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Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?

Verfasst: 16. Apr 2019, 19:53
von Nordica1975
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Dann werde ich versuchen das erstmal beiseite zu schieben und werde dann in 1 oder 2 Jahren sehen ob ich nochmal was davon höre.

Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?

Verfasst: 17. Jun 2020, 11:11
von Nordica1975
Hallo, ich möchte das Thema nochmal aufgreifen da sich mein Verfahren (Hoffentlich) so langsam dem Ende neigt.
Die Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren sind gegeben, was mir auch vom Treuhänder und vom Gericht bestätigt wurde.
In 10 Wochen sind dann die 5 Jahre um und meinen Antrag zur Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung hatte ich schon im Februar gestellt.
Ein Gläubiger hatte eine Forderung als vbuH angemeldet. Dem Rechtsgrund der vbuH hatte ich widersprochen.
Die Anmeldung sowie mein Widerspruch sind in der Tabelle vermerkt. Seit dem habe ich dazu nichts mehr gehört.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was passiert nach Erteilung der Restschuldbefreiung und Ende der Speicherfrist aller Insolvenzforderungen bei der Schufa!?
Bleibt diese Forderung auch nach den drei Jahren bestehen oder wird sie wie die anderen gelöscht?
Ich weiß, bis dahin ist noch viel Zeit. Aber das sind Fragen über die man sich halt Gedanken macht.
Vielleicht weiß hier ja jemand weiter.

Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?

Verfasst: 18. Jun 2020, 08:22
von Graf Wadula
Tatsächlich ist das ein sehr komplexes Thema seit einer Entscheidung des BGH - IX ZR 41/10 -geworden. Ohne das jetzt näher zu bewerten, sieht es wie folgt aus. Da die Forderung mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet wurde und Sie "nur" gegen den Rechtsgrund Widerspruch eingelegt haben, hat das Insolvenzgericht dem Gläubiger auf Antrag einen vollstreckbaren Tabellenauszug zu erteilen. Sollte dann der Gläubiger mit diesem Tabellenauszug gegen Sie die Zwangsvollstreckung betreiben, können bzw. müssen Sie Vollstreckungsabwehrklage erheben.
Die Löschung in der Schufa ist wiederum ein ganz anderes Ding, dazu kann ich wenig sagen. Ich weiß nur, dass die Erteilung der RSB in die Schufa eingetragen und nach 3 Jahren gelöscht wird. Und diese Eintragung hat nichts mit dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Forderung zu tun.

Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?

Verfasst: 18. Jun 2020, 17:34
von Nordica1975
Die Möglichkeit dass der Gläubiger mit dem Tabellenauszug vollstrecken könnte, ist mir bekannt.
Was die Schufaeinträge der Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung betrifft, ist es nicht so dass diese auch drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht werden? Nur was ist mit einer Forderung die als vbuh in der Tabelle gekennzeichnet ist, aber nie weiter verfolgt wurde? Die kann doch eigentlich nicht auf ewig in der Schufa stehen!? Vielleicht gibt es ja hier jemanden der damit schon seine Erfahrungen gemacht hat.

Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?

Verfasst: 18. Jun 2020, 18:49
von imker
Nach drei Jahren ist das Insolvenzverfahren/die Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Die Forderungen selbst sind vom Schufa-Teilnhmer als erledigt zu melden. 3 Jahre nach Erledigung sollen die weg sein - kontrolliert habe ich das nicht und ein erledigungsvermerk erscheint mir besser zu sein als gar keine Eintragungen. Die im Verfharen als vbuH angemeldete Forderung ...ist die denn vor Insolvenzeröffnung in der Schufa zu finden gewesen?? Ich würde einfach mal den kostenlosen Papierauszug bei der Schufa anfordern.

Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?

Verfasst: 18. Jun 2020, 19:09
von Nordica1975
Das habe ich heute auch gemacht.
Als normale Forderung stand sie aber vor Eröffnung in der Schufa. Das weiß ich sicher.

Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?

Verfasst: 18. Jun 2020, 22:20
von imker
..und die deliktische Eigenschaft ist doch streitig...und streitigige Dinge sollten da doch nicht rein - oder wie ist das mit bestrittenen Forderungen????

Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?

Verfasst: 19. Jun 2020, 07:52
von Nordica1975
Vor der Eröffnung war es halt als ganz normale Forderung eingetragen, bzw als Kartenvertrag.
Ich schaue mal was jetzt in der Schufa steht.
Mich würde halt interessieren ob auch diese Forderung ein Erledigungsmerkmal nach Erteilung der Restschuldbefreiung bekommt. Immer vorausgesetzt der Gläubiger kommt nicht auf die Idee mit dem Tabellenauszug einen Pfändungsversuch zu unternehmen.

Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?

Verfasst: 19. Jun 2020, 08:19
von imker
und kann man nicht mehr auf Feststellung klagen, dass es keine vbuH war - muss man bis zur Vollstreckung des Gläubigers warten ...30 Jahre??

Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?

Verfasst: 19. Jun 2020, 09:04
von Nordica1975
Das ist die Frage ob sich der Aufwand lohnt. Nach allem was ich bisher gehört habe, kommt es so gut wie nie vor das ein Gläubiger wirklich mit dem Tabellenauszug einen Vollstreckungsversuch unternimmt. Hier handelt es sich um eine bekannte Anwaltskanzlei die die Forderung von der Advanzia Bank aufgekauft hat,