Hilfe
Verfasst: 24. Mär 2022, 14:47
Liebe Community,
Wer kann mir helfen?
Ich bin kurz vor der RSB eventuell und frage mich, ob ich sie erlangen kann und was dagegen sprechen könnte.
Ich war einige Jahre selbständig als Provisionskraft und habe in dieser Zeit sehr viel geschludert, was die Abgabe der Steuererklärungen betraf. So kam es dass ich nach tabula rasa knapp 28.000€ Schulden hatte beim Finanzamt. Nach Abgabe der Steuererklärungen 2011 bis 14 und einiger sonstiger Verbindlichkeiten und Zusammenbruch meines damaligen ‚Unternehmens’ begab ich mich zur Schuldnerberatung, die mir die Wege in die Privatinsolvenz aufzeigte und auf diesem ersten Weg mich begleitete.
Dann kam das erste und einzige Treffen mit dem Insolvenzverwalter/Treuhänder.
Dort wurde die Sachlage sortiert.
Ich wurde vom InSo aufgefordert, meine Steuererklärungen für 2015/16 einzureichen.
2016 wurde vom InSoV weitergegeben an das FA. Von denen kam nichts.
Die nächsten Schreiben vom InSoV waren, dass sie meine Angaben zur Steuererklärung 2015 nicht nachvollziehen können und mich um entsprechende Nachweise gebeten, ob und wie meine Angaben zu veranlagen wären. Ich schrieb ihnen, dass ich die ersten 3 Monate selbständig war, Gesamteinkommen hier ca 4100€. Danach in diesem Jahr 2015 JobCenter, Bewerbungstrainig, Fortbildung, Arbeitsvertag ab Mitte Oktober.
Kurz zum Überblick: ich schaffte es nach der Selbständigkeitsmisere Juni 2015, eine Fortbildung zu bekommen und ein festes Arbeitsverhältnis ab Oktober 2015, das bis heute fortbesteht.
Dann kam die Zeit der WPV. Der InSoV schrieb ich sei nun selbst zuständig für meine Steuererklärungen. Ich war damit überfordert und habe es verdrängt. Vom Finanzamt kam nichts.(heißt ja nichts, ich bin in der Bringschuld).
Meine RSB könnte ab Ende Juni 2022 eintreten und ich frage mich, ob ich was Dummes übersehen habe, was in diesen letzten 3 Monaten noch möglich ist und unbedingt zu tun ist.
Der InSoV hat alle meine Lohnabrechnungen der letzten 6 Jahre. Ich habe immer brav das pfändbare Einkommen abgetreten, es dürften etwa 15.000€ sein. Mein Arbeitsverhältnis ist nach wie vor aufrecht.
Aber ich kann nicht schlafen. Habe ich meine Mitwirkungspflicht verletzt, habe ich Steuerhinterziehung betrieben weil ich damals mit dieser Steuererkärung nicht klar kam. Was habe ich noch übersehen.
Vom Finanzamt kam nichts. Ich habe, da ich teilweise während Corona in Kurzarbeit war, 2020 und 21 meine Steuererklärungen nur für diese Jahre eingereicht, Ergebnis noch offen.
Die Quintessenz meiner Fragestellung ist, ob ich darauf hoffen kann, restschuldbefreit zu werden im Juli oder August diesen Jahres oder mich auf meine Restschulden einstellen sollte.
Herzliche Grüße
Melba
Wer kann mir helfen?
Ich bin kurz vor der RSB eventuell und frage mich, ob ich sie erlangen kann und was dagegen sprechen könnte.
Ich war einige Jahre selbständig als Provisionskraft und habe in dieser Zeit sehr viel geschludert, was die Abgabe der Steuererklärungen betraf. So kam es dass ich nach tabula rasa knapp 28.000€ Schulden hatte beim Finanzamt. Nach Abgabe der Steuererklärungen 2011 bis 14 und einiger sonstiger Verbindlichkeiten und Zusammenbruch meines damaligen ‚Unternehmens’ begab ich mich zur Schuldnerberatung, die mir die Wege in die Privatinsolvenz aufzeigte und auf diesem ersten Weg mich begleitete.
Dann kam das erste und einzige Treffen mit dem Insolvenzverwalter/Treuhänder.
Dort wurde die Sachlage sortiert.
Ich wurde vom InSo aufgefordert, meine Steuererklärungen für 2015/16 einzureichen.
2016 wurde vom InSoV weitergegeben an das FA. Von denen kam nichts.
Die nächsten Schreiben vom InSoV waren, dass sie meine Angaben zur Steuererklärung 2015 nicht nachvollziehen können und mich um entsprechende Nachweise gebeten, ob und wie meine Angaben zu veranlagen wären. Ich schrieb ihnen, dass ich die ersten 3 Monate selbständig war, Gesamteinkommen hier ca 4100€. Danach in diesem Jahr 2015 JobCenter, Bewerbungstrainig, Fortbildung, Arbeitsvertag ab Mitte Oktober.
Kurz zum Überblick: ich schaffte es nach der Selbständigkeitsmisere Juni 2015, eine Fortbildung zu bekommen und ein festes Arbeitsverhältnis ab Oktober 2015, das bis heute fortbesteht.
Dann kam die Zeit der WPV. Der InSoV schrieb ich sei nun selbst zuständig für meine Steuererklärungen. Ich war damit überfordert und habe es verdrängt. Vom Finanzamt kam nichts.(heißt ja nichts, ich bin in der Bringschuld).
Meine RSB könnte ab Ende Juni 2022 eintreten und ich frage mich, ob ich was Dummes übersehen habe, was in diesen letzten 3 Monaten noch möglich ist und unbedingt zu tun ist.
Der InSoV hat alle meine Lohnabrechnungen der letzten 6 Jahre. Ich habe immer brav das pfändbare Einkommen abgetreten, es dürften etwa 15.000€ sein. Mein Arbeitsverhältnis ist nach wie vor aufrecht.
Aber ich kann nicht schlafen. Habe ich meine Mitwirkungspflicht verletzt, habe ich Steuerhinterziehung betrieben weil ich damals mit dieser Steuererkärung nicht klar kam. Was habe ich noch übersehen.
Vom Finanzamt kam nichts. Ich habe, da ich teilweise während Corona in Kurzarbeit war, 2020 und 21 meine Steuererklärungen nur für diese Jahre eingereicht, Ergebnis noch offen.
Die Quintessenz meiner Fragestellung ist, ob ich darauf hoffen kann, restschuldbefreit zu werden im Juli oder August diesen Jahres oder mich auf meine Restschulden einstellen sollte.
Herzliche Grüße
Melba