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Während der Insolvenz Bank wechseln?

Verfasst: 21. Sep 2022, 07:02
von Levya83
Guten Morgen,

wie schon in meinen letzten Threads zu lesen, habe ich arge Probleme mit der Commerzbank.

Letzte Woche habe ich mit meinem IV gesprochen und sie sagte mir da ich aktuell keine Pfändungen habe, könne ich mein P Konto wieder in ein normales Konto umwandeln. Mein Lohn wird ja schon gepfändet.Hab ich online per Tan dann auch gemacht. Ich hatte vor der Umstellung noch 250€ auf dem Konto. Freitag wurde das ausgekehrte Geld wieder auf mein Konto gebucht. Somit habe ich ein Plus von 759€ auf meinem Konto.
Nachmittags wollte ich einkaufen und im Laden wurde meine Karte abgelehnt. Gleiches am Geldautomaten.
Die Hotline der Commerzbank sagte ich solle einen Banktag abwarten wegen der Umstellung und es am nächsten banktag einfach nochmal versuchen. Gesagt getan und da wurde meine Karte vom Automaten eingezogen.

Ich hab seitdem 4 mal mit der Hotline der Commerzbank telefoniert und keiner konnte sehen woran es liegt. Auch die Dame die mich aus der Kundenbetreuung zuruckrief wusste nicht was los ist.
Sagte aber ich kann in die Filiale und dort Geld am Schalter abheben, da KEINE Pfändung auf dem Konto ist.

Hab ich gestern auch gemacht und es ging! In de Filiale wusste die Kollegin auch nicht warum ich mein Konto nicht benutzen kann.
Lastschriften werden nicht eingelöst und Überweisungen gehen nicht durch, trotz plus auf dem Konto. Geld abheben geht.

Diese Bank macht mich verrückt, keiner kann mir Auskunft geben. Wie soll ich meine Miete usw zahlen wenn alles ablehnt wird?

Kann ich in der Insolvenz meine Bank wechseln und könnt ihr eine empfehlen wo kompetente Mitarbeiter arbeiten die wissen was sie tun und einen nicht behandeln wie der letzte dreck weil man insolvent ist?

Wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehme, kostet das auch alles wieder Zeit und Geld.

Sorry für den langen Text und schönen Tag euch

Jess

Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?

Verfasst: 21. Sep 2022, 07:29
von tidus82
Hat der IV das Konto freigegeben? Oder liegt der Insolvenzbeschlag vielleicht noch drauf?

Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?

Verfasst: 21. Sep 2022, 08:31
von Witwe Bolte
Typische "unbeliebte Kunden Vergraul Taktik" ...

Die wollen Dich loswerden, denn Du kostest sie nur und sie können Dich nicht mehr abzocken.
Das kann Dir aber auch bei anderen Banken passieren.

Manchmal hilft es, wenn man sich an den Ombusmann der Bank wendet:
https://www.commerzbank.de/kontakt/beschwerde/

Manchmal hilft es auch schon, wenn man der Filiale vor Ort auch nur damit "droht":
"Wenn nicht .... bis zum ... dann werde ich mich an Ihre Schiedsstelle wenden."

Viel Glück !

Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?

Verfasst: 21. Sep 2022, 14:28
von Shopgirl
Ich zitiere mal Graf Wadula aus deinem anderen Thread (nicht immer einen neuen aufmachen, das wird extrem unübersichtlich):
Wenn der ansich unpfändbare Betrag aus dem Arbeitseinkommen höher als der Sockelfreibetrag auf dem Konto ist, müssen Sie in jedem Fall einen Antrag beim Inso bzw. Vollstreckungsgericht stellen. Das ist leider so (§ 906 ZPO)
Daraufhin schriebst du:
Ich habe nun einen Antrag fertig gemacht. Habe den nun geschrieben quasi wie eine Bewerbung mit Aktenzeichen,
Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, Bescheid über Unterhaltsvorschuss und Pflegegeld.
Was genau ist da passiert. Was für ein Antrag?
Und es sicher, dass auf dem Konto keine Pfändung liegt? Ganz ganz sicher? Woher hast du die Info?

Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?

Verfasst: 21. Sep 2022, 15:29
von Graf Wadula
Shopgirl hat geschrieben: 21. Sep 2022, 14:28 Ich zitiere mal Graf Wadula aus deinem anderen Thread (nicht immer einen neuen aufmachen, das wird extrem unübersichtlich):
Wenn der ansich unpfändbare Betrag aus dem Arbeitseinkommen höher als der Sockelfreibetrag auf dem Konto ist, müssen Sie in jedem Fall einen Antrag beim Inso bzw. Vollstreckungsgericht stellen. Das ist leider so (§ 906 ZPO)
Daraufhin schriebst du:
Ich habe nun einen Antrag fertig gemacht. Habe den nun geschrieben quasi wie eine Bewerbung mit Aktenzeichen,
Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, Bescheid über Unterhaltsvorschuss und Pflegegeld.
Was genau ist da passiert. Was für ein Antrag?
Und es sicher, dass auf dem Konto keine Pfändung liegt? Ganz ganz sicher? Woher hast du die Info?
Sehr gut aufgepasst ;) . Das geht aber auch nur bei einem P-Konto. Wenn ich das hier richtig überflogen habe, wurde das Konto umgewandelt in ein "normales" Konto. und bei dem geht das nicht. Da ist alles pfändbar. Wenn dann jetzt noch das Insolvenzverfahren läuft, ist es gemäß § 35 InsO automatisch beschlagnahmt. Also am besten wieder zurückwandeln.

Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?

Verfasst: 21. Sep 2022, 18:12
von Witwe Bolte
... ob das so eine gute Idee ist ?
(die Umwandlung wieder zurück zum P-Konto)

Ich weiß nun allerdings nicht, ob 'Levya83' noch im Status "eröffnetes Verfahren" ist oder ob das Verfahren bereits aufgehoben wurde ?

Hier geht es aber ja nicht (nur) um die Überweisung vom Arbeitgeber (welcher bereits an den IV abführt),
sondern (zusätzlich ?) noch um Unterhalts- und Pflegegeld.

Meine Idee dazu: Könnte 'levya83' nicht für die Kinder eigene Konten eröffnen, auf denen jeweils Unterhalt und Pflegegeld eingeht ?
Und NUR der Lohn vom AG aufs eigene Konto (mit "Freigabe" vom Gericht) ?

Handhabt das eigentlich jede Bank, jeder IV, jedes Gericht nach eigenem Gusto ?

Hier gab es nie Probleme mit dem Bankkonto, weder im 'eröffneten Verfahren' noch danach,
es war auch nie ein P-Konto (aber es gingen nur Beträge unter dem Grundfreibetrag ein).
Die Bank wusste definitiv von der Inso und der IV definitiv vom Konto.

Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?

Verfasst: 22. Sep 2022, 09:50
von Graf Wadula
Witwe Bolte hat geschrieben: 21. Sep 2022, 18:12 ... ob das so eine gute Idee ist ?
(die Umwandlung wieder zurück zum P-Konto)

Ich weiß nun allerdings nicht, ob 'Levya83' noch im Status "eröffnetes Verfahren" ist oder ob das Verfahren bereits aufgehoben wurde ?

Hier geht es aber ja nicht (nur) um die Überweisung vom Arbeitgeber (welcher bereits an den IV abführt),
sondern (zusätzlich ?) noch um Unterhalts- und Pflegegeld.

Meine Idee dazu: Könnte 'levya83' nicht für die Kinder eigene Konten eröffnen, auf denen jeweils Unterhalt und Pflegegeld eingeht ?
Und NUR der Lohn vom AG aufs eigene Konto (mit "Freigabe" vom Gericht) ?

Handhabt das eigentlich jede Bank, jeder IV, jedes Gericht nach eigenem Gusto ?

Hier gab es nie Probleme mit dem Bankkonto, weder im 'eröffneten Verfahren' noch danach,
es war auch nie ein P-Konto (aber es gingen nur Beträge unter dem Grundfreibetrag ein).
Die Bank wusste definitiv von der Inso und der IV definitiv vom Konto.
Das Problem ist doch, dass alle Eingänge auf einem normalen Konto uneingeschränkt pfändbar sind. Auch wenn bei Ihnen das vielleicht anders war, aber rechtlich ist es so. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es unter dem Grundfreibetrag liegt. Ich will nicht zu weit ausholen, aber Zahlungseingänge auf dem Konto sind rechtlich nur noch Kontoguthaben und damit voll pfändbar. Sie werden eben nur unpfändbar im Rahmen eines P-Kontos. Der InsOverwalter macht sich definitiv haftbar, wenn er pfändbare Gegenstände nicht verwertet. Die meisten Gerichte haben das auch ihren Verwaltern so vermittelt.
Ein Konto für die Kinder dürfte schon daran scheitern, dass die Banken das nicht unbedingt mitmachen.

Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?

Verfasst: 22. Sep 2022, 10:40
von Witwe Bolte
Ich gehe mal davon aus, dass das stimmt, was der Praktiker Graf Wadula hier schreibt.

Dann solltest Du, Levya83, Dir vermutlich tatsächlich eine andere Bank suchen und dort ein P-Konto aufmachen. Sollte die Bank Deiner Wahl das nicht wollen (muss sie eigentlich, wenn Du kein anderes Konto hast), dann weisst Du gleich Bescheid und nimmst die nächste Bank.

Viel Glück!

Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?

Verfasst: 22. Sep 2022, 12:33
von Graf Wadula
Witwe Bolte hat geschrieben: 22. Sep 2022, 10:40 Ich gehe mal davon aus, dass das stimmt, was der Praktiker Graf Wadula hier schreibt.
Bei Interesse gerne am Beispiel eines BGH-Falles nachlesen (Entscheidung IX ZR 264/18, dort Rz. 22).

Re: Während der Insolvenz Bank wechseln?

Verfasst: 23. Sep 2022, 08:36
von Witwe Bolte
Danke für das AZ, Graf Wadula, interessant Entscheidung des BGH,
für einen juristischen Laien zwar schwer verständlich (manches musste ich zwei-, dreimal lesen)
und in der Sache ja noch nicht entschieden, da Zurückverweisung an das Berufungsgericht.
Die BGH-Entscheidung ist ja vom 12.9.19, gibt es in der Sache "schon" eine Entscheidung des Berufungsgerichts ?
(Hat ja aber mit dem Problem hier von Levya83 mit ihrer Bank nicht direkt was zu tun)