Thema Kontopfändung/P-Konto/Inso
Verfasst: 2. Mai 2019, 18:51
Hey...
Mir geht in den letzten Tagen eine Frage nicht aus dem Kopf...
Es wird ja recht deutlich, recht schnell zu einem P-Konto in der Inso geraten.
So weit, so gut... Schützt es ja zumindest bei Kontopfändung das Pfändungsfreie Einkommen.
Was ist aber, wenn man keine Kontopfändung anhängig hat. Dann müsste doch eigentlich nach der Pfändungstabelle berechnet werden oder?
Und was wäre, wie in meinem Fall, wenn der Schuldner keine Kontopfändung anhängig hat (Also ich weiß zumindest von nix! Krieg ich das bei der Bank raus?) und ein Einkommen unter dem ersten Satz der Pfändungstabelle hat... Dann dürfte doch eigentlich nichts an den IV abgeführt werden und ein P-Konto wäre damit "überflüssig" (Ohne kann ohne Ankündigung jederzeit eine Kontopfändung von einem der Gläubiger wieder einschlagen?).
Hintergrund der Frage: Ich bekomme momentan sehr unregelmäßig Krankengeld, es überschneidet sich teilweise in den Monaten etwas, so das mir alles über den Pfändungsfreibetrag von der Bank bis in den nächsten Monat gesperrt wird. Das sind jetzt keine riesigen Probleme, nervt aber ziemlich da ich mit recht viel Bargeld hantieren muss und je nach Krankschreibung manchmal die ein oder andere Lastschrift zurück geht...
So etwas würde mir mit einem Basiskonto ja nicht passieren (Wobei... Kaum geschrieben, bemerke ich ja die nächste Krücke. In Monaten wo z.B. am 01. und nochmals am 27. Krankengeld kommen würde und ich somit über Pfandungsfreien Betrag komme, müsste ich dann ja wohl an den IV abgeben...)...
Mir geht in den letzten Tagen eine Frage nicht aus dem Kopf...
Es wird ja recht deutlich, recht schnell zu einem P-Konto in der Inso geraten.
So weit, so gut... Schützt es ja zumindest bei Kontopfändung das Pfändungsfreie Einkommen.
Was ist aber, wenn man keine Kontopfändung anhängig hat. Dann müsste doch eigentlich nach der Pfändungstabelle berechnet werden oder?
Und was wäre, wie in meinem Fall, wenn der Schuldner keine Kontopfändung anhängig hat (Also ich weiß zumindest von nix! Krieg ich das bei der Bank raus?) und ein Einkommen unter dem ersten Satz der Pfändungstabelle hat... Dann dürfte doch eigentlich nichts an den IV abgeführt werden und ein P-Konto wäre damit "überflüssig" (Ohne kann ohne Ankündigung jederzeit eine Kontopfändung von einem der Gläubiger wieder einschlagen?).
Hintergrund der Frage: Ich bekomme momentan sehr unregelmäßig Krankengeld, es überschneidet sich teilweise in den Monaten etwas, so das mir alles über den Pfändungsfreibetrag von der Bank bis in den nächsten Monat gesperrt wird. Das sind jetzt keine riesigen Probleme, nervt aber ziemlich da ich mit recht viel Bargeld hantieren muss und je nach Krankschreibung manchmal die ein oder andere Lastschrift zurück geht...
So etwas würde mir mit einem Basiskonto ja nicht passieren (Wobei... Kaum geschrieben, bemerke ich ja die nächste Krücke. In Monaten wo z.B. am 01. und nochmals am 27. Krankengeld kommen würde und ich somit über Pfandungsfreien Betrag komme, müsste ich dann ja wohl an den IV abgeben...)...