Versagung der RSB nach Schlusstermin
Verfasst: 13. Mär 2023, 20:22
Schönen guten Tag!
Erstmal Lob an das Forum es hilft sehr vielen Leuten genauso wie mir. Ich
habe eine Frage die ich nirgendwo finden kann.
Also ich bin derzeit in der Wohlverhaltensphase und seit Insolvenzeröffnung
hat ein Gläubiger VBUH angemeldet ,den Rechtsgrund habe ich widersprochen
nicht aber der Forderung an sich. Dies ist auch alles rechtzeitig
eingetragen worden.
Da nach meiner Ansicht wirklich keine schriftliche unrichtige Angaben im
Kredit gemacht wurden von mir ,sondern ich per Mail dies auch belegen kann.
Blankounterschrift via Kreditvermittler.Blatt liegt vor wo auch schriftlich steht bitte
unterschreiben sie schon einmal Blanko (und das der Vermittler den Rest tut in Sachen ausfüllen der Unterlagen).Obwohl ich alles mögliche den
Vermittler gesendet habe was zur Gewährung des Kredits wichtig war.
Nun zur Frage unabhängig wer Recht bekommt kann ein Gläubiger noch nach 297a nachdem Schlusstermin eine Versagung machen ,da der angebliche Grund ja
seitens des Gläubiges lange ihn bewusst war und andere auch lange davon
erfahren haben müssten(Berichte/Treuhänder)
Paragraph 302 Inso ist ja ausgenommen ,aber habe ich da noch
was zur fürchten? Feststellungsklage hat der Gläubiger bis jetzt nicht
gemacht,ich hatte ihn auch meine Beweise geschickt. Das er nach der Insolvenz dreijähriges Verfahren vollstrecken kann ist mir bewusst.
In die Pfändung geht monatlich über 500 Euro ,sodass dort schon nach ein Jahr viel in der Insolvenzmasse ist.Versagungsanträge sind nicht vorhanden im Schlusstermin.
Es geht mir um die Versagung nach Paragraph 290 Abs.1 Nr.2.
Gruß und vielen Dank im Voraus.
Erstmal Lob an das Forum es hilft sehr vielen Leuten genauso wie mir. Ich
habe eine Frage die ich nirgendwo finden kann.
Also ich bin derzeit in der Wohlverhaltensphase und seit Insolvenzeröffnung
hat ein Gläubiger VBUH angemeldet ,den Rechtsgrund habe ich widersprochen
nicht aber der Forderung an sich. Dies ist auch alles rechtzeitig
eingetragen worden.
Da nach meiner Ansicht wirklich keine schriftliche unrichtige Angaben im
Kredit gemacht wurden von mir ,sondern ich per Mail dies auch belegen kann.
Blankounterschrift via Kreditvermittler.Blatt liegt vor wo auch schriftlich steht bitte
unterschreiben sie schon einmal Blanko (und das der Vermittler den Rest tut in Sachen ausfüllen der Unterlagen).Obwohl ich alles mögliche den
Vermittler gesendet habe was zur Gewährung des Kredits wichtig war.
Nun zur Frage unabhängig wer Recht bekommt kann ein Gläubiger noch nach 297a nachdem Schlusstermin eine Versagung machen ,da der angebliche Grund ja
seitens des Gläubiges lange ihn bewusst war und andere auch lange davon
erfahren haben müssten(Berichte/Treuhänder)
Paragraph 302 Inso ist ja ausgenommen ,aber habe ich da noch
was zur fürchten? Feststellungsklage hat der Gläubiger bis jetzt nicht
gemacht,ich hatte ihn auch meine Beweise geschickt. Das er nach der Insolvenz dreijähriges Verfahren vollstrecken kann ist mir bewusst.
In die Pfändung geht monatlich über 500 Euro ,sodass dort schon nach ein Jahr viel in der Insolvenzmasse ist.Versagungsanträge sind nicht vorhanden im Schlusstermin.
Es geht mir um die Versagung nach Paragraph 290 Abs.1 Nr.2.
Gruß und vielen Dank im Voraus.