Bank macht Probleme

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PleiteGeier15
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Re: Bank macht Probleme

Beitrag von PleiteGeier15 »

caffery hat geschrieben: 9. Okt 2019, 12:38 Nochmal:

Bei dem von Dir genannten Antrag auf RSB-Erteilung reicht es NICHT, eine Bestätigung einzureichen, dass die Kosten gedeckt sind. Es müssen zudem die Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt sein.
Jap, die sind befriedigt, 3 Forderungen, wovon eine bestritten wird. Die Dame vom Insolvenzverwalter sagte mir, die drei Forderungen belaufen sich auf knapp 2200€. Zu den Forderungen kommen noch die Gerichtskosten und die Auslagen für den Insoverwalter. Die Kosten sind alle gedeckt, sofern sich keiner mehr meldet.
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insolaner
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Re: Bank macht Probleme

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 9. Okt 2019, 12:10
tidus82 hat geschrieben: 9. Okt 2019, 12:05 Sicherlich die Widerspruchs-, Einspruchs-, Erinnerungsfrist? (Ich weiß nie wann man was verwendet ^^).
Wenn Du Dir dahingehend unsicher bist, verwende einfach das schöne Wort "Rechtsmittelfrist". Damit liegst Du immer richtig;)
Beim Einlegen dieses Rechtsmittels hilft das aber wohl nicht, oder? Man kann ja schlecht schreiben "ich lege Rechtsmittel ein", das sollte man schon konkret benennen?!
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caffery
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Re: Bank macht Probleme

Beitrag von caffery »

insolaner hat geschrieben: 9. Okt 2019, 14:15 Beim Einlegen dieses Rechtsmittels hilft das aber wohl nicht, oder? Man kann ja schlecht schreiben "ich lege Rechtsmittel ein", das sollte man schon konkret benennen?!
Nein, eigentlich nicht.

Normalerweise wird von einem "Otto-Normalverbraucher" von keinem Gericht erwartet, dass er die korrekten juristischen Fachtermini kennt und benutzt - auch wenn das natürlich nicht schädlich ist.

Wenn aus dem geschilderten Zusammenhang deutlich wird, was der Antragsteller meint, dann sind die Gerichte angehalten diese Deutlichkeit so zu interpretieren, dass sie automatisch das richtige "Rechtsmittel" wählen.

Wenn z.b. jemand eine "Vollstreckungsabwehrklage" zu einem Zusammenhang einreicht, dieser aber formal eigentlich eine "Erinnerung" erfordert hätte, dann wird ein Gericht in aller Regel das auch so werten. So auch wenn man "Rechtsmittel" schreiben würde - dann wäre das Gericht angehalten das auf den Sachverhalt zutreffende Rechtsmittel zu wählen. Zumindest meiner persönlichen Erfahrung nach, halten sich Gerichte auch daran.

Genauso verhält es sich z.b. bei "Einspruch" und "Widerspruch". Wenn jemand gegen einen Vollstreckungsbescheid "Widerspruch" einlegt, dann ist das formal falsch. Es hätte "Einspruch" heißen müssen. Dennoch wird jedes Gericht das eingelegte Rechtsmittel als "Einspruch" werten obschon es nicht so benamt wurde.
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insolaner
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Re: Bank macht Probleme

Beitrag von insolaner »

PleiteGeier15 hat geschrieben: 9. Okt 2019, 13:17Jap, die sind befriedigt, 3 Forderungen, wovon eine bestritten wird. Die Dame vom Insolvenzverwalter sagte mir, die drei Forderungen belaufen sich auf knapp 2200€. Zu den Forderungen kommen noch die Gerichtskosten und die Auslagen für den Insoverwalter. Die Kosten sind alle gedeckt, sofern sich keiner mehr meldet.
also hast Du eine sehr hohe Nichtanmelderquote? Weil ja die Kosten des Gerichts und IV niedriger sein müssen als die nicht angemeldeten Forderungen, ansonsten "lohnt" sich das ganze doch kaum...
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PleiteGeier15
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Re: Bank macht Probleme

