Höhe der Forderung bestritten/ unerlaubte Handlung
Verfasst: 7. Mai 2019, 11:05
Hallo ihr;)
Ich stehe kurz vor der Restschuldbefreiung und habe dazu eine Frage.
Ein Gläubiger hat seine Forderung als unerlaubte Handlung angemeldet. Diese war nur durch ein Vollstreckungsbescheid titulliert und nicht durch ein Urteil.
Der Treuhänder bestritt die volle Höhe der Forderung und ich selbst der unerlaubten Handlung.
Der aktuelle Tabellenauszug belegt den Festgestellten Betrag mit 0,00€.
Rein logisch betrachtet ist doch somit der Drops gelutscht und der Gläubiger kann nach erteilter Restschuldbefreiung keine Forderungen stellen oder?
Die nette Gerichtsschreiberin aber meinte, das der Gläubiger aber jederzeit die Forderung neu feststellen lassen könne...
Ihr seht also, ich bin verwirrt ...
Lieben Gruß
Ich stehe kurz vor der Restschuldbefreiung und habe dazu eine Frage.
Ein Gläubiger hat seine Forderung als unerlaubte Handlung angemeldet. Diese war nur durch ein Vollstreckungsbescheid titulliert und nicht durch ein Urteil.
Der Treuhänder bestritt die volle Höhe der Forderung und ich selbst der unerlaubten Handlung.
Der aktuelle Tabellenauszug belegt den Festgestellten Betrag mit 0,00€.
Rein logisch betrachtet ist doch somit der Drops gelutscht und der Gläubiger kann nach erteilter Restschuldbefreiung keine Forderungen stellen oder?
Die nette Gerichtsschreiberin aber meinte, das der Gläubiger aber jederzeit die Forderung neu feststellen lassen könne...
Ihr seht also, ich bin verwirrt ...
Lieben Gruß