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VbuH Forderung nach RSB

Verfasst: 27. Feb 2022, 14:17
von Staubihausen
Hallo zusammen,

mein Nachbar (65-jähriger Rentner) und er hat es nicht so mit dem Internet. Wir waren oft im Gespräch weil unsere Insolvenzzeit recht nah beieinander lag.

Vor der Beantragung der Privatinsolvenz gab es eine vbuH-Forderung (ich glaube wegen Betrugs vor etwa ), die auch wohl zu recht tituliert ist und er auch damals deswegen vorbestraft war. Und er auch eine Weile in Raten einen kleinen Betrag beglichen hat. Dann kam eben die PI und dann gab es ja auch den Pfändungsschutz.
Nun ist bei ihm seit anderthalb Jahren die RSB durch.
Der Gläubiger hat sich, auch nach der RSB damals August 2020, bisher nicht gemeldet. Er hat täglich Angst das plötzlich wieder sein Konto gepfändet wird oder der GV vor der Türe steht. Seine Rente ist etwas über der Pfändungsgrenze. Aber er lebt gerade noch so, dass er überlebt, bei den steigenden Kosten. Er könnte den Betrag, seiner Aussage nach, niemals begleichen und weiß auch das eine vbuH-Forderung mit der RSB nicht weg ist.

Könnte er auf eine Verjährung hoffen? Oder muss er Rest seines Lebens mit dem Damoklesschwert leben?

Vielen lieben Dank im voraus

Re: VbuH Forderung nach RSB

Verfasst: 27. Feb 2022, 20:37
von imker
glaube ich auch, aber genau weiß ich das nicht :mrgreen:

Re: VbuH Forderung nach RSB

Verfasst: 28. Feb 2022, 13:55
von Staubihausen
imker hat geschrieben: 27. Feb 2022, 20:37 glaube ich auch, aber genau weiß ich das nicht :mrgreen:
Dann werde ich einem Menschen der kaum über die Runden kommt und einfach Angst hat, diese aufschlussreiche Antwort geben. Danke für die Mühe.

Re: VbuH Forderung nach RSB

Verfasst: 28. Feb 2022, 14:10
von Shopgirl
Staubihausen hat geschrieben: 28. Feb 2022, 13:55

Dann werde ich einem Menschen der kaum über die Runden kommt und einfach Angst hat, diese aufschlussreiche Antwort geben. Danke für die Mühe.
Ich glaube, Imker meinte einen Post, der mittlerweile gelöscht ist. Das war irgendein unverständlicher Spam auf russisch.

Wenn die Forderung tituliert ist, ist da nichts verjährt. Verjährungsfrist sind 30 Jahre.
Man müsste rausbekommen, ob die Forderung von der RSB Befreiung erfasst ist oder nicht. Das sollte aber eigentlich aus den Unterlagen des Bekannten hervorgehen. Die Forderung ist angemeldet worden?