Beitrag von PleiteGeier15 »

insolaner hat geschrieben: 9. Okt 2019, 14:30
PleiteGeier15 hat geschrieben: 9. Okt 2019, 13:17Jap, die sind befriedigt, 3 Forderungen, wovon eine bestritten wird. Die Dame vom Insolvenzverwalter sagte mir, die drei Forderungen belaufen sich auf knapp 2200€. Zu den Forderungen kommen noch die Gerichtskosten und die Auslagen für den Insoverwalter. Die Kosten sind alle gedeckt, sofern sich keiner mehr meldet.
also hast Du eine sehr hohe Nichtanmelderquote? Weil ja die Kosten des Gerichts und IV niedriger sein müssen als die nicht angemeldeten Forderungen, ansonsten "lohnt" sich das ganze doch kaum...
Genau, damals hab ich ca.56 Forderung angemeldet, davon habe sich 3 gemeldet. Eine Forderung ist noch strittig. Der Insoverwalter bekommt mit MwSt. ca 4,5k.

Ich verusche das ganze schnell zu beenden, da ein Gläubiger mit 18 Forderungen und ca 10k dabei ist.
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insolaner
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Re: Bank macht Probleme

Beitrag von insolaner »

3 von 56 Forderungen, oder 3 Gläubiger?

Wie auch immer, scheint mir eine (für Dich) gute Quote zu sein!

Der mit 18 Forderungen zu 10k hat sich also nicht gemeldet? Cool... Vor allem, wenn die vorher (wie ich glaube) ja alle einzeln angeschrieben werden?!

Nur zum Verständnis nachgefragt: eine Forderung kann lediglich bis zum Übergang vom Insolvenzverfahren in die Wohlverhaltensphase angemeldet werden, wenn man in der WVP ist, ist die Nummer gegessen, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
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PleiteGeier15
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Re: Bank macht Probleme

Beitrag von PleiteGeier15 »

insolaner hat geschrieben: 9. Okt 2019, 19:39 Nur zum Verständnis nachgefragt: eine Forderung kann lediglich bis zum Übergang vom Insolvenzverfahren in die Wohlverhaltensphase angemeldet werden, wenn man in der WVP ist, ist die Nummer gegessen, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Soweit ich das verstanden hab, können seid 2014 Gläubiger gegen eine kleine Gebühr auch nach dem Eröffneten Verfahren sich melden. Also bis zum Ende - So hab ich das verstanden.
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insolaner
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Re: Bank macht Probleme

Beitrag von insolaner »

also auch nach dem eigentlichen Verfahren noch, innerhalb der WVP? Kann ich irgendwie nicht glauben...
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Graf Wadula
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Re: Bank macht Probleme

Beitrag von Graf Wadula »

insolaner hat geschrieben: 10. Okt 2019, 03:27 also auch nach dem eigentlichen Verfahren noch, innerhalb der WVP? Kann ich irgendwie nicht glauben...
Nein, nach Aufhebung kann keine Forderung mehr angemeldet werden.

Die Anmeldung von Forderungen im Zusammenhang mit der RSB ist ein sehr komplexes Thema.
Das ganze Thema hier in dem Thread zu erläutern ist nicht möglich.

Grundsätzlich können Forderungen (nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung) bis zur Aufhebung des Verfahrens angemeldet werden. bei einer etwaigen Verteilung werden aber nur Forderungen berücksichtigt, die bis zur Veröffentlichung des Schlussverzeichnisses angemeldet und geprüft sind. Das Schlussverzeichnis wiederum wird meist mit Anberaumung des Schlusstermins veröffentlicht.


Grundsätzlich kann eine Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt werden, wenn die Kosten gezahlt wurden und keine Forderungen angemeldet wurden. Dem steht es (natürlich) gleich, wenn alle angemeldeten Forderungen bezahlt wurden. In Ihrem Fall wird also wahrscheinlich das Gericht abwarten (müssen) bis zur Aufhebung des Verfahrens (weil dann keine Forderungen mehr angemeldet werden können). Manche Gerichte warten aber garnicht bis dahin ab, sondern erteilen vorzeitig nach Ablauf des Schlusstermins. In jedem Fall wird man aber vor Erteilung eine Anhörung durchführen.
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