Insolvenzantrag bei unübersichtlicher Überschuldung. "Der fehlende Gläubiger..."
Verfasst: 20. Apr 2019, 18:52
In einem anderen Thema wollte der User "arreis" gerne folgendes wissen:
"Wie geht eigentlich ein Inso vonstatten, wenn man gar nicht weiß wo man überall Schulden hat?"
Da die Frage nicht ins Thema passte, sei sie hier in einem neuen Thema in den Raum gestellt und auch gleich von mir ausschweifend besenft, da sie in der Praxis nicht selten von Relevanz ist und es da einiges an Ängsten, verschiedener Herangehensweisen und "wilder, nicht abschließender" Rechtsprechung zu gibt.
Wie so oft in unserem Themenkomplex gibt es da leider keine abschließende Universalantwort drauf. Es gibt nur Dinge die man tun kann, um das Ungemach-Risiko so gut es geht abzumildern. Diese Dinge kann man mit folgenden Worten am besten zusammenfassen: "Möglichst umfangreiche und nachweisbare Recherche."
Fangen wir mal mit der Ausgangslage an. Im Insolvenzantrag gibt es in Anlage 6 die Gläubigerliste in der Antragsteller ihre Gläubiger auflisten müssen. Unter der Liste muss man unterschreiben. Dort steht der gleiche Satz wie überall in dem Antrag wo er durch eine Unterschrift geschmückt werden muss.
Es wird unter Strafandrohung versichert, dass nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
Genau an dieser Formulierung wird man sich messen lassen müssen, wenn ein "vergessener" Gläubiger Tabularasa veranstaltet wenn er bemerkt, dass seine (gehen wir mal davon aus) rechtmäßige Forderung im Antrag keine Erwähnung fand.
Das Thema wird von Beratern sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich persönlich hänge das Thema vergleichsweise hoch, da ich erstens von Natur aus ein gründlicher Mensch bin, zweitens gerne möglichst jedes Ungemachpotenzial ausschließe, mir drittens den Luxus erlauben kann mir dafür die Zeit zu nehmen und viertens bereits an einem eigenen Fall erfahren habe was im schlimmsten Fall passieren kann.
Wenn mir jemand sagt, er hätte im Prinzip nur eine lose Ahnung wo er Schulden hat, da er/sie etwa über Jahre blind für seinen Partner etc. unterschrieben hat oder vor Jahren mal "reinen Tisch" gemacht hat und alle Multigläubiger-Unterlagen aus Frust in einem Freudenfeuer abgefackelt hat, dann gebe ich folgende Dinge zu bedenken bzw. als Hausaufgaben mit.
1. Liste machen aus allen Zetteln die noch da sind, sowie aus der Erinnerung.
2. Schufa, Infoscore, Creditreform, Bürgel und EOS anfragen.
3. Die Stadtverwaltung des Wohnorts anfragen.
4. Das Vollstreckungsgericht des Wohnorts anfragen.
5. In Extremfällen die Mahngerichte anfragen (so viele gibts da nicht von)
6. ggf. auch bzw. oder das Vollstreckungsportal der Länder besuchen. (obschon ich persönlich das Dingen blöd finde)
7. ggf. noch den Inkassoservice der Bundesagentur
8. Sicherstellen, dass man für eine Zeit von (aller)mindestens sechs Monaten seine Post bekommen und gesichtet hat.
Zusätzlich gibt es aus meiner Sicht auch noch Gläubiger, die man einfach nicht vergessen kann bzw. man wohl keinem Richter der Welt mit gesundem Menschenverstand erklären könnte, dass man sie vergessen hat, selbst wenn sie nicht bei der Recherche auftauchten. Dies sind etwa Gläubiger von Schmerzensgeldern oder Schadenersatzforderungen zu denen es auch strafrechtliche Geschichten gab. Auch sowas wie z.b. Immobiliendarlehen oder Kreditverträge über fünfstellige Summen halte ich für schwierig... sowas eben.
Wie ich bereits sagte: Ich hänge die Recherche vergleichsweise hoch. Ich kenne Kollegen (und auch Anwälte), denen das fast egal ist oder die bestenfalls mal zu einer Schufaauskuft raten.
Ich persönlich halte das - je nach Geschichte des Ratsuchenden - für deutlich zu wenig und auch ein wenig fahrlässig.
Nochmal zur Erläuterung: Man muss nicht all das machen was ich oben geschrieben habe. Man könnte aber sogar noch mehr machen.
Es steht nirgends, was man alles braucht und auch nirgends, was ausreicht um komplett sicher zu sein. Es geht immer um den "worst case" einem Richter im Einzelfall schlüssig erklären zu können, dass der Gläubiger nicht absichtlich oder grob fahrlässig weggelassen wurde. Je mehr man dafür an Recherche vorweisen kann, desto besser sind die Chancen, dass es positiv ausgeht. Wenn man z.b. acht Gläubiger vergessen hat und nur sagen kann "Aber ich habe doch die Schufa angefragt!", ist das aus meiner Sicht einfach zu wenig.
