Firmenwagen / 1% Regelung
Verfasst: 5. Sep 2022, 20:10
Hallo Zusammen,
ich bin "neu" hier und freue mich auf einen regen Austausch.
Mein Insolvenzverfahren läuft seit Februar 2022... Ich arbeite seit 3 Jahren bei einem festen Arbeitgeber im Außendienst / Vertrieb / Kundenbetreuung. Zur Ausführung meiner Arbeit bin ich auf ein Auto angewiesen. Dieses stellt mir der Arbeitgeber. Es gilt die 1% Regelung. Insgesamt kommen auf mein Gehalt 535,80€ Sachbezug drauf. Diese setzten sich zusammen aus
282,00 PKW Nutzung 1%€
67,60 Wohnung/Arbeit ST-SV
186,20 Wohnung/Arbeit p. St.
Mein Bruttogehalt beträgt 3.000,00€ + 535,80€ = 3.535,80€
Zu versteuern und versichern habe ich demnach 3.535,80€. Macht ein Netto von 2.400,11, davon werden normalerweise ja die 535,80 wieder abgerechnet. Das würde ein Netto von 1.864,31 ergeben.
Nach der aktuellen Pfändungstabelle würde davon 370,89€ pfändbar sein... ERGO ein Auszahlungsbetrag von 1.493,42€... Damit könnte ich leben....
ABER
Der pfändbare Betrag wird auf 2.400,11 berechnet und ergibt demnach 789,15€. Diese werden nun zuerst abgezogen und danach der Sachbezug von 535,80. Also bekomme ich einen Auszahlungsbetrag von 1.075,16€
Miete, Strom, Telefon&Internet (brauche ich beruflich da viel HomeOffice) belaufen sich zusammen auf 824€. Zum leben bleiben mir also 251,16/Monat
Ist da nicht ein Fehler im System??? Warum wird der pfändbare Betrag vor Abzug des Sachbezuges berechnet. Ich muss ja so doppelt viel bezahlen. 1x die Steuern und Sozialversicherungen und zum 2. den erhöhten Pfändungsbetrag...
Ich möchte ja gerne meine Schulden bezahlen. ABER Ich werde fürs Arbeiten ja bestraft.
Wie ist das denn ei Euch? Kann mir jemand einen Rat geben?
Vielen Dank und sorry für das umständliche Formulieren...
ich bin "neu" hier und freue mich auf einen regen Austausch.
Mein Insolvenzverfahren läuft seit Februar 2022... Ich arbeite seit 3 Jahren bei einem festen Arbeitgeber im Außendienst / Vertrieb / Kundenbetreuung. Zur Ausführung meiner Arbeit bin ich auf ein Auto angewiesen. Dieses stellt mir der Arbeitgeber. Es gilt die 1% Regelung. Insgesamt kommen auf mein Gehalt 535,80€ Sachbezug drauf. Diese setzten sich zusammen aus
282,00 PKW Nutzung 1%€
67,60 Wohnung/Arbeit ST-SV
186,20 Wohnung/Arbeit p. St.
Mein Bruttogehalt beträgt 3.000,00€ + 535,80€ = 3.535,80€
Zu versteuern und versichern habe ich demnach 3.535,80€. Macht ein Netto von 2.400,11, davon werden normalerweise ja die 535,80 wieder abgerechnet. Das würde ein Netto von 1.864,31 ergeben.
Nach der aktuellen Pfändungstabelle würde davon 370,89€ pfändbar sein... ERGO ein Auszahlungsbetrag von 1.493,42€... Damit könnte ich leben....
ABER
Der pfändbare Betrag wird auf 2.400,11 berechnet und ergibt demnach 789,15€. Diese werden nun zuerst abgezogen und danach der Sachbezug von 535,80. Also bekomme ich einen Auszahlungsbetrag von 1.075,16€
Miete, Strom, Telefon&Internet (brauche ich beruflich da viel HomeOffice) belaufen sich zusammen auf 824€. Zum leben bleiben mir also 251,16/Monat
Ist da nicht ein Fehler im System??? Warum wird der pfändbare Betrag vor Abzug des Sachbezuges berechnet. Ich muss ja so doppelt viel bezahlen. 1x die Steuern und Sozialversicherungen und zum 2. den erhöhten Pfändungsbetrag...
Ich möchte ja gerne meine Schulden bezahlen. ABER Ich werde fürs Arbeiten ja bestraft.
Wie ist das denn ei Euch? Kann mir jemand einen Rat geben?
Vielen Dank und sorry für das umständliche Formulieren...