Falsche Steuerklasse vs Steuerrückerstattung
Verfasst: 11. Sep 2022, 01:06
Hallo,
mein Insolvenzverfahren wurde Anfang 2022 eröffnet, seit Juli 2022 befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase.
Ich verdiene monatlich knapp 1.800 € netto, bin alleinerziehend mit zwei Kindern. Eines ist volljährig, studiert aber noch.
Insofern wird von meinem Gehalt derzeit nichts gepfändet.
Nun habe ich gerade festgestellt, dass bei mir seit Januar 2022 die falsche Steuerklasse und Kinderfreibetrag auf der Gehaltsabrechnung steht. Stk 1 und KF 0,5. Richtig wäre Stk 2 und KF 1 .
Habe auch gerade herausgefunden, dass mit Volljährigkeit meines Sohnes ich dies wohl jedes Jahr neu beim FA beantragen muss. Werde ich jetzt kurzfristig erledigen.
Ca. 70 € im Monat sind mir hierdurch die letzten Monate entgangen, welche auch noch anrechnungsfrei gewesen wären.
Generell wäre das Geld ja auch nicht verloren, sondern würde ich mit der Lohnsteuererklärung wieder bekommen. Diese macht jetzt während der Insolvenz der der Insolvenzverwalter und eigentlich fließen diese Einnahmen komplett in die Insolvenzmase, oder?
Ist das Geld also für mich verloren oder besteht die Möglichkeit die Auskehrrung an mich zu beantragen? Aber als einmalige Gesamtsumme ist das natürlich dann deutlich über meinem Freibetrag.
mein Insolvenzverfahren wurde Anfang 2022 eröffnet, seit Juli 2022 befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase.
Ich verdiene monatlich knapp 1.800 € netto, bin alleinerziehend mit zwei Kindern. Eines ist volljährig, studiert aber noch.
Insofern wird von meinem Gehalt derzeit nichts gepfändet.
Nun habe ich gerade festgestellt, dass bei mir seit Januar 2022 die falsche Steuerklasse und Kinderfreibetrag auf der Gehaltsabrechnung steht. Stk 1 und KF 0,5. Richtig wäre Stk 2 und KF 1 .
Habe auch gerade herausgefunden, dass mit Volljährigkeit meines Sohnes ich dies wohl jedes Jahr neu beim FA beantragen muss. Werde ich jetzt kurzfristig erledigen.
Ca. 70 € im Monat sind mir hierdurch die letzten Monate entgangen, welche auch noch anrechnungsfrei gewesen wären.
Generell wäre das Geld ja auch nicht verloren, sondern würde ich mit der Lohnsteuererklärung wieder bekommen. Diese macht jetzt während der Insolvenz der der Insolvenzverwalter und eigentlich fließen diese Einnahmen komplett in die Insolvenzmase, oder?
Ist das Geld also für mich verloren oder besteht die Möglichkeit die Auskehrrung an mich zu beantragen? Aber als einmalige Gesamtsumme ist das natürlich dann deutlich über meinem Freibetrag.