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Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 8. Feb 2022, 11:45
von Joki
Hallo,
habe gerade folgendes über mich gefunden:
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Unbeschadet dessen bleibt der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Vermögens und des massezugehörigen Neuerwerbs bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufrechterhalten und eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger möglich.
Kann mir einer den 2ten Teil erklären??
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 8. Feb 2022, 12:10
von tidus82
Erstmal: herzlichen Glückwunsch!
Ich freu mich wirklich sehr für dich!
Der zweite Teil ist eigentlich nur „der Vollständigkeit halber“ und heißt soviel wie:
Alles was bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens (also dem Zeitpunkt wo du in die Wohlverhaltensphase gekommen bist) in die Masse geflossen ist bleibt weiterhin beim Insolvenzverwalter zur Verteilung
Also: Genieß dein freies Leben!
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 8. Feb 2022, 12:27
von Joki
Ich habe euch zu danken , das Forum war drei Jahre ein fester Bestandteil meines Lebens. Ich war hier fast täglich unterwegs . Ich werde auf jeden Fall dem Forum treu bleiben !
Danke für eure Hilfe, Unterstützung usw ….
Bin im Moment sehr glücklich .
Dankeschön an alle
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 8. Feb 2022, 15:56
von Joki
Da ich noch im eröffnetem Verfahren bin , die Einspruchsfrist für den Schlusstermin lief bis zum 12.01.2022 und ich bis jetzt noch nichts davon gehört habe , mache ich mir nun doch noch einige Sorgen .
Werde ich jetzt noch weiter gepfändet , wird der Zuviel gepfändete Betrag ( Abtretungsfrist endete eigentlich zum 3.12.21) einbehalten ? Oder bezieht sich der zweite Teil des Beschlusses auf Lohnsteuer für 2021 ( die dann vom IV noch einbehalten werden ) ???
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 8. Feb 2022, 22:15
von Witwe Bolte
Das ist ja mal ne spannende Frage.
Das kam früher (als die "Abtretungsfrist" noch sechs Jahre war) vermutlich nicht oft vor,
dass der Zustand "eröffnetes Verfahren" länger als die sechs Jahre andauerte.
Jetzt (mit drei Jahren Abtretungsfrist) könnte das vermutlich öfter vorkommen,
wenn der Insolvenzverwalter sich mit seinem Schlussbericht (warum auch immer) Zeit läßt.
Ich kenne ein paar Verfahren (nach altem Recht), wo der Aufhebungsbeschluss des Gerichts
erst nach mehr als drei Jahren kam, selbst bei "Nullsummenspielen"
(wo es weder Vermögen, noch massezugehörigen Neuerwerb gab),
wo der IV sich einfach reichlich Zeit für seinen Schlußbericht gelassen hat - warum auch immer.
Hier kollidiert m.E. der § 35 (1) InsO mit dem § 287 (2) - bin gespannt auf den Ausgang.
Berichte doch bitte weiter, Joki.
Irgendwann muss es demnächst ja einen Aufhebungsbeschluss für Dich geben
und dann ist es jedenfalls vorbei, die Geschichte mit der "Pfändung"/Abtretung.
Viel Glück !
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 8. Feb 2022, 23:21
von Joki
Danke Witwe Bolte ,
werde natürlich berichten, überlege auch ob ich den IV anschreibe und nachfrage was dieser Satz für mich bedeutet.
Habe hier im Forum einen ähnlichen Beitrag gefunden der mit Mut macht .
insolvenzprobleme/online-insolvenzrechn ... deb7574be4
So wie da beschrieben ist , habe ich Einkommen das „verspätete „gezahlt wird ( Überstunden und Zulagen kommen einen Monat später) . Mal sehen….
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 9. Feb 2022, 05:40
von INTI
Hier ist die alte Fassung des § 300a InsO die Lösung:
Wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt, gehört das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Absatz 1 Satz 2 erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse.
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 9. Feb 2022, 10:44
von Witwe Bolte
Ja richtig, danke INTI für die Erinnerungshilfe.
"Asymmetrisches Verfahren" heisst das Kind,
wenn die Zeit der Abtretung (früher sechs, heute drei Jahre) endet,
BEVOR es einen "Aufhebungsbeschluß" vom Gericht gibt
- und den gibt es ja erst, wenn der IV seinen "Schlußbericht" geschrieben hat.
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 9. Feb 2022, 13:21
von Joki
…..laut Paragraf 300 inso müsste die pfänderei dann ja ein Ende haben. Laut Witwe Bolte dann nicht …. Da kein Aufhebungsbeschluß ??? ……oder habe ich ein Brett vor dem Kopf ??? Werde noch verrückt mit dem ganzen Insoschei…
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 9. Feb 2022, 13:27
von tidus82
Ja du bist ja aber in der alten Fassung - also gilt Inti‘s Text. Schick deiner Bank bzw. deinem Arbeitgeber die Restschuldbefreiung und die sollen die Pfändung aufheben