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Gehören Erstattung auf meinem Bankkonto dem Insolvenzverwalter?

Verfasst: 27. Jun 2022, 11:51
von mariech
Bin in mein ersten Monat der Privatinsolvenz und hab ein paar Fragen.

Ich hab ein Zug Ticket für 10 € gekauft und die Strecke war gesperrt. Der Zug ist ausgefallen ausgefallen und ich musste mir ein Taxi holen das hat mir 70 € kostet.

Von Bahn Kundencenter hab ich Bescheid bekommen, ich bekomm die Erstattung definitiv und auf mein Bankkonto.
Die Bahn zahlt nicht in Bar aus sondern auf mein Girokonto das von Insolvenzverwalter verwaltet wird.
Muss ich die Erstattung die mir zusteht an den Insolvenzverwalter abtreten?

Ich hab mir Kleidung online gekauft und die Hälfte zurück geschickt. Bei Kauf hab ich 112 € gezahlt und der Verkäufer erstattet mit 50€ zurück.
Muss ich die 50 € an mein Insolvenzverwalter abtreten?

Re: Gehören Erstattung auf meinem Bankkonto dem Insolvenzverwalter?

Verfasst: 27. Jun 2022, 13:26
von tidus82
Solange du damit unter dem P-Konto-Freibetrag bleibst, nicht. Aber prinzipiell ist das Zufluss und muss - sofern du am Ende über den Freibetrag liegst - abgegeben werden.

Re: Gehören Erstattung auf meinem Bankkonto dem Insolvenzverwalter?

Verfasst: 27. Jun 2022, 15:47
von Lieschenmüller
Du könntest versuchen, deinem IV zu erklären, dass das Geld eine Rückerstattung von Fahrtkosten ist, die unpfändbar sind.
Er müsste dann, wenn du damit über deinem Freibetrag liegst, eine Einzelfreigabe zur Bank schicken.

Re: Gehören Erstattung auf meinem Bankkonto dem Insolvenzverwalter?

Verfasst: 27. Jun 2022, 15:50
von tidus82
Naja, ist eine Erstattung der Bahn unpfändbar? Ich vermute nicht.

Re: Gehören Erstattung auf meinem Bankkonto dem Insolvenzverwalter?

Verfasst: 27. Jun 2022, 22:32
von insolaner
da ist ja sogar das Jobcenter gnädiger, da werden solche 'Einnahmen' (auch aus privaten Verkäufen bzw. Käufen/Rücksendungen) nicht als Einnahme gerechnet,,,

Re: Gehören Erstattung auf meinem Bankkonto dem Insolvenzverwalter?

Verfasst: 27. Jun 2022, 23:37
von Lieschenmüller
Warum soll die Erstattung der Bahn anders gehandhabt werden als die Erstattung der AG für Reisekosten? Ist dich im Grunde nichts anderes. Versuch macht kluch.