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Quellenfreigabe Konto

Verfasst: 27. Jun 2022, 16:04
von Lieschenmüller
Ich muss vielleicht ein klein wenig ausholen,sorry.
Ich, seit 3Jahren im laufenden Insolvenzverfahren. 3 Zahlungseingänge jeden Monat zwischen dem 23. Und dem 30.
Quellenfreigabe für alle 3 Zahlungseingänge von Gericht und IV.
Hat alles immer gut geklappt, Geld, dass vom Vormonat noch auf dem Konto war direkt nach Zahlungseingang des neuen Geldes abgeholt, damit ich es nicht vergesse und vom neuen Geld gelebt.
In den letzten Monaten jedoch immer öfter Problem, dass mein Geld nicht Freigeschaltet wird, mit der Aussage der Insoabteilung meiner Bank. Das wird erst zum 1ten Freigegeben, sie sind über dem Freibetrag.
Jedes mal versucht, denen zu erklaren, dass ich durch die Quellenfreigabe, sowas wie einen Freibetrag nicht habe. Das Geld, dass auf mein Konto kommt ist meins, sofort.
Mit dem IV telefoniert, er gibt mir Recht, sonst hätte man ja keine Quellenfreigabe gemacht, sondern eine bestimmte Zahl genannt.
Ich habe heute geschlagene 26 min. mit dem "Sachbearbeiter" telefoniert. Er blieb dabei bzw. meinte dann, ich läge UNTER dem Freibetrag und darum könne er meine Zahlungseingänge nicht freigeben. Womit er dieses ganze System dann ja ad absurdum geführt hat. Hab ihn mit der Aussage ein wenig aus dem Konzept gebracht...2Min. Stille und dann nannte er mich anmaßend.....das ist aber eine Andere Geschicht, die ich dann gerne ein ander mal zum Besten gebe.

Jetzt aber meine Frage, gibt es in der INSo oder ZPO einen gesonderten Paragraphen, der sich mit der Handhabung einer Quellenfreigabe durch die Bank beschäftigt? Wenn ja, kann mir den mal einer schicken. Denn laut dem IV, kommt das im letzten halben Jahr wohl den öfteren vor, dass manche Banken da irgendwas nicht ganz verstehen.
Ich habe selber schon gesucht aber mir wird immer schwindelig, wenn ich zuviele Gesetzestexte lese, vor allem, wenn ich damit nichts anfangen kann.

Re: Quellenfreigabe Konto

Verfasst: 27. Jun 2022, 19:47
von Witwe Bolte
Ich kenne das mit der Quellfreigabe nur bei Doppelpfändungen, wenn es eine Lohnpfändung (resp. 'Abtretung' an den Insolvenzverwalter) UND eine Kontopfändung gibt, so dass vom Arbeitgeber NUR der pfandfreie Betrag aufs Konto überwiesen wird, dort auf dem Konto aber nur der persönliche Grundfreibetrag gilt.
Dann stellt man bei Gericht den Antrag auf 'Quellenfreigabe', ich glaube, gem. ZPO § 905:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/905.html

Deswegen meine Fragen:
Sind Deine drei Geldeingänge von drei verschiedenen Arbeitgebern ?
Liegen bei allen drei Arbeitgebern Lohnpfändungen vor
(resp. führen alle drei Teile vom Lohn an Deinen IV ab) ?
Hast Du auf dem Konto nur den 'Grundfreibetrag' (von zZt 1.252,64 €) oder hast Du Deiner Bank einen höheren Freibetrag nachgewiesen (von einer 'geeigneten Stelle', weil zB höheres Arbeitseinkommen und/oder Unterhaltsberechtigten) ?
Liegen die drei monatlichen Geldeingänge in der Summe ÜBER Deinem Freibetrag ?

Ich schätze mal, dass die Profis hier genau dazu Antworten brauchen, um Dir bei Deinem Problem mit der Bank helfen zu können.

Noch ne Frage (spielt hier aber keine Rolle, glaube ich): Bist Du nach drei Jahren immer noch im Status 'eröffnetes Verfahren' oder inzwischen in der WVP (=Wohlverhaltensphase) ?

Re: Quellenfreigabe Konto

Verfasst: 27. Jun 2022, 21:27
von imker
beschwer Dich bei dem für diese Bankengruppe zuständigen Ombudmann

Re: Quellenfreigabe Konto

Verfasst: 27. Jun 2022, 22:24
von Witwe Bolte
*lach* ... so einfach kann es sein !
Imker hat recht, ich habe mit dem Ombusmann/-frau/-stelle auch schon gute Erfahrungen gemacht.

Deine Bank muss Dir übrigens sagen, wer zuständig ist.
Mir haben sie damals nur eine Postadresse gesagt.
"Nein, tefonisch geht nicht,"
"Nein, per Email geht auch nicht".

Es war ein Leichtes, die Telefonnummer rauszufinden
und die Dame am andern Ende der Leitung war supernett:

" ... aber gern! Natürlich können Sie uns das auch gern per Email schicken,
unsere Emailadresse: ... "

Viel Glück!

