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Arbeitgeber/Pfändung

Verfasst: 17. Dez 2022, 09:32
von Itak65
Guten morgen Ich habe eine für mich eine wichtige Frage, vielleicht hatte jemand eine ähnliche Situation
Mein Inso verfahren wurde am 22.11.eröffnet.
Am 06.12.hat das Lohnbüro den Bescheid erhalten zwecks Lohnpfändung usw.
Nun bin ich ratlos ich habe jetzt am 15.12.den kompletten Novemberlohn der über der pfändungsgrenze liegt erhalten.
Daraufhin habe ich im Lohnbüro angerufen und man sagte mir das geht erst mit dem Dezemberlohn los ,da das Lohn vom nov.war. wie erwähnt am 6.12. ist das Schreiben im Lohnbüro eingegangen.
Was muss ich jetzt machen den Lohn der über der pfändungsgrenze liegt aufheben? Ich habe meine IV schon angeschrieben ich hätte gern eine Bankverbindung wohin ich freiwillige Zahlungen leisten kann,aber bis jetzt habe ich noch keine Antwort erhalten.Und Lohnabrechnungen soll ich nur quartalsweise schicken.
Vielleicht weiss jemand Rat :roll:
VLD

Re: Arbeitgeber/Pfändung

Verfasst: 17. Dez 2022, 09:51
von caffery
Itak65 hat geschrieben: 17. Dez 2022, 09:32 Mein Inso verfahren wurde am 22.11.eröffnet.
Am 06.12.hat das Lohnbüro den Bescheid erhalten zwecks Lohnpfändung usw.
Nun bin ich ratlos ich habe jetzt am 15.12.den kompletten Novemberlohn der über der pfändungsgrenze liegt erhalten.
Daraufhin habe ich im Lohnbüro angerufen und man sagte mir das geht erst mit dem Dezemberlohn los ,da das Lohn vom nov.war. wie erwähnt am 6.12. ist das Schreiben im Lohnbüro eingegangen.
Coole Rechtsauffassung Deines Lohnbüros! ;) Soweit ich weiß, haben da Insolvenzverwalter leider einigermaßen grundsätzlich eine andere.
Itak65 hat geschrieben: 17. Dez 2022, 09:32 Was muss ich jetzt machen den Lohn der über der pfändungsgrenze liegt aufheben? Ich habe meine IV schon angeschrieben ich hätte gern eine Bankverbindung wohin ich freiwillige Zahlungen leisten kann,aber bis jetzt habe ich noch keine Antwort erhalten.Und Lohnabrechnungen soll ich nur quartalsweise schicken.
Also ich würde es ähnlich machen, bzw. raten wie Du es selbst schon beantwortet hast. Eigentlich pfändbares Geld zurückhalten und abwarten ob es herausgefordert wird. Ich würde dabei zwar weniger offensiv vorgehen und die Nummer des proaktiven, reflexartigen Geld Rausrückens sein lassen - aber wenns Dir dann besser geht. Im Endeffekt hätte hier aus meiner Sicht der Arbeitgeber was falsch gemacht und nicht Du - aber wenns Probleme gäbe, will man dem Arbeitgeber ja auch nicht sagen: "Ist Dein Problem!".

Mal so eine Interessenfrage: Was meinst Du denn mit "kompletten Novemberlohn erhalten"? Also wie genau "erhalten"?

Re: Arbeitgeber/Pfändung

Verfasst: 17. Dez 2022, 10:05
von Itak65
Vielen Dank für die rasche antwort.ja ich hebe das Geld auf nicht das es heißt ich hätte was unterschlagen .Und die Bank wurde wohl auch von der IV schon angeschrieben, aber die haben bis jetzt auch noch nichts eingezogen
Genau aufheben und wenn es eingefordert wird bezahlen.
Danke Dir

Re: Arbeitgeber/Pfändung

Verfasst: 17. Dez 2022, 10:09
von caffery
Sowas wird auch nicht "eingezogen", sondern zunächst mal gesperrt. Das merkt man als Betroffener in der Regel erst dann wenn man versucht es abzuheben o.ä.
Deswegen hatte ich nachgefragt. Normalerweise landen solche "Überschneidungsbeträge" auf diese Weise auf einem Umweg nämlich ohnehin in der Masse. Das wäre also ein triftiger Grund mehr, das Geld nicht reflexartig auf Dein Treuhandkonto zu buttern. Dann würdest Du es nämlich im Endeffekt doppelt zahlen.

Hast Du denn schon einen Quellenfreigabebeschluss beantragt um eine Doppelpfändung von Lohn und Konto zu verhindern?

Re: Arbeitgeber/Pfändung

Verfasst: 17. Dez 2022, 10:13
von Itak65
Na am 15.12.Gab es den Lohn für November , da war auch Inflationsausgleich 200 Euro dabei das alles lag mit 480 Euro über der pfändungsgrenze.kinder usw habe ich nicht,und am 6.12 ging das Schreiben der IV im Lohnbüro ein. Darum bin ich ratlos wieso der AG nicht gleich gepfändet hat .

Re: Arbeitgeber/Pfändung

Verfasst: 17. Dez 2022, 10:17
von caffery
hmmm okay - das schrubst Du bereits... aber diese Antwort bezieht sich in meiner Wahrnehmung mal so überhaupt nicht auf das was ich geschrieben habe.

Vielleicht besprichst Du das Thema P-Konto und Doppelpfändung nochmal in Ruhe mit der Stelle die Dich ins Verfahren begleitet hat.

Re: Arbeitgeber/Pfändung

Verfasst: 17. Dez 2022, 10:24
von Itak65
Nein das wusste ich nicht aber danke für den Tipp bis jetzt wurde noch nicht vom Konto gepfändet und gesperrt war es auch noch nicht .
Aber ich brauche glaube für die Zukunft so etwas da ja auch die Zuschläge im Lohn enthalten sind. Ich glaube da muss man beantragen das der eingehende Arbeitslohn auf dem Konto verbleibt das macht bestimmt das Amtsgericht diese Freigabe von Zuschlägen oder?

Re: Arbeitgeber/Pfändung

Verfasst: 17. Dez 2022, 10:26
von caffery
Banken würden nie nie NIEMALS nach der Insolvenzeröffnung so ohne Weiteres noch Kohle oberhalb des jeweiligen Freibetrags rausrücken.

Was Du brauchst ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Quellenfreigabe - und keine einzelne Freigabe von Zuschlägen. Zuständig ist das Insolvenzgericht bei dem Dein Verfahren läuft.

Mustertext guckst Du hier:

https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf

Re: Arbeitgeber/Pfändung

Verfasst: 17. Dez 2022, 10:49
von Itak65
Danke für die hilfreiche Antwort

Re: Arbeitgeber/Pfändung

Verfasst: 27. Dez 2022, 17:26
von Itak65
Danke Caffery für die rasche Antwort aber ich muss trotzdem nochmal etwas fragen.die Bank hat nun durch die TH erfahren das ein Insoverfahren seit nov läuft. Ich habe jetzt noch 200 Euro auf dem Konto komme aber nicht mehr ran.eine Pfändung lag bis jetzt nicht vor Nun kommen am 30.12. 600 Euro Abschlag vom Arbeitgeber auf mein Konto.Heisst das das ich dann am 2.1.uber die 200 plus die 600 Euro lohnabschlag verfügen kann? Die TH Pfänder beim Arbeitgeber bitte entschuldigt das Thema wurde hier schon kommuniziert ich Frage trotzdem nochmal nach ich bin ein Laie auf dem Gebiet P Konto.vielen dank