Wohlverhaltensphase, welche Auskünfte an den IV \ Kündigung Arbeitsverhältnis
Verfasst: 29. Sep 2022, 13:10
Hallo,
Ich befinde mich seit August in der Wohlverhaltensphase. Kontakt zum Insolvenzverwalter beschränkt sich seit Beginn darauf, dass ich ihm monatlich meine Gehaltsnachweise und halbjährlich die Immatrikulationsbescheinigung von meinem volljährigen Sohn maile.
Ist das überhaupt noch notwendig? Habe gerade gelesen, dass es in der WVP nur noch ein jährlicher Bericht reicht.
Bei mir ist es so, dass der Arbeitgeber nicht über meine Insolvenz informiert wurde. - auf meinen Wunsch hin. Ich verdiene unterhalb der Freibetragsgrenze. Dafür ist mein Konto gesperrt, bzw. alles was über den Freibetrag reinkäme wäre weg.
Nun bin ich seit 4 Wochen mit zweifachem Bandscheibenvorfall krank geschrieben. Ich werde kurzfristig ins Krankengeld rutschen. Vor einer Woche bekam ich die Kündigung ( zum 31.10.2022 mit Freistellung bis dahin) meines Arbeitsverhältnisses.
Muss ich dies alles dem iV melden? Für ihn ändert sich ja nichts.
Zumal es große Probleme mit dem Arbeitgeber gibt. Die Gehaltsbescheinigungen gab es bisher immer über die Hauspost. Nun bin ich ja nicht mehr im Büro und trotz mehrfachen Bittens würde mir die Augustbescheinigung nicht zugeschickt. Damals hatte ich noch einen Schlüssel und habe sie mir dann am Wochenende abgeholt. Diese Möglichkeit besteht jetzt für September nicht mehr. Zumal ich gerade auf meinem Kontoauszug gesehen habe, dass mir nur da 3\5 meines Lohns angewiesen wurden. Keine Ahnung warum.
Ich befinde mich seit August in der Wohlverhaltensphase. Kontakt zum Insolvenzverwalter beschränkt sich seit Beginn darauf, dass ich ihm monatlich meine Gehaltsnachweise und halbjährlich die Immatrikulationsbescheinigung von meinem volljährigen Sohn maile.
Ist das überhaupt noch notwendig? Habe gerade gelesen, dass es in der WVP nur noch ein jährlicher Bericht reicht.
Bei mir ist es so, dass der Arbeitgeber nicht über meine Insolvenz informiert wurde. - auf meinen Wunsch hin. Ich verdiene unterhalb der Freibetragsgrenze. Dafür ist mein Konto gesperrt, bzw. alles was über den Freibetrag reinkäme wäre weg.
Nun bin ich seit 4 Wochen mit zweifachem Bandscheibenvorfall krank geschrieben. Ich werde kurzfristig ins Krankengeld rutschen. Vor einer Woche bekam ich die Kündigung ( zum 31.10.2022 mit Freistellung bis dahin) meines Arbeitsverhältnisses.
Muss ich dies alles dem iV melden? Für ihn ändert sich ja nichts.
Zumal es große Probleme mit dem Arbeitgeber gibt. Die Gehaltsbescheinigungen gab es bisher immer über die Hauspost. Nun bin ich ja nicht mehr im Büro und trotz mehrfachen Bittens würde mir die Augustbescheinigung nicht zugeschickt. Damals hatte ich noch einen Schlüssel und habe sie mir dann am Wochenende abgeholt. Diese Möglichkeit besteht jetzt für September nicht mehr. Zumal ich gerade auf meinem Kontoauszug gesehen habe, dass mir nur da 3\5 meines Lohns angewiesen wurden. Keine Ahnung warum.