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Steuern 2021

Verfasst: 23. Jan 2022, 13:49
von Joki
Hallo zusammen, wie ich schon des Öfteren erwähnt habe läuft die Frist für einen Versagungsantrag meiner vorzeitigen RSB Anfang Februar ab. Heute habe ich eine E-Mail meines Insolvenzverwalters bekommen, indem er meine vorbereitete Steuererklärung für 2021 zu Ende/Mitte Februar erwartet. Meine Frage, muss ich ihm die Erklärung noch zukommen lassen wenn ich meine Restschuldbefreiung vorher bekommen habe ? Oder spiele ich auf Zeit. Bis dato habe ich meine elektronische Lohnsteuerbescheinigung von meinem Arbeitgeber auch noch nicht bekommen. Freue mich über jegliche Art von Antworten.

Re: Steuern 2021

Verfasst: 23. Jan 2022, 15:22
von luxus1805
Hallo Joki,

Die Steuerklärung und daraus das eventuelle Guthaben, bekommt der Insolvenzverwalter doch nur im eröffneten Verfahren oder täusche ich mich.

In der Wohlverhaltensphase darfst Du es behalten.

Re: Steuern 2021

Verfasst: 23. Jan 2022, 16:58
von tidus82
Wenn die Nachtragsverteilung angeordnet wurde, dann bekommt der TH auch diese Erstattung.

Und dabei ist es unerheblich ob die RSB bereits erteilt wurde, denn die Erstattung betrifft ja das Jahr 2021.

Re: Steuern 2021

Verfasst: 23. Jan 2022, 17:06
von luxus1805
OK,verstehe.

Wenn man nur einmal eine Nachtragsverteilung bekommen hat,also im eröffneten Verfahren,kurz vor der Wohlverhaltensphase, fließt das Guthaben in die Masse.

Muss der Treuhänder oder das Insolvenzgericht die Nachtragsverteilung jedes Jahr neu beantragen?

Re: Steuern 2021

Verfasst: 23. Jan 2022, 17:08
von Witwe Bolte
Hätte es den Beschluss zur Nachtragsverteilung nicht schon zur Aufhebung des Verfahrens geben müssen?
Kann der TH jetzt in der WVP immer noch damit kommen ?
Du bist doch in der WVP, Joki ?
Hast Du schon mal Post von Deinem Inso-Gericht bekommen, dass es einen "Schlusstermin" gab und dass Dein Verfahren "aufgehoben" wurde ?

Re: Steuern 2021

Verfasst: 23. Jan 2022, 17:12
von tidus82
Nein, die Nachtragsverteilung wird ja für die Erstattung angeordnet die einen Zeitraum der Insolvenz betrifft - also nur als Beispiel:
Du kommst im Oktober 2021 in die Wohlverhaltensphase, dann wird mit Aufhebung des Verfahrens die Nachtragsverteilung für den Zeitraum bis zur Aufhebung des Verfahrens angeordnet. Also alle Erstattungen, die den Zeitraum bis Oktober 2021 betreffen.

Das wird halt immer dann gemacht, wenn irgendwelche Gelder erwartet werden, dessen Leistung für einen Zeitraum in der Insolvenz da war. Hab ich das verständlich ausgedrückt? :D

Re: Steuern 2021

Verfasst: 23. Jan 2022, 17:20
von luxus1805
Super tidus82,

alles verstanden, Dankeschön.
Ich habe gedacht,das jedes Jahr das eventuelle Guthaben aus der Steuererklärung in die Masse fließt, bis zum Ende der kompletten Insolvenz also bis zur Restschuldbefreiung.

Re: Steuern 2021

Verfasst: 23. Jan 2022, 18:25
von Joki
Bei mir überschneidet sich das alles ein wenig. Die Einspruchsfrist für den Übergang und die Wohlverhaltensphase endete am 12.01.21 … habe aber noch keinen Bescheid bekommen. Die Antragsfrist für ein Versagen meiner vorzeitigen RSB endet am 2 Februar.
Das nur zum Verständnis

Re: Steuern 2021

Verfasst: 23. Jan 2022, 18:56
von luxus1805
Bist Du in der Wohlverhaltensphase?

Wenn ja dann müsste dich die Erstattung Dir sein.

Re: Steuern 2021

Verfasst: 23. Jan 2022, 19:17
von Graf Wadula
Die Steuererstattungen, die in den Zeitraum des Insolvenzverfahrens fallen, gehören zur Insolvenzmasse. Wenn also Ihr Verfahren in 2021 aufgehoben wurde, gehört der Teil bis zur Aufhebung zur Insolvenzmasse