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Hilfe

Verfasst: 24. Mär 2022, 14:47
von Melba
Liebe Community,

Wer kann mir helfen?

Ich bin kurz vor der RSB eventuell und frage mich, ob ich sie erlangen kann und was dagegen sprechen könnte.

Ich war einige Jahre selbständig als Provisionskraft und habe in dieser Zeit sehr viel geschludert, was die Abgabe der Steuererklärungen betraf. So kam es dass ich nach tabula rasa knapp 28.000€ Schulden hatte beim Finanzamt. Nach Abgabe der Steuererklärungen 2011 bis 14 und einiger sonstiger Verbindlichkeiten und Zusammenbruch meines damaligen ‚Unternehmens’ begab ich mich zur Schuldnerberatung, die mir die Wege in die Privatinsolvenz aufzeigte und auf diesem ersten Weg mich begleitete.
Dann kam das erste und einzige Treffen mit dem Insolvenzverwalter/Treuhänder.
Dort wurde die Sachlage sortiert.
Ich wurde vom InSo aufgefordert, meine Steuererklärungen für 2015/16 einzureichen.
2016 wurde vom InSoV weitergegeben an das FA. Von denen kam nichts.

Die nächsten Schreiben vom InSoV waren, dass sie meine Angaben zur Steuererklärung 2015 nicht nachvollziehen können und mich um entsprechende Nachweise gebeten, ob und wie meine Angaben zu veranlagen wären. Ich schrieb ihnen, dass ich die ersten 3 Monate selbständig war, Gesamteinkommen hier ca 4100€. Danach in diesem Jahr 2015 JobCenter, Bewerbungstrainig, Fortbildung, Arbeitsvertag ab Mitte Oktober.

Kurz zum Überblick: ich schaffte es nach der Selbständigkeitsmisere Juni 2015, eine Fortbildung zu bekommen und ein festes Arbeitsverhältnis ab Oktober 2015, das bis heute fortbesteht.

Dann kam die Zeit der WPV. Der InSoV schrieb ich sei nun selbst zuständig für meine Steuererklärungen. Ich war damit überfordert und habe es verdrängt. Vom Finanzamt kam nichts.(heißt ja nichts, ich bin in der Bringschuld).

Meine RSB könnte ab Ende Juni 2022 eintreten und ich frage mich, ob ich was Dummes übersehen habe, was in diesen letzten 3 Monaten noch möglich ist und unbedingt zu tun ist.

Der InSoV hat alle meine Lohnabrechnungen der letzten 6 Jahre. Ich habe immer brav das pfändbare Einkommen abgetreten, es dürften etwa 15.000€ sein. Mein Arbeitsverhältnis ist nach wie vor aufrecht.

Aber ich kann nicht schlafen. Habe ich meine Mitwirkungspflicht verletzt, habe ich Steuerhinterziehung betrieben weil ich damals mit dieser Steuererkärung nicht klar kam. Was habe ich noch übersehen.

Vom Finanzamt kam nichts. Ich habe, da ich teilweise während Corona in Kurzarbeit war, 2020 und 21 meine Steuererklärungen nur für diese Jahre eingereicht, Ergebnis noch offen.

Die Quintessenz meiner Fragestellung ist, ob ich darauf hoffen kann, restschuldbefreit zu werden im Juli oder August diesen Jahres oder mich auf meine Restschulden einstellen sollte.

Herzliche Grüße
Melba

Re: Hilfe

Verfasst: 24. Mär 2022, 15:39
von Graf Wadula
Ihre sogenannten Obliegenheiten, die Sie während der WVP erfüllen müssen, ergeben sich aus § 295 InsO. Wenn Sie diese Sachen alle gemacht haben, wird es keine Versagung der RSB geben.
Die Steuererklärungen sind für das Verfahren völlig irrelevant. das wären Neuforderungen, die sind an dem Verfahren nicht beteiligt. Lesen Sie mal den § 295 InsO (alte Fassung), dann dürften Sie wieder völlig beruhigt schlafen können ;)!

Re: Hilfe

Verfasst: 24. Mär 2022, 15:45
von Witwe Bolte
Hallo Melba, jetzt hast Du so lange durchgehalten und nun auf den letzten Metern kommt Panik auf ?
Warum ?
Gibt es einen konkreten Anlass für Deine Sorge ?

