Rückforderung Familienkasse
Verfasst: 9. Nov 2022, 12:39
Moin,
folgender Sachverhalt:
Kindergeld für ein Kind wird von der Familienkasse zurückgefordert, ist auch rechtens, Kind lebte nicht mehr zuhause, kein Kontakt und hat Ausbildung abgebrochen, was wir nicht wussten. Kind erhielt Jugendhilfe, an die das Kindergeld auch weitergeleitet wurde. Den reinen Kindergeldbetrag zahlt das Sozialamt/Jugendhilfe an die Familienkasse zurück.
Insgesamt wird aber Kindergeld für 3 Kinder bezogen. Durch Zählkindvorteil, der durch die Rückforderung wegfällt, ist die Rückforderung höher als das was das Sozialamt zurückzahlt. Die Rückzahlung des Sozialamtes hat sich so verzögert, dass Säumniszuschläge dazu kamen. Die Differenz plus Säumniszuschläge wird nun vom Kindergeldberechtigten gefordert.
Kindergeldberechtigter ist in der Insolvenz / Wohlverhaltsphase. Das wurde auch der Familienkasse mitgeteilt.
Nun rechnet die Familienkasse mit laufendem Kindergeld für die beiden anderen Kinder auf.
Es liegt schriftlich vor, dass wir alles rechtzeitig gemeldet haben, aber wir haben einfach Pech gehabt.
Die Rückzahlung basiert auf Kindergeld vor Insolvenzeröffnung, da war uns der Sachverhalt noch nicht bekannt. Die Rückforderung wurde während des eröffneten Verfahrens gestellt und die Familienkasse auch darauf hingewiesen.
Was kann man noch tun? Ist die Aufrechnung rechtens? Ist es eine Insolvenzforderung?
Es wurde gegen die Differenz aus Zählkindvorteil und gegen die Säumniszuschläge Einspruch eingelegt.
Vorschlag der Familienkasse, man könnte das Kind direkt belangen -> nein keine Option für uns.
Ideen, Anregungen, Beispiele?
Oder Arschbacken zusammenkneifen und da durch
Danke und Gruß
folgender Sachverhalt:
Kindergeld für ein Kind wird von der Familienkasse zurückgefordert, ist auch rechtens, Kind lebte nicht mehr zuhause, kein Kontakt und hat Ausbildung abgebrochen, was wir nicht wussten. Kind erhielt Jugendhilfe, an die das Kindergeld auch weitergeleitet wurde. Den reinen Kindergeldbetrag zahlt das Sozialamt/Jugendhilfe an die Familienkasse zurück.
Insgesamt wird aber Kindergeld für 3 Kinder bezogen. Durch Zählkindvorteil, der durch die Rückforderung wegfällt, ist die Rückforderung höher als das was das Sozialamt zurückzahlt. Die Rückzahlung des Sozialamtes hat sich so verzögert, dass Säumniszuschläge dazu kamen. Die Differenz plus Säumniszuschläge wird nun vom Kindergeldberechtigten gefordert.
Kindergeldberechtigter ist in der Insolvenz / Wohlverhaltsphase. Das wurde auch der Familienkasse mitgeteilt.
Nun rechnet die Familienkasse mit laufendem Kindergeld für die beiden anderen Kinder auf.
Es liegt schriftlich vor, dass wir alles rechtzeitig gemeldet haben, aber wir haben einfach Pech gehabt.
Die Rückzahlung basiert auf Kindergeld vor Insolvenzeröffnung, da war uns der Sachverhalt noch nicht bekannt. Die Rückforderung wurde während des eröffneten Verfahrens gestellt und die Familienkasse auch darauf hingewiesen.
Was kann man noch tun? Ist die Aufrechnung rechtens? Ist es eine Insolvenzforderung?
Es wurde gegen die Differenz aus Zählkindvorteil und gegen die Säumniszuschläge Einspruch eingelegt.
Vorschlag der Familienkasse, man könnte das Kind direkt belangen -> nein keine Option für uns.
Ideen, Anregungen, Beispiele?
Oder Arschbacken zusammenkneifen und da durch
Danke und Gruß