Finanzamt am Ende der Insolvenz
Verfasst: 12. Apr 2019, 11:22
Hallo,
meine Insolvenz ist am 24.01.19 geendet. Aber meine Probleme hören leider nicht gänzlich auf.
Aktuell habe ich Probleme mit der Autoversicherung und dem Finanzamt. Für die Autoversicherung habe ich eine Übergangslösung gefunden (die wollten mich nicht versichern wegen schlechter Schufa). Beim Finanzamt bin ich etwas ratlos.
Am 27.03.2019 erhielt ich Bescheid für die Steuererklärung 2018. Dort habe ich ein Guthaben in Höhe von 70,78 Euro. Dies wurde mir nicht ausgezahlt. Im Bescheid steht der Satz: „Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung“.
Da ich nicht verstehen konnte, warum das schon wieder so ist (weil Inso vorbei und Wohlverhaltensphase seit 2016) setzte ich mich telefonisch mit dem FA in Verbindung. Der Sachbearbeiter teilte mir mit dass die Auszahlung nicht erfolgen könne, da ich mich in einem Insolvenzverfahren befinde. Das ist ja so nicht richtig. Die Insolvenz lief vom 24.01.2013 bis zum 24.01.2019 und ist somit beendet. Ich widersprach ihm also und wies ihn darauf hin, dass es zwar in 2018 noch lief, aber ich bereits in der WVP war.
Daraufhin stellte man mich zu einer Dame durch, die für die Insolvenzverfahren zuständig ist. Diese gab mir die Auskunft dass die Erstellung des Bescheides sich um zwei Tage mit der Mitteilung über das Ende der Insolvenz und der damit verbunden Restschuldbefreiung überschnitten habe. Sie würde den Vorgang noch mal an die Finanzkasse weiter leiten. Falls ich nichts mehr höre, solle ich mich doch diese Woche noch mal unter einer Nummer der Finanzkasse melden.
Das habe ich am gestern getan. Dort wurde mir erklärt es käme zu keiner Auszahlung mehr, da man das Guthaben mit der Restschuld aus den Jahren 2016 und 2017 verrechnet habe. Auf meinen Einwand, dass dies nicht sein könne, da ich die geforderten Beträge immer umgehend bezahlt habe, versicherte man mir dass es aber verrechnet wurde, dass von mir keinerlei Zahlungseingänge im besagten Zeitraum erfolgt seien. Außerdem solle ich doch froh sein, weil mir die Beträge, die damals mit in die Insolvenz flossen (Zeitraum vor der Eröffnung des Verfahrens, das FA war ein Gläubiger mit etwas über 2000 Euro) nun ja mit der Restschuldbefreiung ebenfalls entfallen seien und mein Konto somit wieder auf Null stehe.
Selbst wenn das Guthaben von 2018 mit 2016 und 2017 verrechnet worden wäre, könnte es nicht 0 auf 0 aufgehen. Der Sachbearbeiter behauptete aber genau dies.
Also habe ich mich hingesetzt und mir die Unterlagen 2016 und 2017 rausgesucht.
Es gab in 2016 (Zeitraum Wechsel von Eröffnetem Verfahren und WVP) damals eine Steuerforderung von 74 Euro, gleichzeitig aber ein Guthaben von Solidaritätszuschlag (26,95 Euro) und Kirchensteuer (30,15 Euro). Meine Treuhänderin hatte daraufhin mit dem Finanzamt telefoniert und mir mitgeteilt dass ich das Guthaben mit dem Zahlbetrag verrechnen dürfe und ich habe am 06.06.2017 die restlichen 16,90 Euro überwiesen. Somit war 2016 ausgeglichen.
Der Steuerbescheid von 2017 wies einen Zahlbetrag von 47,21 Euro auf. Diesen habe ich am 06.06.2018 überwiesen. Somit ist auch 2017 ausgeglichen.
Das Finanzamt behauptet aber das Gegenteil und behält mein Guthaben von 2018 einfach ein. Was kann ich denn tun? Klar, es sind "nur" knapp 70 Euro, aber zum einen stimmen die Behauptungen des FA einfach nicht, zum anderen ist das für mich immer noch viel Geld.
