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Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Verfasst: 29. Jan 2023, 16:41
von El Torro
Hallo..
Wie sind eure Erfahrungen..
Könnte in 6 bis 7 Monaten das IV auf 5 Jahren verkürzen..
Gerichtskosten und Treuhaender sind im Maerz bezahlt...wann soll ich den Antrag auf Verkürzung stellen..
Reicht Mai oder Juni?
Werden im Zuge des Verlürzungsantrages noch
Mal alle Gläubiger vor Erteilung der R S B angeschrieben..
Das der Treuhaender Bericht liefern muss , ist mir bekannt..
Gruss El Torro

Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Verfasst: 29. Jan 2023, 19:21
von tidus82
Die Gläubiger werden nicht angeschrieben, der TH gibt Stellung ab und dann entscheidet das Gericht.
Und der Antrag kann im Grunde nach jederzeit gestellt werden, Mai / Juni sollte aber auch reichen. Das Gericht wird erst tätig mit erreichen der 5 Jahre.

Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Verfasst: 29. Jan 2023, 19:37
von El Torro
Danke für die Antwort...
Das heisst,
Das Gericht fertigt den R S B Beschluss dann nach ca. 5 Jahren und schickt ihn dann an die Insolvenzgläubiger zur Kenntnisnahme..und dann nach Rechtskraft dessen ist dann das Verfahren erledigt?
Gruss E.T.

Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Verfasst: 29. Jan 2023, 20:23
von tidus82
Das Gericht hört nachdem die 5 Jahre durch sind den TH an, wenn er das alles bestätigt, dann bekommst du die RSB - mehr nicht. Die Gläubiger brauchen davon doch nichts erfahren, die wissen doch, dass du die Insolvenz bestreitest. Also können die während der Insolvenz und der WVP eh nichts pfänden, weil du dem pfändungsschutz unterliegst. Und wenn die dann keinen Tabellenauszug vom Gericht im Nachgang bekommen, womit die pfänden können, dann können die danach auch nichts mehr machen.
Als Beweis (im Fall des Falles) bekommst du ja den Beschluss vom Gericht, den du dem Gläubiger notfalls unter die Nase halten kannst.

Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Verfasst: 30. Jan 2023, 07:32
von Graf Wadula
§ 300 I 2 InsO. Die Gläubiger werden zu dem Antrag vor Entscheidung angehört. In den meisten Gerichten erfolgt das aber nicht per Brief, sondern über eine öffentliche Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de)

Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Verfasst: 30. Jan 2023, 08:17
von tidus82
Oh, äh.. sorry, ich dachte dass die Gläubiger während des Verfahrens ja eh tausend Möglichkeiten haben / hatten um einen Vorwand gegen die Erteilung der RSB vorzubringen und deswegen gar nicht mehr gehört werden.
Ok, dann entschuldige ich mich und behaupte das Gegenteil!
Sorry El Torro

Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Verfasst: 30. Jan 2023, 08:29
von Graf Wadula
tidus82 hat geschrieben: 30. Jan 2023, 08:17 Oh, äh.. sorry, ich dachte dass die Gläubiger während des Verfahrens ja eh tausend Möglichkeiten haben / hatten um einen Vorwand gegen die Erteilung der RSB vorzubringen und deswegen gar nicht mehr gehört werden.
Ok, dann entschuldige ich mich und behaupte das Gegenteil!
Sorry El Torro
Das stimmt. In der lfd. "Wohlverhaltensperiode" können die Gläubiger jederzeit einen Antrag auf Versagung stellen, insofern macht(e) das wirklich keinen echten Sinn. Allerdings jetzt bei den Anträgen auf verkürzte RSB könnte es schon Sinn machen. So könnten ja die Gläubiger vortragen, dass die Voraussetzungen für diese nicht vorliegen.

Aber vielleicht auch für den TE: eigentlich braucht man davor keine wirkliche Angst zu haben. Wie bereits geschrieben; die Gläubiger können auch ohne Anhörung einen Antrag stellen. Es würde also gar kein Sinn machen, auf die Anhörung zu warten.

Re: Nach 5 Jahren vorzeitige RsB

Verfasst: 11. Mär 2024, 00:39
von Bella
hallo zusammen,

wird es während das Anhörens zum Verkürzung das Gehalt weiter gepfändet? und wie lange dauert es? Bzw wie lange wird es gepfändet?
Danke euch