:)
Lieschenmüller hat geschrieben: 26. Mai 2019, 13:25 Vielleicht sollte ich doch nochmal beim Rechtspfleger des AG vorsprechen, vielleicht weiss der ja Rat. Der meinte ja schon dass die IV doch gefälligst ihre Arbeit machen soll und in Holland Rechtmittel einlegen soll.
Der hat mir ja auch dazu geraten, diesen Knebelvertrag mit der IV, von wegen freiwillige Zahlung , nicht zu unterschreiben.
Ein weiser Mensch.
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Lieschenmüller
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Re: Freiwillig/unfreiwillige Zusatzzahlung.

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich hab mich nochmal wegen der Rente umgeschaut. Das was ich dazu gefunden habe sagt aus, das sie nur bedingt pfändbar ist, wenn sie als Mehrbedarf wegen einer körperlichen Verletzung an zu siedeln ist. Nicht aber wenn sie als Ausgleich der Gehaltseinbuße zu werten ist.
Allerdings ist die Zahlung aus der Versicherung nicht pfändbar, da sie aus einer PRIVAT abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung stammt.
Jetzt muss ich das nur noch schön verpackt an den Rechtpfleger übermitteln, da meine IV einen Antrag auf Zusammenschluss aller Beträge gestellt hat.
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