Wohlverhaltensphase - Grund für Verzögerung?
Verfasst: 6. Nov 2022, 12:04
Liebes Forum,
ich habe euch vor ein paar Tagen entdeckt und finde es toll, dass es euch gibt! Hätte ich euch doch bloß schon zu Beginn meiner Privatinsolvenz entdeckt, das hätte einiges vereinfacht...
Ich würde mich also sehr über Einschätzungen / Tipps zu meiner Situation freuen !
Ich befinde mich jetzt seit April 2021 in der PI und bin sehr bemüht, alles richtig zu machen, denn ich möchte auf keinen Fall die RSB gefährden. Bisher läuft auch alles gut - zumidest soweit ich das Einschätzen kann, und hier beginnt meine Unsicherheit bzw. mein Problem: Ich habe jetzt nach 1,5 Jahren noch nichts von meinem IV gehört bezüglich der Wohlverhaltensphase.
Im Forum habe ich schon mehrfach gelesen, dass es je nach IV auch einfach länger dauern kann. Trotzdem mache ich mir Sorgen: Könnte es damit zusammenhängen, dass ich etwas nicht richtig mache und der IV deswegen noch nichts unternommen hat, um die Wohlverhaltensphase einzleiten? Würde ich in diesem Fall überhaupt eine Nachricht bekommen oder wird einfach alles so gelassen wie es ist, und am Ende kommt es zu Komplikationen? Das möchte ich unbedingt vermeiden.
Wie gesagt, ich bemühe mich und denke auch, dass ich alle Pflichten erfülle. Das einzige, das mir in den Sinn kommt, was eine Verzögerung verursachen könnte, ist folgendes:
Ich habe zu Beginn der Insolvenz eine kleine selbstständige Nebentätigkeit ausgeführt. Für den ersten Monat der Insolvenz hat das Amtsgericht die kompletten Einnahmen verlangt, ohne Berücksichtigung der Ausgaben. Seit dem zweiten Monat funktioniert es nach Vorschlag des IV so: Der Gewinn, also Einnahmen abzl. Ausgaben, wird meinem Gehalt hinzugerechnet. Von diesem Betrag wird dann der so zusätzlich anfallende Pfändungsbetrag berechnet, den Rest des Gewinns darf ich behalten. Diese Regelung habe ich dann auch für den ersten Monat vorgeschlagen. Ich habe eine entsprechende Kalkulation aufgestellt, ans Amtsgericht gesendet und den Betrag überwiesen - und daraufhin nichts mehr gehört.
Kann ich davon ausgehen, dass es so akzeptiert wurde - oder eben nicht, und weil ich nicht den vollen Betrag überwiesen habe, könnte ich jetzt im weiteren Verlauf Probleme bekommen? Es handelt sich um 500 €, die sozusagen "bei mir geblieben sind".
Würdet ihr einfach beim IV anrufen und nachfragen? Ich bin diesbezüglich etwas zögerlich - zu Beginn habe ich gedacht, dass es im Sinne aller Beteiligten ist, dass alles korrekt und reibungslos verläuft und deswegen öfter Kontakt aufgenommen, habe aber den Eindruck dass meine Nachfragen eher als Belästigung empfunden werden. (Dass der IV kein Berater ist, ist mir bewusst und natürlich vollkommen in Ordnung.)
Viele Grüße
Kalina
ich habe euch vor ein paar Tagen entdeckt und finde es toll, dass es euch gibt! Hätte ich euch doch bloß schon zu Beginn meiner Privatinsolvenz entdeckt, das hätte einiges vereinfacht...
Ich würde mich also sehr über Einschätzungen / Tipps zu meiner Situation freuen !
Ich befinde mich jetzt seit April 2021 in der PI und bin sehr bemüht, alles richtig zu machen, denn ich möchte auf keinen Fall die RSB gefährden. Bisher läuft auch alles gut - zumidest soweit ich das Einschätzen kann, und hier beginnt meine Unsicherheit bzw. mein Problem: Ich habe jetzt nach 1,5 Jahren noch nichts von meinem IV gehört bezüglich der Wohlverhaltensphase.
Im Forum habe ich schon mehrfach gelesen, dass es je nach IV auch einfach länger dauern kann. Trotzdem mache ich mir Sorgen: Könnte es damit zusammenhängen, dass ich etwas nicht richtig mache und der IV deswegen noch nichts unternommen hat, um die Wohlverhaltensphase einzleiten? Würde ich in diesem Fall überhaupt eine Nachricht bekommen oder wird einfach alles so gelassen wie es ist, und am Ende kommt es zu Komplikationen? Das möchte ich unbedingt vermeiden.
Wie gesagt, ich bemühe mich und denke auch, dass ich alle Pflichten erfülle. Das einzige, das mir in den Sinn kommt, was eine Verzögerung verursachen könnte, ist folgendes:
Ich habe zu Beginn der Insolvenz eine kleine selbstständige Nebentätigkeit ausgeführt. Für den ersten Monat der Insolvenz hat das Amtsgericht die kompletten Einnahmen verlangt, ohne Berücksichtigung der Ausgaben. Seit dem zweiten Monat funktioniert es nach Vorschlag des IV so: Der Gewinn, also Einnahmen abzl. Ausgaben, wird meinem Gehalt hinzugerechnet. Von diesem Betrag wird dann der so zusätzlich anfallende Pfändungsbetrag berechnet, den Rest des Gewinns darf ich behalten. Diese Regelung habe ich dann auch für den ersten Monat vorgeschlagen. Ich habe eine entsprechende Kalkulation aufgestellt, ans Amtsgericht gesendet und den Betrag überwiesen - und daraufhin nichts mehr gehört.
Kann ich davon ausgehen, dass es so akzeptiert wurde - oder eben nicht, und weil ich nicht den vollen Betrag überwiesen habe, könnte ich jetzt im weiteren Verlauf Probleme bekommen? Es handelt sich um 500 €, die sozusagen "bei mir geblieben sind".
Würdet ihr einfach beim IV anrufen und nachfragen? Ich bin diesbezüglich etwas zögerlich - zu Beginn habe ich gedacht, dass es im Sinne aller Beteiligten ist, dass alles korrekt und reibungslos verläuft und deswegen öfter Kontakt aufgenommen, habe aber den Eindruck dass meine Nachfragen eher als Belästigung empfunden werden. (Dass der IV kein Berater ist, ist mir bewusst und natürlich vollkommen in Ordnung.)
Viele Grüße
Kalina