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Sperrfrist für 2te Insolvenz Antrag

Verfasst: 17. Mär 2023, 23:15
von skyline123456
Guten Abend
Ich habe 2017 die RSB erhalten und die sperrfrist ist für mich 10 Jahre laut das neue Gesetz, ich wollte euch fragen, wenn ich jetzt nochmal eine PrivatInso eröffnen möchte/Muss dann kann ich dieses ja machen oder? Dann aber ohne RSB Antrag das ist mir klar, da bin ich zumindest dann schon mal gegen Vollstreckungsbescheid geschützt richtig? Kann ich da dann auch eine Stundung von den Gerichtskosten beantragen? Oder muss ich sie alle sofort bezahlen? Denn dann hat das ja keinen zweck denk ich. Und wenn diese 5 jahre vorbei sind ohne RSB dann ist meine sperrfrist von 10 Jahren ja vorbei, kann ich dann sofort wieder in die Insolvenz mit RSB Antrag oder wie läuft es ab? Ist nur eine Frage, bitte nicht draufhauen danke.

Re: Sperrfrist für 2te Insolvenz Antrag

Verfasst: 17. Mär 2023, 23:18
von Shopgirl
War der Plan nicht, mit den Pfändungen zu leben? Ob nun jemand pfändet oder du in der Insolvenz halt in die Masse zahlst, wo ist der Unterschied?

Re: Sperrfrist für 2te Insolvenz Antrag

Verfasst: 17. Mär 2023, 23:26
von skyline123456
Ja das stimmt hab mir das mal durch den kopf gehen lassen, ich bin sehr knapp bei kasse, habe insgesammt 900€ an Raten zu zahlen, wenn ich in die Inso gehe nur 434€ ca das wars. Bei Pfändung kann man Lohn und dann auch Konto Pfänden, da wird vom konto nach der Lohnpfändung auch nochmal 4-500€ gepfändet ( Es wird doch noch vom Konto zusätzlich gepfändet wenn die Bank will oder? Verdiene jetzt 2700€ mit 1 Unterhaltspflichtige person) das bringt mir gar nichts da bin ich glaube ich noch beschissener dran, Gerichtsvollzieher kommt raus, nimmt das Auto weg was ich für die Arbeit brauche, dann kommen haufenweise briefe. Bei der Inso wird nur der Lohn gepfändet und Vollstreckungsschutz oder was sagst du?

Re: Sperrfrist für 2te Insolvenz Antrag

Verfasst: 17. Mär 2023, 23:44
von skyline123456
Naja glaube 214€ sind das dann noch vom Konto, aber wie gesagt es kommen sachpfändung, Auto z.b. Lohn-Konto Pfändung u.s.w. Es war ja nur eine Frage in Post 1 wie es abläuft, hat da jemand Ahnung von? ich weiß ich wollte pfänden lassen u.s.w. aber ich denke jetzt über eine Inso nach und habe oben ein Paar fragen gestellt und hoffe das Jemand eine Antwort drauf hat?

Re: Sperrfrist für 2te Insolvenz Antrag

Verfasst: 18. Mär 2023, 09:56
von Graf Wadula
skyline123456 hat geschrieben: 17. Mär 2023, 23:26 Ja das stimmt hab mir das mal durch den kopf gehen lassen, ich bin sehr knapp bei kasse, habe insgesammt 900€ an Raten zu zahlen, wenn ich in die Inso gehe nur 434€ ca das wars. Bei Pfändung kann man Lohn und dann auch Konto Pfänden, da wird vom konto nach der Lohnpfändung auch nochmal 4-500€ gepfändet ( Es wird doch noch vom Konto zusätzlich gepfändet wenn die Bank will oder? Verdiene jetzt 2700€ mit 1 Unterhaltspflichtige person) das bringt mir gar nichts da bin ich glaube ich noch beschissener dran, Gerichtsvollzieher kommt raus, nimmt das Auto weg was ich für die Arbeit brauche, dann kommen haufenweise briefe. Bei der Inso wird nur der Lohn gepfändet und Vollstreckungsschutz oder was sagst du?
Sie müssen dringend zu einer Schuldenberatung. Eine Insolvenz ohne RSB bringt Ihnen rein garnix, außer mehr Kosten. Die Pfändungstabelle gilt auch für das KOnto, nur müssen Sie das bei Ihrem Vollstreckungsgericht beantragen. Sie haben wahrscheinlich jetzt die Sockelbeträge frei. Sie müssen bei Ihrem Vollstreckungsgericht einen Antrag gemäß § 906 ZPO stellen. Den Antrag können sie formlos stellen. Googlen sie einfach den Antrag und füklen den aus und schicken den ab.