Ja, inkompetente Leute an der falschen Stelle sind wirklich keine Freude!
Hoffentlich hast Du Dir auch den Namen von dem Bankmitarbeiter notiert,
(damit sein Vorgesetzter in vielleicht gleich mal zu ner Fortbildung schickt ... *lach* ).

Viel Glück!

Re: Quellenfreigabe Konto

Verfasst: 27. Jun 2022, 23:30
von Lieschenmüller
@Witwe Bolte. Die 3 Zahlungseingänge sind von 3 verschiedenen stellen, wurden jedoch zusammen gerechnet und mein AG zahlt dann in einem Betrag an den IV. Warum? Weil 2 Eingänge aus den Niederlanden kommen und die noch behämmerter sind als die in Deutschland.
Die Quellenfreigabe wurde gegeben, da ich ein wechelndes Einkommen habe. Fahrtkosten variieren, ab und anhab ich Bereitschaftsdienst oder auch mal WE oder Nachtzuschlag.
Wenn man eine Quellenfreigabe hat, hebelt diese den Pfändungsfreibetrag aus, ansonsten bräuchte man die Quellenfreigabe nicht, müsste aber quasie jeden Monat bei Gericht einen neuen Antrag stellen. Diese Quellenfreigabe ist dann auch sofort durch die Bank frei zu geben, da halt kein Freibetrag in dem Sinne besteht. Mein AG tritt ab und der Rest ist meins. Und ja...ich liege weit über dem Freibetrag.
ich bin noch im laufenden Insoverfahren, da ich auch Schulden in den Niederlanden habe und die Mühlen da noch langsamer arbeiten und ich auch noch eine Nachberechnung meiner Abtretung eingeklagt habe (Bereinigung meines Einkommens wegen Steuernachzahlung an das Finanzamt und Vorauszahlung), hat das alles etwas länger gedauert.
Es kann sich aber nur noch um ein paar Wochen handeln, da die Schlußrechning jetzt doch endlich mal erfolgt ist.
Wäre ich in der Wohlverhaltensphase wurde es diese Discussion, hoffe ich, gar nicht geben.

Re: Quellenfreigabe Konto

Verfasst: 27. Jun 2022, 23:33
von Lieschenmüller
@imler, wenn wir dich nicht hätten. Danke für den Tip.
Ich werde denen morgen noch mal auf die Nerven gehen, vielleicht hab ich ja Glück und da hat doch mal einer Ahnung. Trotzdem werde ich den Ombudsmann über diese Unfähigkeit informieren. An den Bankdirektor kam ich heute leider nicht ran. Der wollte mich einfach nicht mit dem verbinden....versteh ich nicht.
Ach ja...ich hab den Namen von dem "Berater".

Re: Quellenfreigabe Konto

Verfasst: 28. Jun 2022, 07:29
von Lieschenmüller
Frage...wäre das eigentlich was für die Bafin? Was würde schneller gehen Ombudsmann oder Bafin?

Re: Quellenfreigabe Konto

Verfasst: 28. Jun 2022, 08:01
von Witwe Bolte
Warum 'oder' ?
Schick Deine Beschwerde an beide.
Und berichte, wer schneller reagiert hat.

Ich habe mich damals nur an die Ombudsstelle gewandt,
und ich meine, nach wenigen Tagen rief mich der Mitarbeiter der Bank an und schlug mir als Lösung für "mein Problem" genau das vor, was ich von der Bank wollte (und was der Rechtslage entsprach).
Aber er tat so, als wenn er mir großzügig entgegenkommen wollte.

Viel Glück!

Re: Quellenfreigabe Konto

Verfasst: 28. Jun 2022, 08:04
von imker
1. das ist nichts für die/das Bafin
2. Wie kann man sich beschweren? Sie können sich mit Ihrem Anliegen an den Ombudsmann wenden. Richten Sie Ihr Anliegen schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle beim Bundesverband deutscher Banken (Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: +49 30 1663-3169, [email protected]).01.02.2018
3. https://bankenverband.de/ueber-uns/ombudsmann/

Re: Quellenfreigabe Konto

Verfasst: 28. Jun 2022, 10:10
von mucel
imker hat geschrieben: 28. Jun 2022, 08:04 1. das ist nichts für die/das Bafin
Warum ist das nichts für die BAFIN, wenn eine Bank sich rechtswidrig verhält? Wenn sowohl vom Gericht als auch vom IV Freigaben vorliegen, dürfte das Verhalten der Bank mit nichts zu rechtfertigen sein. Und wenn Banken sich gegenüber Verbrauchern nicht korrekt bzw. sogar rechtswidrig verhalten, interessiert das die BAFIN durchaus. Und tatsächlich ist es auch so, dass die BAFIN den Verbrauchern hier auch schnell und engagiert zur Seite steht.

Bevor ich mir ein trandusseliges Verfahren über einen Ombudsmann antun würde, würde ich immer wenn es möglich ist, über die BAFIN gehen. Das hat auch bessere erzieherische Wirkung bei den Banken.