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start in die Privatinsolvenz

Verfasst: 26. Sep 2022, 20:32
von garfield445
Hallo miteinander,

nach nun 14 jahren mit alten schulden /titeln im rücken, und da neue dieses jahr dazukamen habe ich mich entschlossen in die Privatinsolvenz zu gehen

vollmacht und gläubigerliste (soweit mir bekannt) habe ich der beratungsstelle heute eingereicht

P-Konto ist vorhanden mit pfändungen auf dem konto seit jahren, und liege immer unter dem freibetrag
einkommen ist keines vorhanden (bürgergeld bezug)

teilweise liest man dass die banken auch p-konten sperren und dies dann nur der insolvenzverwalter wieder öffnen kann? oder bin ich da sicher (ich bin ja immer unter dem pfändungsfreibetrag)

muss ich dem insolvenzverwalter jegliches einkommen melden auch wenn dieses innerhalb des freibetrages liegt?
(zb ein privater ebay verkauf) oder nur wenn es den freibetrag überschreitet?

werden mir nun internetverträge gekündigt wenn vodafone von der insolvenzh wind bekommt?

kommt da noch einiges neues auf mich zu unter meinen umständen (p-konto, immer unter der freibetragsgrenze)

falls ja bin ich für jeglichen tip / info dankbar

Re: start in die Privatinsolvenz

Verfasst: 27. Sep 2022, 08:35
von AdiDana
Hallo,

gute Entscheidung. Dann bist du in drei Jahren den ganzen Ballast los und kannst noch mal neu starten.

Ja, es kann sein, dass die Bank das Konto sperrt, der Insolvenzverwalter muss es dann freigeben. Das dauert manchmal ein paar Tage. Ist mir sehr unerwartet passiert und über ein Wochenende und ich hatte damals 2 minderjährige Kinder und das war nicht schön. Deshalb mein Rat: leg dir jetzt schon mal irgendwo 50 Euro in die Schublade, damit du notfalls ein paar Tage überbrücken kannst.

Und ja, du musst dem Insolvenzverwalter jegliches Einkommen melden. Verkäufe über ebay, Geldgeschenke zum Geburtstag, Erbe, Lottogewinn und Rückerstattungen von Strom, Nebenkosten oder Onlinekäufen (mir mal passiert, 2 Jeans bestellt, bezahlt, eine zurück geschickt, Geld zurück bekommen - musste ich abgeben). Daraus bin ich schlauer geworden. Habe nur noch Bar bezahlt oder Rückerstatten lassen.

Verträge hat mein Insolvenzverwalter keine gekündigt. Ich konnte Telefon, Internet, Handy alles ganz normal weiter laufen lassen. Er würde nur einschreiten, wenn was zu holen ist oder etwas unverhältnismäßig teuer wäre.

Gruß AdiDana

Re: start in die Privatinsolvenz

Verfasst: 27. Sep 2022, 13:08
von paddy000
Sehr gut, dass du diesen Schritt gehst, ich hatte mit diesen Schritt auch viel zu lange gewartet, aber es ist wirklich eine unglaubliche Erleichterung!

Mein Konto war auch für einen Tag gesperrt, ein kurzes Telefonat mit dem IV hat das Problem schnell gelöst. Und ja, du musst alle Einkünfte angeben, allerdings konnte ich die Erstattung der Wohnnebenkosten behalten. Erlöse aus Ebay-Verkäufen werden nach Gusto des IV behandelt, dem einen ist es egal, der andere sagt her damit, einfach nachfragen.

Wegen der PI werden dir keine laufenden Verträge gekündigt, schon gar nicht vom IV. Allerdings wird ein Anbieterwechsel schwierig werden und du solltest auf keinen Fall von dir aus kündigen. Ich hatte kurz vor der Insolvenz mein Magenta-Abo für 9,90€ gekündigt und wollte es danach wieder aufleben lassen, keine Chance, da noch Schufaeintrag.

Re: start in die Privatinsolvenz

Verfasst: 27. Sep 2022, 13:11
von garfield445
danke euch für die netten antworten :)

bezüglich verkäufen bei ebay sind im netz und bei diversen schuldnerberatungsstellen (ich habe mehrere angerufen) widersprüchliche aussagen :-/

eben am telefon meinte eins chuldnerberater solange sich ebay verkäufe unter dem pfändungsfreibetrag befinden darf man das geld behalten, andere meinen es fällt in die masse...

Re: start in die Privatinsolvenz

Verfasst: 27. Sep 2022, 13:13
von garfield445
paddy000 hat geschrieben: 27. Sep 2022, 13:08 Erlöse aus Ebay-Verkäufen werden nach Gusto des IV behandelt, dem einen ist es egal, der andere sagt her damit, einfach nachfragen.
ohweh also muss man darauf hoffen einen kulanten IV zu bekommen

Re: start in die Privatinsolvenz

Verfasst: 27. Sep 2022, 14:46
von paddy000
garfield445 hat geschrieben: 27. Sep 2022, 13:11 solange sich ebay verkäufe unter dem pfändungsfreibetrag befinden darf man das geld behalten, andere meinen es fällt in die masse...
Deswegen: sprich das Thema mit deinem IV an, nur so bist du auf der sicheren Seite.