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Gerichtskosten etc....

Verfasst: 30. Mär 2019, 17:44
von max2019
Hallo liebe Forumsgemeinde,

die Verkürzung der Laufzeit der Abtretung auf 5 Jahre nach der Neuen Reform sagt ja aus, das die Verfahrenskosten innerhalb der Zeit bezahlt sein müssen. Muss der Treuhänder demnach schon unbedingt die Verfahrenskosten beglichen haben (tatsächliche Zahlung an Gerichtskasse usw.)?
Oder reicht es demnach aus, das die Verfahrenskosten durch die eingenommene Masse bezahlbar sind (noch nicht vollzogene Zahlung bzw. spätere Begleichung durch den Treuhänder) ?

Mit freundlichen Grüßen
Max

Re: Gerichtskosten etc....

Verfasst: 31. Mär 2019, 16:40
von Graf Wadula
max2019 hat geschrieben: 30. Mär 2019, 17:44 Hallo liebe Forumsgemeinde,

die Verkürzung der Laufzeit der Abtretung auf 5 Jahre nach der Neuen Reform sagt ja aus, das die Verfahrenskosten innerhalb der Zeit bezahlt sein müssen. Muss der Treuhänder demnach schon unbedingt die Verfahrenskosten beglichen haben (tatsächliche Zahlung an Gerichtskasse usw.)?
Oder reicht es demnach aus, das die Verfahrenskosten durch die eingenommene Masse bezahlbar sind (noch nicht vollzogene Zahlung bzw. spätere Begleichung durch den Treuhänder) ?

Mit freundlichen Grüßen
Max
Es reicht aus, wenn der Treuhänder eine ausreichende Masse auf dem Konto hat, um die Verfahrenskosten zu berichtigen. Sie haben ja gar kein Einfluss darauf, wann der TH dann tatsächlich die Gerichtskosten begleicht. Wenn Sie den Antrag stellen, dürfte das Gericht die Gerichtskostenrechnung erstellen.
Wobei, wenn Sie bereits in der Wohlverhaltensperiode sind, dürften bereits alle Gerichtskosten abgerechnet sein, denn in dieser Phase entstehen keine Gerichtskosten mehr.

Re: Gerichtskosten etc....

Verfasst: 31. Mär 2019, 18:25
von max2019
Graf Wadula hat geschrieben: 31. Mär 2019, 16:40
max2019 hat geschrieben: 30. Mär 2019, 17:44 Hallo liebe Forumsgemeinde,

die Verkürzung der Laufzeit der Abtretung auf 5 Jahre nach der Neuen Reform sagt ja aus, das die Verfahrenskosten innerhalb der Zeit bezahlt sein müssen. Muss der Treuhänder demnach schon unbedingt die Verfahrenskosten beglichen haben (tatsächliche Zahlung an Gerichtskasse usw.)?
Oder reicht es demnach aus, das die Verfahrenskosten durch die eingenommene Masse bezahlbar sind (noch nicht vollzogene Zahlung bzw. spätere Begleichung durch den Treuhänder) ?

Mit freundlichen Grüßen
Max
Es reicht aus, wenn der Treuhänder eine ausreichende Masse auf dem Konto hat, um die Verfahrenskosten zu berichtigen. Sie haben ja gar kein Einfluss darauf, wann der TH dann tatsächlich die Gerichtskosten begleicht. Wenn Sie den Antrag stellen, dürfte das Gericht die Gerichtskostenrechnung erstellen.
Wobei, wenn Sie bereits in der Wohlverhaltensperiode sind, dürften bereits alle Gerichtskosten abgerechnet sein, denn in dieser Phase entstehen keine Gerichtskosten mehr.
Vielen Dank für Ihre klare und deutliche Antwort! :)
Gruss
Max