Freiwillig Sonderzahlung an den IV wegen Teilzeit und dann Überstunden
Verfasst: 2. Nov 2022, 16:38
Hallo zusammen,
wie verhält es sich eigentlich mit der Pfändung, wenn das Erwerbseinkommen einerseits von Vollzeit auf Teilzeit reduziert wurde und in Teilzeit Überstunden aufgebaut und ausbezahlt wurden?
Beispiel:
Einkommen beträgt bei Vollzeit 36h/Woche Netto 1.800 €.
Laut Pfändungstabelle ist Abgabe an IV: 328,89 €
AN arbeitet nur Teilzeit 30h/Woche für Netto 1.500 €.
Der AG überweist dem IV den Anteil auf Basis des reduzierten Lohns: 118,89 €
Der AN hat dem IV eine Entschädigung zu bezahlen, die der IV erhalten würde, wenn der AN in Vollzeit wäre: IV erhält von AN die Differenz aus 328,89 € und 118,89 €
Die Auftragslage wird wegen der Weihnachtszeit größer und und das Einkommen wird für
- November 1.700 € netto (also 200 € netto mehr im Monat wegen 4 Überstunden/Woche)
- Dezember 2.000 € netto (also 500 € netto mehr im Monat wegen 10 Überstunden/Woche)
Die Berechnung, dass Einkommen aus nur 50% der Überstunden an den IV abgeführt werden ist mir bekannt. Das macht der AG direkt.
Wie berechnet sich das mit der oben gezeigten Konstellation bei der der AN einerseits freiwillig einen Teil seines Erwerbseinkommen an den IV abgibt, weil der AN regulär nur in Teilzeit arbeitet und andererseits ausnahmsweise Überstunden machen muss und entsprechend entlohnt wird?
wie verhält es sich eigentlich mit der Pfändung, wenn das Erwerbseinkommen einerseits von Vollzeit auf Teilzeit reduziert wurde und in Teilzeit Überstunden aufgebaut und ausbezahlt wurden?
Beispiel:
Einkommen beträgt bei Vollzeit 36h/Woche Netto 1.800 €.
Laut Pfändungstabelle ist Abgabe an IV: 328,89 €
AN arbeitet nur Teilzeit 30h/Woche für Netto 1.500 €.
Der AG überweist dem IV den Anteil auf Basis des reduzierten Lohns: 118,89 €
Der AN hat dem IV eine Entschädigung zu bezahlen, die der IV erhalten würde, wenn der AN in Vollzeit wäre: IV erhält von AN die Differenz aus 328,89 € und 118,89 €
Die Auftragslage wird wegen der Weihnachtszeit größer und und das Einkommen wird für
- November 1.700 € netto (also 200 € netto mehr im Monat wegen 4 Überstunden/Woche)
- Dezember 2.000 € netto (also 500 € netto mehr im Monat wegen 10 Überstunden/Woche)
Die Berechnung, dass Einkommen aus nur 50% der Überstunden an den IV abgeführt werden ist mir bekannt. Das macht der AG direkt.
Wie berechnet sich das mit der oben gezeigten Konstellation bei der der AN einerseits freiwillig einen Teil seines Erwerbseinkommen an den IV abgibt, weil der AN regulär nur in Teilzeit arbeitet und andererseits ausnahmsweise Überstunden machen muss und entsprechend entlohnt wird?