Öffentlich-rechtliche verstrickung
Verfasst: 31. Mär 2019, 14:30
Hallo Zusammen,
aktuell befinden sich auf meinem Konto 700 EUR an die ich aufgrund einer öffentlich rechtlichen Verstrickung nicht dran komme. Leider kann mir diesbezüglich kaum jemand weiterhelfen, bzw. es fühlt sich keiner dafür zuständig. Daher meine Fragen:
Wie löse ich die Verstrickung auf?
Wer ist mein Ansprechpartner ? Insolvenzgericht, Rechtspfleger, Anwalt?
Sollte ich die Gläubiger darum bitten die Pfändungen aufzuheben bzw. hätte dies nicht schon meine Verwalterin tun müssen (Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO) ?
Ich habe gelesen das nach der Inso die Pfändung erneut greifen würde. Wie kann das sein, die Gläubiger waren ja mit in der Inso.
Wenn ich das Geld frei bekomme, wem steht es dann zu? Mir oder der Verwalterin?
Vielen Dank
aktuell befinden sich auf meinem Konto 700 EUR an die ich aufgrund einer öffentlich rechtlichen Verstrickung nicht dran komme. Leider kann mir diesbezüglich kaum jemand weiterhelfen, bzw. es fühlt sich keiner dafür zuständig. Daher meine Fragen:
Wie löse ich die Verstrickung auf?
Wer ist mein Ansprechpartner ? Insolvenzgericht, Rechtspfleger, Anwalt?
Sollte ich die Gläubiger darum bitten die Pfändungen aufzuheben bzw. hätte dies nicht schon meine Verwalterin tun müssen (Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO) ?
Ich habe gelesen das nach der Inso die Pfändung erneut greifen würde. Wie kann das sein, die Gläubiger waren ja mit in der Inso.
Wenn ich das Geld frei bekomme, wem steht es dann zu? Mir oder der Verwalterin?
Vielen Dank