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Inflationsausgleichsprämie
Verfasst: 11. Jan 2023, 17:44
von jan
Hallo,
bei uns steht an das wir eine Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro gezahlt bekommen sollen. Die Frage ist, ob die Prämie pfändbar ist oder nicht. Habt Ihr da schon Erfahrungen mit gemacht ?
Re: Inflationsausgleichsprämie
Verfasst: 11. Jan 2023, 18:11
von tidus82
Hey Jan,
ich habe in den letzten Tagen immer wieder gelesen, dass die Inflationsausgleichsprämie pfändbar ist - vielleicht kann ein Schuldnerberater dazu noch was sagen, aber ich vermute dass die normal pfändbar ist.
Re: Inflationsausgleichsprämie
Verfasst: 11. Jan 2023, 18:44
von Witwe Bolte
Herr Lindner sagt dazu:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... aemie.html
Gilt vielleicht nur fürs FDP-Klientel ?
Oder für die gerade nicht ?
Nichts genaues weiß man nicht.
Re: Inflationsausgleichsprämie
Verfasst: 11. Jan 2023, 20:45
von imker
die Rechtspfleger entscheiden diese Frage in der hier diskutierten Konstallation
was pfändbar sein soll und was nicht : siehe Rdn 59 in
https://www.rechtspflegerforum.de/forum ... /&pageNo=3
die Darstellung wird wohl zukünftig von vielen Rechtspflegern Basis für deren Entscheidungen werden
Re: Inflationsausgleichsprämie
Verfasst: 12. Jan 2023, 07:19
von INTI
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... aemie.html
Die Pfändbarkeit der IAP ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Daher unterliegt sie den geltenden Regelungen der Zivilprozessordnung über die Pfändbarkeit von Forderungen (insbesondere Arbeitseinkommen).
Re: Inflationsausgleichsprämie
Verfasst: 16. Jan 2023, 14:04
von Ranks
Ich habe mich mit der Frage auch schon befasst und kann nur meine Recherchen wiedergeben. Die Gerichte einiger Bundesländer haben geurteilt, dass die Inflationsausgleichsprämie pfändbar ist. Gerichte anderer Bundesländer haben das Gegenteil geurteilt.
Letztendlich ist es nicht vom Bundesland abhängig ob die Prämie pfändbar ist, sondern es besteht immer noch Unwissenheit bei den Amtsgerichten und mangelnde Rechtssicherheit. Es wird Zeit, dass der BGH eine Grundsatzentscheidung fällt.
Vielmehr frage ich mich ob die RSB automatisch abgelehnt wird sofern der Schuldner die Prämie einbehält.
Re: Inflationsausgleichsprämie
Verfasst: 16. Jan 2023, 14:09
von caffery
Ranks hat geschrieben: ↑16. Jan 2023, 14:04
Ich habe mich mit der Frage auch schon befasst und kann nur meine Recherchen wiedergeben. Die Gerichte einiger Bundesländer haben geurteilt, dass die Inflationsausgleichsprämie pfändbar ist. Gerichte anderer Bundesländer haben das Gegenteil geurteilt.
Letztendlich ist es nicht vom Bundesland abhängig ob die Prämie pfändbar ist, sondern es besteht immer noch Unwissenheit bei den Amtsgerichten und mangelnde Rechtssicherheit. Es wird Zeit, dass der BGH eine Grundsatzentscheidung fällt.
Vielmehr frage ich mich ob die RSB automatisch abgelehnt wird sofern der Schuldner die Prämie einbehält.
Ich sage das ja wirklich selten, aber diese Aussage ist einfach nur falsch (sorry!) und beruht vermutlich auf einer Verwechslung mit einer der zahlreichen anderen "Krisenzahlungen".
Zu der hier gegenständigen Inflationsausgleichsprämie (IAP) steht alles was man derzeit wissen muss in dem Satz/dem Link des Bundesministeriums gepostet von INTI. Unabhängig davon wie man das findet: Sie ist pfändbar wie Einkommen. Punkt.
Re: Inflationsausgleichsprämie
Verfasst: 16. Jan 2023, 18:12
von Ranks
Unabhängig davon wie man das findet: Sie ist pfändbar wie Einkommen. Punkt.
Dann ist mein Stand zu alt und manche niedere Gerichte haben, wie sich jetzt herausstellt, falsch oder zu voreilig geurteilt.
Re: Inflationsausgleichsprämie
Verfasst: 16. Jan 2023, 19:15
von caffery
Nein, Dein Stand ist die IAP betreffend nicht alt sondern falsch. Du verwechselst das wie gesagt mit was - vermutlich mit der Energiepreispauschale für Arbeitnehmer. In diesem Punkt wäre Dein Stand in der Tat veraltet - aber mittlerweile eben obsolet. (Die ist mittlerweile per Gesetz unpfändbar - nach einigem hin und her)
Re: Inflationsausgleichsprämie
Verfasst: 24. Jan 2023, 10:38
von Bernd111
Grundsätzlich könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass es den ein oder anderen Verwalter gibt, der sich im eröffneten Verfahren "überdurchschnittlich" Zeit mit dem Schlussbericht lässt, weil der Insolvente möglicherweise in den nächsten Monaten eine Inflationsausgleichsprämie bekommen könnte. Der Verwalter bekäme im eröffneten Verfahren ja einen ordentlichen Teil davon für sich.
Viele Grüße an alle von mir, einer, der mittlerweile seit über 18 Monaten im eröffneten Verfahren ist (und entsprechend lang schon die Nachteile eines noch offenen Verfahrens im Vergleich zur WVP "genießt")