Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen
Verfasst: 25. Mär 2022, 13:08
Hallo zusammen! Bei mir wurde im Januar 2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich lebe alleine mit meinem jüngsten Sohn, für den ich monatlich knapp 600 € Unterhalt beziehe. Mein ältester Sohn studiert und lebt in einer Studenten WG. Ich bekomme das Kindergeld für beide Kinder, meinem großen Sohn überweise ich monatlich 300 € Unterhalt inkl. dem Kindergeld. Unterhalt für das große Kind bekomme ich keinen, Unterhaltsvorschuss gibt es über 18 nicht mehr.
Ich habe ein P Konto, mein Selbstbehalt ist auf 3 Personen festgelegt, also diese 1.900 noch irgendwas.
Ich verdiene ein monatliches Festgehalt in Höhe von 1850 €.
Ich bin wahrscheinlich ein wenig ahnungslos an die ganze Sache herangegangen (lief über Schuldnerberatung). Jedenfalls war ich sehr geschockt, als ich Mitte März plötzlich an kein Geld mehr herankam.
Ist es richtig, dass der gesamte Kindesunterhalt in Höhe von 600 € , bzw. der Betrag der die Freigrenze übertritt an die Gläubiger geht? Es ist doch eigentlich nicht mein Geld.
Ich habe leider nicht die Möglichkeit ein separates Kinderkonto zu eröffnen. Dazu bräuchte ich die Unterschrift vom Kindesvater (geteiltes Sorgerecht). ER verweigert prinzipiell erstmal sämtliche Unterschriften. Und selbst, wenn er sie geben würde, hätte er Zugriff auf das Konto, was in unserem Fall einfach auch nicht geht.
Nächste Frage, wie läuft es mit Rückzahlungen von retouren? In meinem Fall gerade neuen Staubsauger gekauft, war defekt. Habe das Geld zurücküberwiesen bekommen. Brauche es natürlich zum Kauf eines neuen Staubsaugers, aber jetzt zählt es als Einnahme und ist futsch.
Ich bekomme auch regelmäßig Fahrkostenerstattungen vom Arbeitgeber. Also Benzinkosten, die verauslage. Die würden dann ja auch als Einkommen gewertet?
Ich war kurz vor der Eröffnung bei meinem Insolvenzverwalter im Büro. Damals fragte ich auch nach, wie es mit Kleinanzeigenverkäufen von Kinderkleidung, Spielsachen und dergleichen ist, er versicherte mir, dass ihn dieses Geld nicht interessiert, da es ja Geld vom Kind ist. Aber wenn ich jetzt was verkaufe, wird es ja eben doch gleich von meinem Konto einbehalten.
Falls das wichtig ist. es gibt bei mir keine Lohnpfändung. Ich bin in der Probezeit und hatte den Insolvenzverwalter darum gebeten, meinen Arbeitgeber nicht zu informieren, da ich sonst die Kündigung befürchte. Da mein Gehalt unter dem Freibetrag liegt, war der Insolvenzverwalter vorerst einverstanden. Ich übersende ihm monatlich meine Gehaltsbescheinigung.
Ich habe ein P Konto, mein Selbstbehalt ist auf 3 Personen festgelegt, also diese 1.900 noch irgendwas.
Ich verdiene ein monatliches Festgehalt in Höhe von 1850 €.
Ich bin wahrscheinlich ein wenig ahnungslos an die ganze Sache herangegangen (lief über Schuldnerberatung). Jedenfalls war ich sehr geschockt, als ich Mitte März plötzlich an kein Geld mehr herankam.
Ist es richtig, dass der gesamte Kindesunterhalt in Höhe von 600 € , bzw. der Betrag der die Freigrenze übertritt an die Gläubiger geht? Es ist doch eigentlich nicht mein Geld.
Ich habe leider nicht die Möglichkeit ein separates Kinderkonto zu eröffnen. Dazu bräuchte ich die Unterschrift vom Kindesvater (geteiltes Sorgerecht). ER verweigert prinzipiell erstmal sämtliche Unterschriften. Und selbst, wenn er sie geben würde, hätte er Zugriff auf das Konto, was in unserem Fall einfach auch nicht geht.
Nächste Frage, wie läuft es mit Rückzahlungen von retouren? In meinem Fall gerade neuen Staubsauger gekauft, war defekt. Habe das Geld zurücküberwiesen bekommen. Brauche es natürlich zum Kauf eines neuen Staubsaugers, aber jetzt zählt es als Einnahme und ist futsch.
Ich bekomme auch regelmäßig Fahrkostenerstattungen vom Arbeitgeber. Also Benzinkosten, die verauslage. Die würden dann ja auch als Einkommen gewertet?
Ich war kurz vor der Eröffnung bei meinem Insolvenzverwalter im Büro. Damals fragte ich auch nach, wie es mit Kleinanzeigenverkäufen von Kinderkleidung, Spielsachen und dergleichen ist, er versicherte mir, dass ihn dieses Geld nicht interessiert, da es ja Geld vom Kind ist. Aber wenn ich jetzt was verkaufe, wird es ja eben doch gleich von meinem Konto einbehalten.
Falls das wichtig ist. es gibt bei mir keine Lohnpfändung. Ich bin in der Probezeit und hatte den Insolvenzverwalter darum gebeten, meinen Arbeitgeber nicht zu informieren, da ich sonst die Kündigung befürchte. Da mein Gehalt unter dem Freibetrag liegt, war der Insolvenzverwalter vorerst einverstanden. Ich übersende ihm monatlich meine Gehaltsbescheinigung.