Abweichende Erledigungsvermerke in der SCHUFA
Verfasst: 18. Dez 2022, 20:27
Hallo liebes Forum,
ich weiß nicht, ob das noch ein Insolvenzproblem ist, ich poste es trotzdem mal in dieser Kategorie.
Mir wurde am 07.02.2020 die Restschuldbefreiung erteilt. So steht es auf dem Beschluss, so steht es in der SCHUFA.
Bei allen negativen SCHUFA-Einträgen steht "07.02.2020 - Forderung ausgeglichen."
Nur bei einem Gläubiger steht "09.03.2020 - Forderung ausgeglichen."
Das kann doch eigentlich nur ein Fehler sein, oder!?
Grundsätzlich ist es mir einigermaßen wurscht, ob die SCHUFA einen Monat früher (Wie es korrekt wäre.) oder gut einen Monat später wieder sauber ist, aber irgendwie geht es mir ums Prinzip.
Wen müsste ich auf diesen Fehler hinweisen? Die SCHUFA? Oder den Ex-Gläubiger? Oder lieber keine schlafenden Hunde wecken?
Ist die SCHUFA dann am 07.02.2023, bzw. am 09.30.2023 wirklich wieder so blank, als wäre nie was gewesen?
Liebe Grüße und einen schönen 4. Advent an alle.
Blecheimer
ich weiß nicht, ob das noch ein Insolvenzproblem ist, ich poste es trotzdem mal in dieser Kategorie.
Mir wurde am 07.02.2020 die Restschuldbefreiung erteilt. So steht es auf dem Beschluss, so steht es in der SCHUFA.
Bei allen negativen SCHUFA-Einträgen steht "07.02.2020 - Forderung ausgeglichen."
Nur bei einem Gläubiger steht "09.03.2020 - Forderung ausgeglichen."
Das kann doch eigentlich nur ein Fehler sein, oder!?
Grundsätzlich ist es mir einigermaßen wurscht, ob die SCHUFA einen Monat früher (Wie es korrekt wäre.) oder gut einen Monat später wieder sauber ist, aber irgendwie geht es mir ums Prinzip.
Wen müsste ich auf diesen Fehler hinweisen? Die SCHUFA? Oder den Ex-Gläubiger? Oder lieber keine schlafenden Hunde wecken?
Ist die SCHUFA dann am 07.02.2023, bzw. am 09.30.2023 wirklich wieder so blank, als wäre nie was gewesen?
Liebe Grüße und einen schönen 4. Advent an alle.
Blecheimer