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Unregelmäßiges Einkommen

Verfasst: 14. Okt 2022, 21:44
von Amal
Hallo zusammen,

ich bin verschuldet und im fünften Insolvenzjahr und Arbeiter mit 36 Stunden in der Woche fest angestellt.

Mein Einkommen beträgt Brutto fast 2900 Eur.

Die Auftragslage wird die nächsten Wochen größer und mein Einkommen wird für Oktober, November und Dezember auf je 3850 Eur angehoben.

Im Jahr sind das hochgerechnet 36.650 € brutto.

Wird der Pfändbare Betrag als monatlicher Mittelwert vom Jahreseinkommen berechnet oder Monatsweise?

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Verfasst: 14. Okt 2022, 22:16
von tidus82
Tages-, Wochen-, oder Monatsweise - je nachdem welche Zahlungsmodalität der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbart. Diese drei Pfändungsbeträge sind auch in der ZPO festgehalten.

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Verfasst: 15. Okt 2022, 20:47
von Amal
Wie darf ich deine Antwort deuten?

In meinem Arbeitsvertrag sind 2880 Eur brutto festgelegt und davon habe ich das Netto jeden Monat erhalten.

Für die letzten drei Monate diesen Jahren bekomme ich mehr Geld weil ich Überstunden leiste.

Wie berechnet sich der pfändbare Betrag? Fair als monatliches Mittel, so als hätte ich regelmäßig in jedem Monat etwas mehr verdient?
Oder berechnet sich der pfändbare Betrag je Monat ?

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Verfasst: 15. Okt 2022, 21:03
von tidus82
Je monat! Und nix fair aufgeteilt übers Jahr hinweg. Wenn du einen Monat mehr verdienst wird das halt gepfändet.

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Verfasst: 15. Okt 2022, 21:04
von tidus82
Bei Überstunden werden wohl nur 50% gepfändet

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Verfasst: 16. Okt 2022, 20:16
von Amal
Ok das hilft weiter. Danke.

Damit ich die Berechnung besser verstehen kann bitte ich um Lösung für das Beispiel.

- Arbeitnehmer in Insolvenz hat Einkommen von monatlich 1000 Eur netto im ersten Halbjahr (z.B. weil er noch studiert und deshalb nicht 40 Stunden arbeiten muss).
- Im zweiten Halbjahr hat der selbe Arbeitnehmer ein Einkommen von 1500 Eur (weil er übernommen wurde und jetzt mehr verdient).

Werden die Abgaben an den Insolvenzverwalter berechnet als wäre es ein durchschnittliches Einkommen von monatlich 1250 Eur (dann wäre der AN unter der Pfändungsfreigrenze).

Wenn nicht, wie ist dann die Berechnung?

Danke für die Hilfe

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Verfasst: 16. Okt 2022, 20:41
von Nie_mehr_Schulden
Wie du oben bereits lesen konntest, so wird dies pro Monat berechnet und nicht ein Durchschnitt ermittelt.
Wenn du im Mai 1.000 Euro verdienst, dann bekommt der IV nichts. Wenn du im Juni 1.500 Euro verdienst, dann bekommt der IV seinen Anteil auf Basis der 1.500 Euro Monatsgehalt.

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Verfasst: 16. Okt 2022, 20:42
von Witwe Bolte
Monat für Monat.
Also jeden Monat wieder neu.
Erst von 1.000,- EURO (also nichts),
dann von 1.500,- (also etwas).

Jetzt verstanden ?
Nix mit "durchschnittlich".

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Verfasst: 16. Okt 2022, 21:13
von Witwe Bolte
Stop.
Oben steht was von Überstunden ?

Dann könnte es auch so sein:
Gepfändet wird erst Monat für Monat von 1.000,- Euro (also nichts).
und dann wird gepfändet von 1.000,- + von 50% der Überstunden,
in Deinem Beispiel also von 1.250,- EUR.

WENN die zusätzliche Vergütung von 500,- Euro Überstunden-Vergütung war
und nicht Erhöhung der Arbeitszeit von zuvor 80% auf dann 100%.

Kommt also immer darauf an, wovon gepfändet wird ... aber NIE auf irgendeinen "Durchschnitt".

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Verfasst: 17. Okt 2022, 14:23
von Amal
Echt voll nett dass Sie mir so viel hilft.
Ich will mich noch versichern ob ich das auch wirklich verstanden habe.

So wie Bolte geschrieben hat, greift bei Überstunden die 50 % Regelung.

Wenn ich normalerweise 1000 Eur netto bekomme aber Düsseldorf wegen Überstunden 680 Eur netto mehr, also gesamt 1680 Eur, dann wäre die Pfändungsgrundlage +50% der Überstunden gleich 1340 Eur.

Bei 1340 Eur bewege ich mich innerhalb des Pfändungsfreibetrages und muss nix abgeben an den IV?