Eine Versagung der RSB kann nur erfolgen, wenn ein Inso-Gläubiger dazu einen Antrag beim Gericht stellt.
Hast Du noch andere Gläubiger als das FA ?

Wenn NUR das FA, dann könnte ein Versagungsantrag auch nur von dort gestellt werden.

Aber warum sollten die das tun ?
Lies mal die Versagensgründe lt. InsO § 290:
https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

Trifft irgendetwas davon auf Dich zu ?

Ich vermute mal: Nein.

Seit 2016 hast Du keine Steuererklärung mehr abgegeben ?
Warst Du seitdem nur angestellt ?
Oder auch selbständig oder hattest sonstige Einkünfte (zB "Minijob") ?

Dann könnte es ja sein, dass Du gar keine Steuererklärung abgeben MUSST.
zB hier kannst Du nachlesen, wann man muss ("Pflichtveranlagung")
oder eben nicht muss, aber kann ("Antragsveranlagung").

Oft genug bekommen Angestellte ja Steuern erstattet (zB wg. Werbungskosten, Fahrtkosten, Weiterbildung usw), wenn man dann keine Steuererklärung abgibt ... selbst Schuld.
Es gibt ja zB Lohnsteuervereine, die das für recht wenig Geld machen.

Ich will sagen: In Deinem Posting klingt nichts danach, dass Deine Sorge berechtigt sein könnte.
(Verständlich ist sie aber trotzdem ... "kann ja immer mal was schiefgehen ...").

Lies Dir die Links mal durch und prüfe sie mit Blick auf Deine Situation.
Und dann stell weiter Fragen, wenn nötig.

Ansonsten: Viel Glück auf dem "Endspurt" !!

Nachsatz
Nur mal so interessehalber: Was ist eine selbständige "Provisionskraft" ?
Was macht man/frau da so ?
Ist das so was wie ein Handelsvertreter oä ?

Re: Hilfe

Verfasst: 24. Mär 2022, 16:44
von Melba
Hallo Witwe Bolte,

Vielen lieben Dank für die Antwort.

Ja, es gab noch ein paar wenige Gläubiger, ein uraltes Postbankkonto Überziehungszinsen,RA Heyl), Krankenkasse, Handyrechnungen.

Immer nur angestellt tätig, keine Minijobs, etc.

Ich sage es mal so: ich habe dem Treuhänder nicht gerade pünktlich die Lohnabrechnungen eingereicht. Aber er bekam sie letztendlich vollständig. Vor dem Treuhänder habe ich Angst, dass er so genervt von mir ist, dass die Abrechnungen immer so lange auf sich warten ließen, dass er sozusagen Einspruch gegen die RSB erhebt.

Und da diese Steuererklärung 2015 sozusagen unter den Tisch gefallen ist, hier meine Angst, dass es sich um fehlende Mitwirkungspflicht handeln könnte oder was auch immer. Habe mich gefragt, ob ich beim Finanzamt nachfragen sollte, ob sie noch etwas von mir brauchen könnten.

Provisionskraft, ja, man macht für Firmen verkaufsfördernde Beratungen vor wechselnden Orten, zB Haushaltswaren. Das war sowas wie ein Handelsvertreter.

Falls ich das schaffe und dann wieder meinen vollen Lohn bekomme, puh, dann beginnt für mich ein neues Leben.

Liebe Grüße
Melba

Re: Hilfe

Verfasst: 24. Mär 2022, 19:38
von tidus82
Mach dir keinen Stress, der Treuhänder kann keinen Widerspruch einlegen. Das können nur Gläubiger und.. naja, du.. :)

Dem Treuhänder wird es am Ende auch völlig egal sein, Hauptsache er hat seine Sachen und du hast deine Mitwirkungspflichten nicht verletzt. (Darüber hätte er dich in Kenntnis setzen müssen, nur falls du jetzt auf einen komischen Gedanken kommst)

Re: Hilfe

Verfasst: 24. Mär 2022, 20:37
von Witwe Bolte
Nein, ich würde beim Finanzamt nicht nachfragen - wozu auch ?
Ob Du die Steuererklärungen abgegeben hast oder nicht, hat mit der Restschuldbefreiung nichts zu tun, wie Graf Wadula auch schon schrieb.
Und vor dem Treuhänder brauchst Du auch keine Angst zu haben, denn erstens darf er nach dem Gesetz keinen Versagungsantrag stellen und zweitens wird der sich mit Dir sicher keine zusätzliche Arbeit machen wollen. Das bezahlt ihm doch keiner.

