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Erhalt von 2 Monatsgehältern auf ein Mal bei einem P-Konto

Verfasst: 6. Mai 2019, 19:21
von adamo
Hallo Alle!

ich habe nun das Problem, dass mein Arbeitgeber betriebsintern etwas neu regeln musste, was zur Verzögerung der Auszahlung der Gehälter geführt hat.
Das bedeutet nun für mich, dass ich nächsten Monat die Gehälter für 2 Monate auf einem Schlag bekommen werde und ich somit weit über meine Pfändungsfreigrenze kommen werde.
Gibt ist für mein Problem eine Lösung?

Ich bin zu dem in der Wohlverhaltensphase aber habe noch ein P-Konto. Sollte ich vielleicht mein P-Konto in ein normales Konto umwandeln lasse? Muss ich dafür ein Schreiben oder Bestätigung von meinem Treuhänder für die Bank haben?
Hat jemand vielleicht ähnliche Probleme gehabt und sie auch gelöst?

Danke im Voraus!

Adam

Re: Erhalt von 2 Monatsgehältern auf ein Mal bei einem P-Konto

Verfasst: 6. Mai 2019, 20:31
von tidus82
Ganz spontan fix ein neues Konto eröffnen und beide Gehälter auf das Neue Konto überweisen lassen. Wenn du das P-Konto kündigst, dann könnte eine (eventuell vorhandene) alte Pfändung wieder aufleben und ggf direkt abgeführt werden. Deswegen wäre es mir an deiner Stelle lieber ein neues Konto zu eröffnen.

Alternativ per Barauszahlung vom Arbeitgeber auszahlen lassen, wenn er das mit macht.

Re: Erhalt von 2 Monatsgehältern auf ein Mal bei einem P-Konto

Verfasst: 6. Mai 2019, 20:35
von caffery
adamo hat geschrieben: 6. Mai 2019, 19:21 Gibt ist für mein Problem eine Lösung?
Jede Menge.
adamo hat geschrieben: 6. Mai 2019, 19:21 Ich bin zu dem in der Wohlverhaltensphase aber habe noch ein P-Konto. Sollte ich vielleicht mein P-Konto in ein normales Konto umwandeln lasse?
Das tust Du bitte nur dann, wenn Du Dir GANZ sicher bist, dass keine Altpfändungen von vor Insolvenzeröffnung auf diesem Konto liegen. Ich empfehle hier dringend, Dir die Antwort auf diese Frage vor der Rückumwandlung schriftlich von Deiner Bank geben zu lassen.
adamo hat geschrieben: 6. Mai 2019, 19:21 Muss ich dafür ein Schreiben oder Bestätigung von meinem Treuhänder für die Bank haben?
Nein. Wenn die Bank etwas sehen will, dann zeigst Du ihnen den Aufhebungsbeschluss. Damit endet der Insolvenzbeschlag. Auch einen Segen des Treuhänders brauchst Du weder für eine Kontoeröffnung, noch für eine Umwandlung.

Sollten noch Altpfändungen auf Deinem Konto sein, dann lässt Du den P-Kontovermerk bitte auf keinen Fall entfernen. In diesem Falle würde ich dazu raten Dir ein (normales) Konto bei einer anderen Bank zu machen und dorthin umzuziehen.

Solltest Du das nicht wollen, wirst Du einen Antrag auf Vollstreckungsschutz an Dein Amtsgericht stellen müssen.

Re: Erhalt von 2 Monatsgehältern auf ein Mal bei einem P-Konto

Verfasst: 6. Mai 2019, 20:41
von adamo
Danke für die schnelle Rückmeldungen!

Muss ich wirklich dem Treuhänder von der Eröffnung des neuen Kontos nichts erzählen?

Re: Erhalt von 2 Monatsgehältern auf ein Mal bei einem P-Konto

Verfasst: 6. Mai 2019, 21:56
von caffery
adamo hat geschrieben: 6. Mai 2019, 20:41 Muss ich wirklich dem Treuhänder von der Eröffnung des neuen Kontos nichts erzählen?
Nö. Es spricht natürlich nichts dagegen es trotzdem zu tun. Wird ihn aber nicht jucken.

In der WVP wird nur noch Dein pfändbares Einkommen eingesammelt und auf die Obliegenheiten geachtet.

Die wären:

- Änderungen beim Einkommen mitteilen
- Änderungen der Beschäftigungsstelle mitteilen (auch Nebenbeschäftigungen)
- Wenn keine Vollzeitstelle vorhanden ist, sich um eine bemühen
- Änderungen bei den Unterhaltsverpflichtungen mitteilen
- Wenn geerbt wurde dies mitteilen und die Hälfte abdrücken
- Umzüge mitteilen
- Keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil verschaffen

In der Regel gibts dazu auch einen jährlichen Frageboben. Der gehört natürlich wahrheits- und fristgemäß beantwortet.

Das wars.