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Pfändung bei schwankendem Einkommen und einmaliger Überschreitung der Pfändungsfreigrenze

Verfasst: 25. Okt 2022, 04:29
von lütchen
Hallo,

wie verhält es sich eigentlich mit der Pfändung, wenn das Erwerbseinkommen schwankt? Ich kann aufgrund einer Behinderung nicht VZ arbeiten, liege immer 100-200€ unter der Pfändungsfreigrenze. Nun werde ich in einem Monat knapp darüber liegen, allerdings liege ich im Schnitt noch immer unter der Grenze. Soweit ich weiß, wird eigentlich kein Durchschnitt errechnet, sondern etwaige pfändbare Beträge monatsweise bemessen. Das würde aber auch bedeuten, dass bei extrem schwankendem Einkommen deutlich mehr pfändbar ist, als eigentlich vorgesehen ist. Oder kann doch eine Durchschnittsbetrachtung erfolgen?

Danke

Re: Pfändung bei schwankendem Einkommen und einmaliger Überschreitung der Pfändungsfreigrenze

Verfasst: 25. Okt 2022, 09:28
von Witwe Bolte
Wenn Du im Inso-Verfahren bist, dann hast Du ja keine Chance, denn Dein Arbeitgeber ist ja in der Pflicht, den pfändbaren Teil Deines Lohns an den Insolvenzverwalter/Treuhänder zu überweisen.

Du könntest allenfalls mit Deinem AG überlegen, ob es möglich ist, dieses einmalig höhere Einkommen auf mehrere Monate zu verteilen, wenn Du sonst immer deutlich unter dem Freibetrag bist.

Bei einer reinen Kontopfändung wäre es anders, da würde der übersteigende Betrag in den Folgemonat übertragen, und wenn Du dann weiterhin wieder unter dem Freibetrag liegst, könntest Du sukzessive über den höheren Eingangsbetrag verfügen.

Eigentlich komisch, dieser Unterschied zwischen Lohn- und Kontopfändung (Arbeitgeber/Bank) ...