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Versagung der RSB nach Schlusstermin

Verfasst: 13. Mär 2023, 20:22
von Ben1986
Schönen guten Tag!

Erstmal Lob an das Forum es hilft sehr vielen Leuten genauso wie mir. Ich
habe eine Frage die ich nirgendwo finden kann.

Also ich bin derzeit in der Wohlverhaltensphase und seit Insolvenzeröffnung
hat ein Gläubiger VBUH angemeldet ,den Rechtsgrund habe ich widersprochen
nicht aber der Forderung an sich. Dies ist auch alles rechtzeitig
eingetragen worden.

Da nach meiner Ansicht wirklich keine schriftliche unrichtige Angaben im
Kredit gemacht wurden von mir ,sondern ich per Mail dies auch belegen kann.
Blankounterschrift via Kreditvermittler.Blatt liegt vor wo auch schriftlich steht bitte
unterschreiben sie schon einmal Blanko (und das der Vermittler den Rest tut in Sachen ausfüllen der Unterlagen).Obwohl ich alles mögliche den
Vermittler gesendet habe was zur Gewährung des Kredits wichtig war.

Nun zur Frage unabhängig wer Recht bekommt kann ein Gläubiger noch nach 297a nachdem Schlusstermin eine Versagung machen ,da der angebliche Grund ja
seitens des Gläubiges lange ihn bewusst war und andere auch lange davon
erfahren haben müssten(Berichte/Treuhänder)

Paragraph 302 Inso ist ja ausgenommen ,aber habe ich da noch
was zur fürchten? Feststellungsklage hat der Gläubiger bis jetzt nicht
gemacht,ich hatte ihn auch meine Beweise geschickt. Das er nach der Insolvenz dreijähriges Verfahren vollstrecken kann ist mir bewusst.
In die Pfändung geht monatlich über 500 Euro ,sodass dort schon nach ein Jahr viel in der Insolvenzmasse ist.Versagungsanträge sind nicht vorhanden im Schlusstermin.

Es geht mir um die Versagung nach Paragraph 290 Abs.1 Nr.2.

Gruß und vielen Dank im Voraus.

Re: Versagung der RSB nach Schlusstermin

Verfasst: 13. Mär 2023, 21:07
von imker
wenn es Dir um 290 Abs. 1 InsO geht, hat das mit einer vbuH nichts zu tun.
Gibt es denn einen Antrag auf Versagung der RSB oder erwartest Du den oder gölaubst du, dass sich die Versagung aus der Anmeldung der vbuH "automatisch" ergibt?

Re: Versagung der RSB nach Schlusstermin

Verfasst: 13. Mär 2023, 21:09
von Ben1986
Ich hab im Gedanken das sich dies aus der vbuH ergeben kann. Und da ist die Unsicherheit ja immer da, aufgrund 297 a Inso.Einen Antrag auf Versagung wurde nicht gestellt bisher im Schlusstermin ich bin ja seit kurzen in der WVP.

Ich danke dir für die rasche Antwort Imker ;)

Re: Versagung der RSB nach Schlusstermin

Verfasst: 14. Mär 2023, 12:12
von caffery
Tag!

Mach Dir dahingehend keinen Kopp. Die vbuh-Anmeldung ist bei ein paar - ich sag mal unappetitlichen - Kreditgläubigern quasi Standard. Insbesondere bei ein paar einschlägig bekannten, die im Prinzip nur Menschen in Betracht ziehen würden, denen das Wasser bis weit über die Halskrause steht.

Diese bestimmten Gläubiger machen vbuh-Anmeldungen im Prinzip grundsätzlich und ins Blaue hinein (man könnte sogar - wenn man denn "böse" wäre - behaupten rechtsmissbräuchlich) und spekulieren u.a. mutmaßlich darauf, dass die Leute sich zu dem Antrag nicht äußern oder aus Panik sonst irgendwas "dummes" tun. Zudem profitieren sie von der aktuell äußerst unglücklichen ergänzenden Rechtsprechung diesbezüglich.

Dass solche Gläubiger dann auch noch einen Versagungsantrag quasi hinterherschieben, wäre mir noch nicht zu Ohren gekommen. Es würde - mal ganz abgesehen von richtig oder falsch - auch taktisch überhaupt keinen Sinn für diese Gläubiger machen.

Re: Versagung der RSB nach Schlusstermin

Verfasst: 14. Mär 2023, 12:24
von Ben1986
Dankeschön so sehe ich das auch. Also erstens wenn es hart auf hart kommen würde, hätte ich noch die kompletten E Mail Verläufe usw wo ich das auch Beweisen könnte. Zudem ist es ja auch alles Spekulation. Daher abwarten wird schon.