Pfändungsfreigrenzen
Verfasst: 2. Mai 2022, 12:57
Hallo zusammen,
ich benötige bitte Infos,
nach meinem bisherigen Wissensstand beträgt der Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht (2Kinder) 1994€.
dies ist auch der Betrag der beim Pfändungsschutz Konto stehen bleibt.
jetzt habe ich allerdings auf der Seite finanztip gelesen
zitat:
Vollstreckungsbeschränkungen für den Mehrverdienst
Verdienst Du als Arbeitnehmer mehr als die für Dich relevante Pfändungsfreigrenze, darfst Du davon einen Teil behalten. Derjenige, der Schulden hat und arbeitet, soll mehr zum Leben haben, als der derjenige mit Schulden, der Arbeitslosengeld I oder II bekommt.
Übersteigt Dein Arbeitseinkommen den Grundfreibetrag, so sind drei Zehntel des darüber hinausgehenden Nettogehalts unpfändbar (§ 850c Abs. 3 ZPO). Zahlst Du als Schuldner Unterhalt, so sind für die erste Person weitere zwei Zehntel unpfändbar und für die zweite bis fünfte Person jeweils ein weiteres Zehntel.
In der folgenden Tabelle kannst Du das Ergebnis dieser Berechnung ablesen. Du findest dort die Angabe, wie viel von 10 Euro Mehrverdienst pfändungsfrei bleiben – abhängig von der Anzahl der Personen, für die Du Unterhalt zahlst.
ich verdiene 2800€Netto, 237€ werden direkt durch den Insolvenzverwalter vom Gehalt gepfändet, weiterhin geht alles über 1994 € auf das Auskehrungskonto und wird regelmäßig vom Insolvenzverwalter abgebucht.
wer kennt sich damit aus?
beste grüße Don
ich benötige bitte Infos,
nach meinem bisherigen Wissensstand beträgt der Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht (2Kinder) 1994€.
dies ist auch der Betrag der beim Pfändungsschutz Konto stehen bleibt.
jetzt habe ich allerdings auf der Seite finanztip gelesen
zitat:
Vollstreckungsbeschränkungen für den Mehrverdienst
Verdienst Du als Arbeitnehmer mehr als die für Dich relevante Pfändungsfreigrenze, darfst Du davon einen Teil behalten. Derjenige, der Schulden hat und arbeitet, soll mehr zum Leben haben, als der derjenige mit Schulden, der Arbeitslosengeld I oder II bekommt.
Übersteigt Dein Arbeitseinkommen den Grundfreibetrag, so sind drei Zehntel des darüber hinausgehenden Nettogehalts unpfändbar (§ 850c Abs. 3 ZPO). Zahlst Du als Schuldner Unterhalt, so sind für die erste Person weitere zwei Zehntel unpfändbar und für die zweite bis fünfte Person jeweils ein weiteres Zehntel.
In der folgenden Tabelle kannst Du das Ergebnis dieser Berechnung ablesen. Du findest dort die Angabe, wie viel von 10 Euro Mehrverdienst pfändungsfrei bleiben – abhängig von der Anzahl der Personen, für die Du Unterhalt zahlst.
ich verdiene 2800€Netto, 237€ werden direkt durch den Insolvenzverwalter vom Gehalt gepfändet, weiterhin geht alles über 1994 € auf das Auskehrungskonto und wird regelmäßig vom Insolvenzverwalter abgebucht.
wer kennt sich damit aus?
beste grüße Don