Re: Sperrfrist für 2te Insolvenz Antrag

Verfasst: 18. Mär 2023, 10:28
von skyline123456
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Mär 2023, 09:56
skyline123456 hat geschrieben: 17. Mär 2023, 23:26 Ja das stimmt hab mir das mal durch den kopf gehen lassen, ich bin sehr knapp bei kasse, habe insgesammt 900€ an Raten zu zahlen, wenn ich in die Inso gehe nur 434€ ca das wars. Bei Pfändung kann man Lohn und dann auch Konto Pfänden, da wird vom konto nach der Lohnpfändung auch nochmal 4-500€ gepfändet ( Es wird doch noch vom Konto zusätzlich gepfändet wenn die Bank will oder? Verdiene jetzt 2700€ mit 1 Unterhaltspflichtige person) das bringt mir gar nichts da bin ich glaube ich noch beschissener dran, Gerichtsvollzieher kommt raus, nimmt das Auto weg was ich für die Arbeit brauche, dann kommen haufenweise briefe. Bei der Inso wird nur der Lohn gepfändet und Vollstreckungsschutz oder was sagst du?
Sie müssen dringend zu einer Schuldenberatung. Eine Insolvenz ohne RSB bringt Ihnen rein garnix, außer mehr Kosten. Die Pfändungstabelle gilt auch für das KOnto, nur müssen Sie das bei Ihrem Vollstreckungsgericht beantragen. Sie haben wahrscheinlich jetzt die Sockelbeträge frei. Sie müssen bei Ihrem Vollstreckungsgericht einen Antrag gemäß § 906 ZPO stellen. Den Antrag können sie formlos stellen. Googlen sie einfach den Antrag und füklen den aus und schicken den ab.
Das weiß ich alles was sie schreiben das mit Vollstreckungsgericht u.s.w. Meine Frage unter anderem ist wird die stundung für die gerichtskosten angenommen oder wie bei der RSB nicht? Wenn man ohne RSB in die inso geht und eine stundung des gerichtskosten beantragen kann dann würde ich sagen lohnt es sich wohl da man mehr ruhe hat. ich bin schon bei der schuldnerberatung, war Im Dezember oder januar da. Habe da noch nicht drauf angesprochen, habe 4 Raten Rückstand gehabt und habe es erreicht die Raten stunden zu können da ist wieder alles sauber aber die anderen Banke kann ich bald nicht mehr zahlen da die Rechnungen seh hoch sind wie strom u.s.w.

Re: Sperrfrist für 2te Insolvenz Antrag

Verfasst: 18. Mär 2023, 11:09
von Graf Wadula
Tja, Sie sind sehr verzweifelt und nehmen ja anscheinend keine weiteren Hinweise auf und glauben auch weiterhin, es ist der bessere Weg: gem. § 4a InsO ist eine Stundung bei einem Inso-Antrag ohne RSB-Antrag ausgeschlossen.

Re: Sperrfrist für 2te Insolvenz Antrag

Verfasst: 18. Mär 2023, 14:21
von skyline123456
Graf Wadula hat geschrieben: 18. Mär 2023, 11:09 Tja, Sie sind sehr verzweifelt und nehmen ja anscheinend keine weiteren Hinweise auf und glauben auch weiterhin, es ist der bessere Weg: gem. § 4a InsO ist eine Stundung bei einem Inso-Antrag ohne RSB-Antrag ausgeschlossen.
Vielen Dank mehr wollte ich doch nicht wissen, also wird die Verfahrenskosten für den Verwalter und Gericht von der Masse entnommen richtig? Da würde mir ja mindestens 434€ jeden Monat in die Masse fließen, davon nehmen die dann die Kosten für das Verfahren u.s.w. oder? Das wäre meine letzte Frage und bedanke mich schon Mal im vorraus für eure Hilfe

Re: Sperrfrist für 2te Insolvenz Antrag

Verfasst: 18. Mär 2023, 16:32
von Graf Wadula
Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie die Kosten verauslagen. Da wird das Gericht sicherlich die Mindestkosten des Verfahrens als Vorschuss verlangen. Das sind ca. 2.000,00 € Verwaltervergütung und 114,00 € GK.