Also bleib cool.
Und freu Dich schon mal, dass Du es bald geschafft hast.

Re: Hilfe

Verfasst: 24. Mär 2022, 22:41
von Graf Wadula
§290 InsO gilt nicht mehr in der WVP. in der WVP gibt es nur noch die Versagungsgründe nach § 295 InsO

Re: Hilfe

Verfasst: 25. Mär 2022, 11:26
von Melba
Liebe Community,

Ich danke Euch sehr für Eure Antworten.

Die eigene Gedankenspirale ist doch sehr verzweigt, groß, manchmal klar und dann wieder sehr verwirrend. Jeder der Schulden hat ist hier ja auf seinem eigenen persönlichen Weg hingekommen
und kommt damit auf seine eigene Weise klar oder eben noch nicht. Im besten Fall lernt man daraus.

Ich schaue gerade zurück auf die letzten 6 Jahre, in denen ich mich in meinem Job engagiert habe und mich wohl fühlte in der Sicherheit, dass ich nur einfach arbeite und mich freute wenn immer wieder etwas mehr von den Schulden herunter ging. In manchen Monaten wurde es ganz schön eng finanziell, in anderen kam ich besser über die Runden. Liegt daran, dass ich unterschiedlich hohe Provisionen im Monat erzielen konnte. Manchmal dachte ich auch nur, verdammt, wenn du das Geld jetzt noch hättest…

Aber nach einer komplett chaotischen jahrelangen blauäugigen Selbständigkeit ein Festangestelltenverhältnis mit so einem Erfolg zu schaffen erfüllt mich ein wenig mit Stolz. Ich habe mehr als 6 Jahre hart daran gearbeitet.

Ich schaue ein wenig zurück auf die Person, die ich vorher war: Geld ist zum Ausgeben da.. aber dass man auch zu einigen Dingen verpflichtet ist entging meiner Aufmerksamkeit. Rücklagen= ein Fremdwort. Viel viel verschludert, keine Ordnung, ein Chaos. Immer nur von Tag zu Tag gelebt. Was kann ich heute Exklusives essen, welche Möbel, Klamotten will ich unbedingt haben etc. Geld geht schnell dahin.

Vieles von dem was ich damals glaubte haben zu müssen ist gar nicht mehr wichtig. Ich habe ein schönes Konto auf Guthabenbasis und sehr überschaubare Ausgaben. Ich fühle mich reicher als je zuvor.

Die Kehrseite der Medaille, die auch gar nicht so verkehrt ist, ist, was habe ich früher vielleicht getan was mir noch einen Strick daraus drehen könnte. Habe ich etwas vergessen. Behalte ich meine Restschulden oder kann ich ein neues Leben anfangen in 3 Monaten. Bin ich wieder eine Bürgerin dieser Stadt? Habe ich die GEZ bezahlt? Enercity? Was wenn Mahnungen kommen. Mein Score dürfte nicht allzu gut sein, auch wenn alles okay ist. Ach Leute, ich habe so so viel Gedanken im Kopf.
Ich hoffe dass alles gut wird.
LG Melba

Re: Hilfe

Verfasst: 25. Mär 2022, 11:48
von Melba
Was ich jetzt gerade mache ist, ziemlich viele Papiere zu sichten. Das war bislang immer nur mein absoluter Traumapunkt. Überhaupt alte Papiere anzufassen. Zeiten von vor der Insolvenz. Als ich noch selbst Rechnungen geschrieben habe. Ich würde das gerne alles geschreddert dem Papiercontainer übergeben. Ich will es nicht mehr um mich haben.

Re: Hilfe

Verfasst: 25. Mär 2022, 11:59
von Melba
Was ich übrigens nicht weiß: wie hoch waren damals real die angemeldeten Forderungen.
Hätte ich vorzeitig RSB beantragen können?
Wie findet man sich unter insolvenzbekanntmachungen. Habe nichts finden können unter Angabe der mir bekannten Nummern.