Hat jemand einen Rat?
meine Insolvenz ist am 24.01.19 geendet. Aber meine Probleme hören leider nicht gänzlich auf.
Aktuell habe ich Probleme mit der Autoversicherung und dem Finanzamt. Für die Autoversicherung habe ich eine Übergangslösung gefunden (die wollten mich nicht versichern wegen schlechter Schufa). Beim Finanzamt bin ich etwas ratlos.
Am 27.03.2019 erhielt ich Bescheid für die Steuererklärung 2018. Dort habe ich ein Guthaben in Höhe von 70,78 Euro. Dies wurde mir nicht ausgezahlt. Im Bescheid steht der Satz: „Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung“.
Da ich nicht verstehen konnte, warum das schon wieder so ist (weil Inso vorbei und Wohlverhaltensphase seit 2016) setzte ich mich telefonisch mit dem FA in Verbindung. Der Sachbearbeiter teilte mir mit dass die Auszahlung nicht erfolgen könne, da ich mich in einem Insolvenzverfahren befinde. Das ist ja so nicht richtig. Die Insolvenz lief vom 24.01.2013 bis zum 24.01.2019 und ist somit beendet. Ich widersprach ihm also und wies ihn darauf hin, dass es zwar in 2018 noch lief, aber ich bereits in der WVP war.
Daraufhin stellte man mich zu einer Dame durch, die für die Insolvenzverfahren zuständig ist. Diese gab mir die Auskunft dass die Erstellung des Bescheides sich um zwei Tage mit der Mitteilung über das Ende der Insolvenz und der damit verbunden Restschuldbefreiung überschnitten habe. Sie würde den Vorgang noch mal an die Finanzkasse weiter leiten. Falls ich nichts mehr höre, solle ich mich doch diese Woche noch mal unter einer Nummer der Finanzkasse melden.
Das habe ich am gestern getan. Dort wurde mir erklärt es käme zu keiner Auszahlung mehr, da man das Guthaben mit der Restschuld aus den Jahren 2016 und 2017 verrechnet habe. Auf meinen Einwand, dass dies nicht sein könne, da ich die geforderten Beträge immer umgehend bezahlt habe, versicherte man mir dass es aber verrechnet wurde, dass von mir keinerlei Zahlungseingänge im besagten Zeitraum erfolgt seien. Außerdem solle ich doch froh sein, weil mir die Beträge, die damals mit in die Insolvenz flossen (Zeitraum vor der Eröffnung des Verfahrens, das FA war ein Gläubiger mit etwas über 2000 Euro) nun ja mit der Restschuldbefreiung ebenfalls entfallen seien und mein Konto somit wieder auf Null stehe.
Selbst wenn das Guthaben von 2018 mit 2016 und 2017 verrechnet worden wäre, könnte es nicht 0 auf 0 aufgehen. Der Sachbearbeiter behauptete aber genau dies.
Also habe ich mich hingesetzt und mir die Unterlagen 2016 und 2017 rausgesucht.
Es gab in 2016 (Zeitraum Wechsel von Eröffnetem Verfahren und WVP) damals eine Steuerforderung von 74 Euro, gleichzeitig aber ein Guthaben von Solidaritätszuschlag (26,95 Euro) und Kirchensteuer (30,15 Euro). Meine Treuhänderin hatte daraufhin mit dem Finanzamt telefoniert und mir mitgeteilt dass ich das Guthaben mit dem Zahlbetrag verrechnen dürfe und ich habe am 06.06.2017 die restlichen 16,90 Euro überwiesen. Somit war 2016 ausgeglichen.
Der Steuerbescheid von 2017 wies einen Zahlbetrag von 47,21 Euro auf. Diesen habe ich am 06.06.2018 überwiesen. Somit ist auch 2017 ausgeglichen.
Das Finanzamt behauptet aber das Gegenteil und behält mein Guthaben von 2018 einfach ein. Was kann ich denn tun? Klar, es sind "nur" knapp 70 Euro, aber zum einen stimmen die Behauptungen des FA einfach nicht, zum anderen ist das für mich immer noch viel Geld.
Hat jemand einen Rat?