Rückforderung vom Jobcenter zählt als strafbare Handlung?
Verfasst: 16. Nov 2022, 10:50
Hallo,
nächste Woche ist es endlich so weit und ich werde meinen Antrag auf Regelinsolvenz unterschreiben.
Dazu habe ich aber eine Frage, die bei meinem letzten Termin bei der Schuldnerberatung aufgekommen ist und wo ich bisher keine Erklärung gefunden habe:
Man hat mir gesagt, dass Schulden aus "strafbaren Handlungen" nicht zur Insolvenz gehören würden und mir die erhalten blieben. Im Prinzip verstehe ich das völlig, aber meine Beraterin meinte, dass dazu auch Rückforderungen vom Jobcenter gehören würden und das verstehe ich wiederum überhaupt nicht.
Was soll daran strafbar sein, wenn es eine Überzahlung gegeben hat? Ergibt für mich keinen Sinn.
Stimmt diese Aussage der Schuldnerberatung?
Gruß
nächste Woche ist es endlich so weit und ich werde meinen Antrag auf Regelinsolvenz unterschreiben.
Dazu habe ich aber eine Frage, die bei meinem letzten Termin bei der Schuldnerberatung aufgekommen ist und wo ich bisher keine Erklärung gefunden habe:
Man hat mir gesagt, dass Schulden aus "strafbaren Handlungen" nicht zur Insolvenz gehören würden und mir die erhalten blieben. Im Prinzip verstehe ich das völlig, aber meine Beraterin meinte, dass dazu auch Rückforderungen vom Jobcenter gehören würden und das verstehe ich wiederum überhaupt nicht.
Was soll daran strafbar sein, wenn es eine Überzahlung gegeben hat? Ergibt für mich keinen Sinn.
Stimmt diese Aussage der Schuldnerberatung?
Gruß