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Zustaendigkeit

Verfasst: 1. Mär 2022, 11:21
von El Torro
Hallo...
Bin in der Wohlverhaltensphase...
Hatte mal eine Frage..
Muss mein Arbeitgeber die pfaendbaren Bezüge
Abführen oder kann Ich das auch nach Lohnerhalt...
Oder ist das in der Insoverordnung explizit geregelt..
MfG
El Torro

Re: Zustaendigkeit

Verfasst: 1. Mär 2022, 11:30
von schneemann1973
Ich durfte es damals selbst machen, natürlich in Rücksprache mit der Treuhänderin. Ich habe höflich gefragt mit dem Hinweis, daß ich die nötigen Kenntnisse bzgl. §850c ZPO habe und daß mein Arbeitgeber mir jeden Monat 20 Euro abzieht für Berechnung und Überweisung. Einfach versuchen und freundlich fragen.

Re: Zustaendigkeit

Verfasst: 1. Mär 2022, 11:41
von golem
Moin!

"Insolvenzordnung (InsO)
§ 292 Rechtsstellung des Treuhänders
(1) Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. [...]"

Meiner Erfahrung nach legt jeder Treuhänder diese Formulierung für sich und seiner Rechtsauffassung entsprechend aus. Es gibt welche, die auf eine Offenlegung der Abtretung beim Arbeitgeber bestehen, der dann auch die Abführung der pfändbaren Beträge ausführen muss, andere geben sich mit der Zusendung der jeweiligen Lohnpfändung zufrieden und lassen sich das ggf. Pfändbare vom Schuldner überweisen. Müsstest Du mit Deinem Treuhänder tatsächlich driekt klären, wie er dazu steht. Einen Anspruch, dass er dem zustimmt, gibt es nicht.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
golem