Vollstreckung während WHV
Verfasst: 18. Dez 2022, 08:38
Hallo,
zu der wichtigen Frage habe ich bisher nirgends was gefunden.
Ich bin in der Wohlverhaltensphase und verdiene weit mehr als den Pfändungsfreibetrag.
Jetzt wird ganz normal mein pfändbares Gehalt an den IV überwiesen, rest an mich.
PfG liegt ja bei circa 1350 Euro.
Ich erhalte mehr. Habe damals in der Insolvenz ein Beschluss vom Gericht bekommen dass ich über den Teil der die PfG übersteigt verfügen kann.
Nun gibt es eine komplett neue Sache wo der Kläger gewonnen hat und ich zu Zahlung verurteilt wurde.
Wenn der nun mittels Lohnpfändung vollstreckt, darf der die Differenz zwischen 1350 und meinen mir zustehenden Lohn pfänden oder wäre das eine unzulässige Gläubigerbevorteilung?
Grüße
zu der wichtigen Frage habe ich bisher nirgends was gefunden.
Ich bin in der Wohlverhaltensphase und verdiene weit mehr als den Pfändungsfreibetrag.
Jetzt wird ganz normal mein pfändbares Gehalt an den IV überwiesen, rest an mich.
PfG liegt ja bei circa 1350 Euro.
Ich erhalte mehr. Habe damals in der Insolvenz ein Beschluss vom Gericht bekommen dass ich über den Teil der die PfG übersteigt verfügen kann.
Nun gibt es eine komplett neue Sache wo der Kläger gewonnen hat und ich zu Zahlung verurteilt wurde.
Wenn der nun mittels Lohnpfändung vollstreckt, darf der die Differenz zwischen 1350 und meinen mir zustehenden Lohn pfänden oder wäre das eine unzulässige Gläubigerbevorteilung?
Grüße