Fehlende Angabe im Insolvenzantrag
Verfasst: 22. Feb 2023, 13:37
Liebes Forum,
Ich hoffe, ihr könnt mir Infos, Ideen oder wenigstens etwas Lebensmut geben.
Ich bin seit Ende 2019 in der Privatinsolvenz (Schuldsumme über 300.000€ durch Firmenpleite, Auslöser war Kündigung eines Kredits durch Bank).
Es gibt zwei Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, einer durch die Bank, der andere durch einen leider rachsüchtig gewordenen Ex-Gesellschafter, dem aber niemand etwas getan hat (was hier aber auch keine Rolle spielt).
Konkret geht es darum, dass die Mitarbeiterin meines Anwalts in der Vermögensübersicht keine Angabe bei Girokonto/Guthaben gemacht hat, obwohl ich den aktuellen Saldo telefonisch mitgeteilt hatte und sie auch von dem Konto wusste. Der Antrag wurde abgeschickt - und ich habe ihn nicht noch mal kontrolliert. Das bereue ich zutiefst, aber ich habe mich eben auf die „alten Hasen“ in der Kanzlei verlassen, schließlich hat die Beratung ja auch eine Stange Geld gekostet. Dass es diese Leerstelle im Antrag gibt, habe ich erst im August 22 erfahren. Ich habe Angst, dass es als grob fahrlässig gewertet wird, dass ich mir den Antrag nicht noch mal schicken habe lassen.
Mein Richter hatte wenige Tage nach meiner Antragstellung in einem Schreiben an die Kanzlei um erneute Auskunft zu meinem Vermögen gebeten. Das Formular wurde dann wieder von der Mitarbeiterin ohne Angabe von Konto und Guthaben ausgefüllt (sie hat einfach nur Striche gemacht) - eigenmächtig und ohne Rücksprache mit mir. Dass es dieses zweite Formular gab, habe ich erst vor zwei Wochen in einer Anhörung vom Richter selbst erfahren.
Der Richter hat nun meine Insolvenzverwalter um schriftliche Stellungnahme gebeten. Ich habe stets alle Zahlen und Informationen bei den Verwaltern offengelegt: Alle betreffenden Kontoauszüge, eine Auflistung meiner Konten inkl. Saldo (unter 2.000€) liegen ihnen vor. In den Terminen vor Ort habe ich auch mündlich entsprechende Angaben gemacht und nie etwas verheimlicht. Ich gehe daher davon aus, dass dies auch so in der Stellungnahme formuliert wird - sicher kann ich aber nicht sein, denn wer weiß, ob die sich an alles erinnern …
Ich habe eine riesige Angst, das die Restschuldbefreiung nun daran scheitert. Der Richter meinte, er müsste sich die Sache anschauen, die Stellungnahme der Verwalter abwarten und dann entscheiden.
Kennt ihr ähnliche Fälle? Habt Ihr Ratschläge, was ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch tun kann? Ich bin ausgebrannt, weil sich das alles schon so lange zieht und ich parallel noch gesundheitliche Themen in der engen Familie habe, die mich belasten.
Ich hoffe, ihr könnt mir Infos, Ideen oder wenigstens etwas Lebensmut geben.
Ich bin seit Ende 2019 in der Privatinsolvenz (Schuldsumme über 300.000€ durch Firmenpleite, Auslöser war Kündigung eines Kredits durch Bank).
Es gibt zwei Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, einer durch die Bank, der andere durch einen leider rachsüchtig gewordenen Ex-Gesellschafter, dem aber niemand etwas getan hat (was hier aber auch keine Rolle spielt).
Konkret geht es darum, dass die Mitarbeiterin meines Anwalts in der Vermögensübersicht keine Angabe bei Girokonto/Guthaben gemacht hat, obwohl ich den aktuellen Saldo telefonisch mitgeteilt hatte und sie auch von dem Konto wusste. Der Antrag wurde abgeschickt - und ich habe ihn nicht noch mal kontrolliert. Das bereue ich zutiefst, aber ich habe mich eben auf die „alten Hasen“ in der Kanzlei verlassen, schließlich hat die Beratung ja auch eine Stange Geld gekostet. Dass es diese Leerstelle im Antrag gibt, habe ich erst im August 22 erfahren. Ich habe Angst, dass es als grob fahrlässig gewertet wird, dass ich mir den Antrag nicht noch mal schicken habe lassen.
Mein Richter hatte wenige Tage nach meiner Antragstellung in einem Schreiben an die Kanzlei um erneute Auskunft zu meinem Vermögen gebeten. Das Formular wurde dann wieder von der Mitarbeiterin ohne Angabe von Konto und Guthaben ausgefüllt (sie hat einfach nur Striche gemacht) - eigenmächtig und ohne Rücksprache mit mir. Dass es dieses zweite Formular gab, habe ich erst vor zwei Wochen in einer Anhörung vom Richter selbst erfahren.
Der Richter hat nun meine Insolvenzverwalter um schriftliche Stellungnahme gebeten. Ich habe stets alle Zahlen und Informationen bei den Verwaltern offengelegt: Alle betreffenden Kontoauszüge, eine Auflistung meiner Konten inkl. Saldo (unter 2.000€) liegen ihnen vor. In den Terminen vor Ort habe ich auch mündlich entsprechende Angaben gemacht und nie etwas verheimlicht. Ich gehe daher davon aus, dass dies auch so in der Stellungnahme formuliert wird - sicher kann ich aber nicht sein, denn wer weiß, ob die sich an alles erinnern …
Ich habe eine riesige Angst, das die Restschuldbefreiung nun daran scheitert. Der Richter meinte, er müsste sich die Sache anschauen, die Stellungnahme der Verwalter abwarten und dann entscheiden.
Kennt ihr ähnliche Fälle? Habt Ihr Ratschläge, was ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch tun kann? Ich bin ausgebrannt, weil sich das alles schon so lange zieht und ich parallel noch gesundheitliche Themen in der engen Familie habe, die mich belasten.