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Was Pfändet der GV mit?

Verfasst: 22. Mär 2023, 14:45
von Basti1309
Hallo zusammen,

Heute hatte ich den GV vor der Tür (weil ich c. 20.000€ Schulden beim Finanzamt habe), jedoch habe ich keine Zeit gehabt und Ihn höflich erklärt, dass er bitte einen Termin schicken soll. Daher gehe ich mal davon aus dass er demnächst vorbei schauen wird. Ich habe bereits beim Finanzamt die Schulden aufgeteilt und es wird nur gegen mich gepfändet.

Auf div. Seiten ließt man, dass so ziemlich alles Gepfändet werden darf was nicht zu einem einfachen Lebensstil gehört. Wie ich aber hier im Forum gelesen habe wird doch weniger wirklich gepfändet als man am Anfang denkt, da er auch zusätzliche kosten hat (z.b. Abholung, Lagerung...).

Ich habe mal die teuersten Gegenstände aufgelistet und würde mich interessieren war eure meinung ist was definitiv gepfändet wird oder was dem GV nicht interessiert.

Persönliche Gegenstände:
1.1: Kaffevollautomat (NP 2018 - ca. 1200€)
1.2: Thermomix TM5 (NP 2014 - ca. 1200€)
1.3: TV 1 (NP 2017 - ca. 700€) - muss zusätzlich von der Wand demontiert werden
1.4: TV 2 (NP 2016 - ca. 400€) - muss zusätzlich von der Wand demontiert werden
1.5: Leder Couch (NP 2016 - ca. 2000€)
1.6: XBOX ONE S (NP 2018 - ca. 300€)
1.7: Akkubohrer Marita (NP 2018 - ca. 400€)
1.8. iPhone 14 (NP 2023 - 1.400€)
1.9. Bürostuhl mit kleinem Defekt (NP 2014 - 600€)


Allgemeine Frage
2.1: Wir haben online ein Klavier auf den Namen unserer Tochter gekauft (Preis ca. 3500€), da Sie kein Konto hatte (zu Jung) hat meine Frau es bezahlt. Hier habe ich bereits die Rechnung ausgedruckt falls der GV fragen sollte.

2.2: Frau hat div. Schmuck (z.b.: Ohrringe von Tiffany, Uhren Rolex). Optisch ist es klar dass es sich hierbei um Damenartikel handelt.

2.3: Bürostuhl hatte ich 2013 für ca. 2800€ gekauft. Da ich den nicht mehr brauchte hatte ich den meiner Tochter 2020 (Homeschooling Corona Phase) geschenkt. Er sieht noch aus wie neu jedoch steht er im Zimmer meiner Tochter? Können die den Mitnehmen?

Re: Was Pfändet der GV mit?

Verfasst: 22. Mär 2023, 15:45
von habwiederwas
Mein Tip,

verkaufe ein Großteil von dem ganzen Mist, und bezahl deine Schulden.
Sorry, aber das ist für mich nicht nachzuvollziehen.

Re: Was Pfändet der GV mit?

Verfasst: 22. Mär 2023, 15:50
von Shopgirl
habwiederwas hat geschrieben: 22. Mär 2023, 15:45 Mein Tip,

verkaufe ein Großteil von dem ganzen Mist, und bezahl deine Schulden.
Sorry, aber das ist für mich nicht nachzuvollziehen.
Für Elektronik von 2018 bekommt man doch nichts mehr.


Wirklichen Wert dürfte nur das iPhone haben. Vielleicht auch das Klavier.

Was den GV am Ende davon interessiert, kann dir natürlich niemand zu 100% sagen. Ich glaube aber nicht, dass mehrere Jahre alte Elektronik oder gebrauchte Möbel Dollarzeichen in den Augen des GV erzeugen.

Re: Was Pfändet der GV mit?

Verfasst: 29. Mär 2023, 11:17
von Basti1309
@habwiederwas Glaub mir spass an der Situation habe ich auch nicht. Ausserdem bin ich auf Grund eines fehlers von meinem Steuerberater da rein gekommen.

@Shopgirl Wollte eigentlich nur mal eine Einschätzung haben von Leuten mit "erfahrung". Klavier hat meine Tochter auf Ihren Namen gekauft. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass er es mitnehmen wird. Frage ist nur ob der GV anfängt druck zu machen.

Allgemein: Ist einfach die Frage ob der GV überhaupt etwas Pfändet wenn man eine Möglichkeit aufzeigt, wie man die Schulden innerhalb von 2 Jahren zurückzahlt?

Re: Was Pfändet der GV mit?

Verfasst: 29. Mär 2023, 11:36
von robo
Ist das jemand von der Vollstreckungsstelle beim Finanzamt ?
Oder ein "normaler" Gerichtsvollzieher ?

Also hier hatten wir mit den 'normalen' GV recht gute Erfahrungen
(die machten immer schnell ein Protokoll 'fruchtlose Pfändung' und haben sich gar nicht gross umgesehen).

Ganz anders die vom Finanzamt.
Die haben noch nicht an der Tür geklingelt, aber schon "den Kuckuck" aufs Kfz geklebt.
Und sich dann im Haus sehr sehr sehr genau umgesehen.

Das hängt vermutlich (wie so oft) aber auch immer stark von den jeweiligen Menschen ab.
Und "der Chemie"

Aber ausser dem iPhone halte ich auch nichts von dem obergenannten für gefährdet.
Ist die Tochter über 18 Jahre ?
Hat sie eigenes Einkommen ?
Oder 'Vermögen' von Oma, Opa, Onkel oder Tante geerbt ?

Und *sorry* für solche Schwätzer hier wie 'habwiederwas',
manche können eben einfach nicht anders.