"Wie geht eigentlich ein Inso vonstatten, wenn man gar nicht weiß wo man überall Schulden hat?"
Da die Frage nicht ins Thema passte, sei sie hier in einem neuen Thema in den Raum gestellt und auch gleich von mir ausschweifend besenft, da sie in der Praxis nicht selten von Relevanz ist und es da einiges an Ängsten, verschiedener Herangehensweisen und "wilder, nicht abschließender" Rechtsprechung zu gibt.
Wie so oft in unserem Themenkomplex gibt es da leider keine abschließende Universalantwort drauf. Es gibt nur Dinge die man tun kann, um das Ungemach-Risiko so gut es geht abzumildern. Diese Dinge kann man mit folgenden Worten am besten zusammenfassen: "Möglichst umfangreiche und nachweisbare Recherche."
Fangen wir mal mit der Ausgangslage an. Im Insolvenzantrag gibt es in Anlage 6 die Gläubigerliste in der Antragsteller ihre Gläubiger auflisten müssen. Unter der Liste muss man unterschreiben. Dort steht der gleiche Satz wie überall in dem Antrag wo er durch eine Unterschrift geschmückt werden muss.
Es wird unter Strafandrohung versichert, dass nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
Genau an dieser Formulierung wird man sich messen lassen müssen, wenn ein "vergessener" Gläubiger Tabularasa veranstaltet wenn er bemerkt, dass seine (gehen wir mal davon aus) rechtmäßige Forderung im Antrag keine Erwähnung fand.
Das Thema wird von Beratern sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich persönlich hänge das Thema vergleichsweise hoch, da ich erstens von Natur aus ein gründlicher Mensch bin, zweitens gerne möglichst jedes Ungemachpotenzial ausschließe, mir drittens den Luxus erlauben kann mir dafür die Zeit zu nehmen und viertens bereits an einem eigenen Fall erfahren habe was im schlimmsten Fall passieren kann.
Wenn mir jemand sagt, er hätte im Prinzip nur eine lose Ahnung wo er Schulden hat, da er/sie etwa über Jahre blind für seinen Partner etc. unterschrieben hat oder vor Jahren mal "reinen Tisch" gemacht hat und alle Multigläubiger-Unterlagen aus Frust in einem Freudenfeuer abgefackelt hat, dann gebe ich folgende Dinge zu bedenken bzw. als Hausaufgaben mit.
1. Liste machen aus allen Zetteln die noch da sind, sowie aus der Erinnerung.
2. Schufa, Infoscore, Creditreform, Bürgel und EOS anfragen.
3. Die Stadtverwaltung des Wohnorts anfragen.
4. Das Vollstreckungsgericht des Wohnorts anfragen.
5. In Extremfällen die Mahngerichte anfragen (so viele gibts da nicht von)
6. ggf. auch bzw. oder das Vollstreckungsportal der Länder besuchen. (obschon ich persönlich das Dingen blöd finde)
7. ggf. noch den Inkassoservice der Bundesagentur
8. Sicherstellen, dass man für eine Zeit von (aller)mindestens sechs Monaten seine Post bekommen und gesichtet hat.
Zusätzlich gibt es aus meiner Sicht auch noch Gläubiger, die man einfach nicht vergessen kann bzw. man wohl keinem Richter der Welt mit gesundem Menschenverstand erklären könnte, dass man sie vergessen hat, selbst wenn sie nicht bei der Recherche auftauchten. Dies sind etwa Gläubiger von Schmerzensgeldern oder Schadenersatzforderungen zu denen es auch strafrechtliche Geschichten gab. Auch sowas wie z.b. Immobiliendarlehen oder Kreditverträge über fünfstellige Summen halte ich für schwierig... sowas eben.
Wie ich bereits sagte: Ich hänge die Recherche vergleichsweise hoch. Ich kenne Kollegen (und auch Anwälte), denen das fast egal ist oder die bestenfalls mal zu einer Schufaauskuft raten.
Ich persönlich halte das - je nach Geschichte des Ratsuchenden - für deutlich zu wenig und auch ein wenig fahrlässig.
Nochmal zur Erläuterung: Man muss nicht all das machen was ich oben geschrieben habe. Man könnte aber sogar noch mehr machen.
Es steht nirgends, was man alles braucht und auch nirgends, was ausreicht um komplett sicher zu sein. Es geht immer um den "worst case" einem Richter im Einzelfall schlüssig erklären zu können, dass der Gläubiger nicht absichtlich oder grob fahrlässig weggelassen wurde. Je mehr man dafür an Recherche vorweisen kann, desto besser sind die Chancen, dass es positiv ausgeht. Wenn man z.b. acht Gläubiger vergessen hat und nur sagen kann "Aber ich habe doch die Schufa angefragt!", ist das aus meiner Sicht einfach zu wenig.